Anwaltskosten – gibt es hier Unterschiede?

Wenn ein Ehepaar sich trennt, wird in der Regel ein neuer zweiter Haushalt gegründet, es entstehen erhebliche Mehrkosten. Daher ist der einkommensschwächere Ehegatte meist darauf angewiesen, von dem anderen Ehegatten Unterhalt zu verlangen und zu bekommen. Für den Ehegatten, der sich trennen will, sind solche Unterhaltsleistungen oft notwendig, damit er überhaupt den neuen Weg gehen und sich trennen kann. Denn wenn kein oder wenig Unterhalt geleistet wird, dann kann u. U, staatliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Sollte der Unterhaltspflichtige sich seiner Verantwortung verweigern, besteht die Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung.

Kindesunterhaltsanspruch

Neben dem Unterhalt für Ehegatten besteht für Kinder ein eigener Kindesunterhaltsanspruch. In dringenden Fällen bietet das Jugendamt hier auch Hilfe und erbringt Leistungen für die Kinder nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.

Auskunftspflicht

Für die Berechnung des Unterhaltes muss der zahlungspflichtige Ehegatte Auskunft über sein Einkommen (in der Regel der letzten 12 Monate) erteilen und Belege vorweisen.

Unterhaltsberechnung bei Trennung

Bereits bei dem Gedanken der Trennung sollten Unterhaltsanspruch des Ehepartners und der Kinder durch eine anwaltliche Beratung geklärt werden. Hier gibt es viele Wechselwirkungen – z.B. Steuerrecht oder dynamische Veränderung der Lebens- und Wohnverhältnisse – die berücksichtigt werden müssen.

Nachehelichen Unterhalt

Auch für die Zeit nach der Scheidung gibt es grundsätzlich Unterhalt. Wichtig hier: lassen Sie es rechtzeitig prüfen, um Klarheit für die künftige finanzielle Situation zu erhalten.
Unterhaltsleistungen haben große Auswirkungen z.B. auf die Frage, ob man bestehende Kredite weiter bezahlen kann.
Auch ist insoweit von Bedeutung, dass Unterhalt für einen Ehegatten steuerlich absetzbar ist. Dadurch sparen Sie sich u. U. viel Geld. Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Erstberatungsgespräch hierzu.

Unverbindliches Informationsgespräch in Nürnberg

Es empfiehlt sich daher, bereits bei familiären Konflikten zu einer Erstberatung zu Ihrem Rechtsanwalt Herrn Wolfgang Pasch zu kommen. Ein Grund dafür ist es, z.B. um finanzielle Nachteile bzgl. Steuern zu vermeiden

Für den Unterhaltsempfänger ist es sinnvoll, möglichst gleich zu Beginn der Trennung den Anspruch durch Ihren Rechtsanwalt in Nürnberg prüfen zu lassen und geltend zu machen. Es ist zu beachten, dass es Probleme geben kann, wenn Unterhalt für die Vergangenheit gefordert wird; auch können Unterhaltsansprüche verwirkt werden.

Sie möchten wissen, wie die Unterhaltsleistungen sich in Ihrer persönlichen individuellen Situation darstellen?

Wir geben Ihnen Auskunft bereits im Rahmen einer kostengünstigen Erstberatung! Wir geben Ihnen eine erste überschlagsmäßige Auskunft zur monatlichen Unterhaltshöhe und beraten Sie entsprechend.

In der Regel vergeben wir zu all diesen wichtigen Themen schnell einen Termin. Sie erreichen uns in Nürnberg unter 0911- 27411511

Modifiziert am 24. Mai 2022Veröffentlicht am 23. April 2020