Hausverkauf Scheidung – das müssen Sie wissen

Ist Verkaufen des Hauses bei Scheidung sinnvoll? Was passiert mit den Krediten und Schulden? Kann man den Hausverkauf erzwingen? Was muss ich beachten, um Fehler zu vermeiden?

Autor: Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht, München

Hausverkauf und Scheidung – was muss ich beachten?

Ist bei einer Scheidung ein Haus  vorhanden, stellen sich dem Ehepaar hierzu viele wichtige Fragen, z. B. Restschuld des Hauskredit, Mindestverkaufspreis der Immobilie oder eingebrachtes Vermögen zur Immobilienfinanzierung. Es sind somit finanzielle, aber auch emotionale Aspekte zu berücksichtigen. Hier lesen Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Verkaufen Ihres Hauses:

Inhaltsverzeichnis:

Wer steht im Grundbuch?

Es ist wichtig, zuerst zu prüfen, wer Eigentümer der Immobilie ist und wer somit den Hausverkauf bei der Scheidung bestimmen darf. Sind das beide Ehegatten zusammen oder einer allein?

Was ist mein Haus heute wert?

Für die Teilung des Ehevermögens, aber auch für die Tilgung der Restkredite ist der Wert der Immobilie von großer Bedeutung. Wir empfehlen Ihnen einen Sachverständigen für die Bewertung Ihrer Immobilie. Wir nennen Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung einen neutralen Sachverständigen und ermitteln die Höhe der Bankgebühren im Falle einer vorzeitigen Darlehenskündigung (hohe Bankgebühren) und zeigen Ihnen entsprechende Lösungen auf.

Bei angespanntem Wohnungsmarkt: Wie erstelle ich einen optimalen Zeitplan für den Hausverkauf?

Wenn ein Haus verkauft wird, muss auch eine neue Wohnung gefunden werden, in die man nach dem Hausverkauf einziehen kann. Bei einer angespannten Lage auf dem Miet-Wohnungsmarkt, kann es oft sehr lange dauern, bis eine passende Wohnung gefunden ist. Wir beraten Sie über einen vertraglichen “Fahrplan”; im Rahmen einer Scheidungsfolgevereinbarung können die persönlichen Bedürfnisse der Eheleute und der gemeinsamen Kinder berücksichtigt werden und es kann so Zeit gegeben werden, um in Ruhe einen Umzug zu ermöglichen. Wir erstellen für Sie eine Modellberechnung, die Ihnen als Entscheidungshilfe dient.

Liegt beim Kaufinteressenten eine Bankzusage vor?

Vor einem Verkauf des Hauses muss stets bereits vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages geprüft werden, ob die Bonität des Käufers gegeben ist und ob dessen Finanzierung steht. Solange keine Bankzusage des Kaufinteressenten vorliegt, sollten Sie die Käufersuche weiter verfolgen! Wird ein Kaufvertrag schon vor der Bankzusage erstellt, entstehen hohe Rückabwicklungskosten, für die auch Sie haften.

Welchen Einfluss haben Unterhaltsleistungen auf die zukünftigen Hauskredite?

Unterhalt Kredite HausEs ist hier zu klären, wer die entsprechenden Kreditraten bis zu einem endgültigen Verkauf des Hauses bezahlt und wie sich diese Zahlungen auf Unterhaltsleistungen auswirken. Nach dem Verkaufen des Hauses und Wegfall der Schulden besteht meist mehr Liquidität, so dass oft höhere Unterhaltsansprüche gegeben sind. Es ist sinnvoll, dass man sich hierüber möglichst frühzeitig zu künftigen Unterhaltsleistungen beraten lässt, um mehr Planungssicherheit für die Zukunft zu haben.

Wie sieht die Unterhaltshöhe nach dem Hausverkauf aus?

Mit dem Hausverkauf ändert sich in der Regel die Unterhaltssituation. Die Kreditraten müssen nicht mehr bezahlt werden und es bleibt vom monatlichen Einkommen mehr Geld übrig.

Dies kann dazu führen, dass die Unterhaltsleistungen neu berechnet werden müssen.

Wir können dies bereits im Vorfeld für Sie ausrechnen, so dass Sie frühzeitig wissen, welche Zahlungen hier anstehen und Sie damit besser planen können (z. B. auch für die Beantwortung der Frage, wie teuer Ihre neue Wohnung sein darf).

Welche Lösung gibt es noch nach der Scheidung anstatt eines Hausverkaufs?

Denkbar ist es , dass ein Ehegatte die Haushälfte des anderen übernimmt, also das Haus auszahlt, oder ein Ehegatte mit den Kindern noch eine gewisse Zeit im Haus bleibt. Möglich ist es auch, das Haus trotz einer Scheidung zu behalten und es gemeinsam zu vermieten. Alle diese aufgezeigten Wege haben ihre Vor- und Nachteile. Im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs können wir diese und auch steuerliche Auswirkungen mit Ihnen klären und so den für Sie besten Weg finden. Mit einer von uns entwickelten Scheidungsvereinbarung können wir dies verbindlich regeln und beide Ehegatten erhalten Rechtssicherheit.

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Stimmen beide Partner dem Hausverkauf zu?

Sind beide Ehegatten im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen, müssen beide einem Verkauf der Immobilie zustimmen, d. h. beide Ehegatten müssen den notariellen Kaufvertrag unterschreiben. Findet keine Einigung statt, kann die Zustimmung nicht eingeklagt werden. Stimmt ein Ehegatte dem Verkauf des Hauses nicht zu, muss beim zuständigen Gericht die Teilungsversteigerung dieses Grundstücks beantragt werden. Hierbei ist es unerheblich, ob der Verkauf an den Ehegatten oder an einen Fremden erfolgt.  Durch das Gericht wird die Immobilie dann versteigert, wobei allerdings mit einem Zeitaufwand von mindestens 1 1/ 2 Jahren zu rechnen ist. Im Termin zur Teilungsversteigerung kann entweder ein Ehegatte oder ein Fremder die Immobilie ersteigern, abhängig davon, wer mehr bietet. Von dem Erlös der Teilungsversteigerung werden evtl. noch auf dem Haus lastende Schulden beglichen und der Rest zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Möchten Sie mehr hierzu erfahren, sprechen Sie mich darauf an.

Kann das Haus auch vermietet werden?

Auch nach einer Scheidung können beide Ehegatten Inhaber des Hauses bleiben. Es ist möglich, das Haus gemeinsam zu vermieten, wenn man sich entsprechend einigt. Hier ist es sinnvoll, die genauen Regelungen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung klar festzulegen, um Rechtssicherheit zu erlangen.

Es gibt unter anderem Folgendes zu regeln:

– Wie hoch die Miete sein soll.

– Wer welchen Anteil an der Miete bekommt.

– Wie lange soll die Immobilie vermietet werden?

– Wer zahlt welche Reparaturen oder Instandhaltungskosten?

– Wie wirken sich diese Mieteinnahmen auf den Unterhalt aus?

Wie hoch muss der Mindestverkaufspreis sein, um eine Verschuldung zu vermeiden?

Schuldenberatung Anwalt

Bevor Sie den Hausverkauf vollziehen, lassen sie sich über die Höhe des Verkaufspreises beraten. Dies ist besonders sinnvoll, um möglichst vorteilhaft oder zumindest ohne Schulden aus dem Kredit zu kommen. Ergänzend bieten wir Ihnen hierzu Modellberechnungen, um die wirtschaftliche Situation bei Trennung und Scheidung zu analysieren. Weiter prüfen wir die Bankkosten bei vorzeitiger Kündigung des Hauskredits.

Verbraucherschützer kritisieren, dass bei einer vorzeitigen Kündigung eines Hauskredites bis zu 3 / 4 aller geforderten Bankgebühren zu hoch sind.

Wir setzen uns dafür ein, Sie vor zu hohen Forderungen zu schützen und zu bewahren.
Wir überprüfen gerne für Sie, ob die Bank die Vorfälligkeitskosten zu hoch berechnet hat. Dafür berechnen wir Ihnen einen Festpreises von 99 Euro. Häufig lassen sich dadurch Summen im vierstelligen Bereich einsparen.

Sollten trotz allem hohe Schulden übrig bleiben, bieten wir auch eine entsprechende Schuldnerberatung an, damit Sie von den Restschulden befreit werden können. Im Rahmen unseres Scheidungsnetzwerkes haben wir für Sie einen erfahrenen und spezialisierten Schuldnerberater. Wenn ein Haus verkauft wird, reicht der Erlös manchmal nicht aus, um alle Hauskredite abzuzahlen, es bleiben Schulden übrig. Diese müssen in der Regel beide Ehegatten zur Hälfte bezahlen oder sie wirken sich auf die Höhe von Unterhaltsleistungen aus. Im Falle einer Überschuldung können wir im Rahmen unserer Schuldnerberatung Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie wieder schuldenfrei werden. Übernimmt ein Ehepartner nach der Scheidung die Immobilie, besteht weiterhin die Situation, dass der andere Ehegatte zunächst weiterhin in der Haftung bzgl. des Hypothekendarlehens steht. Dies ist belastend, selbstverständlich will man sich von dieser Schuld befreien. Wir zeigen Ihnen Lösungen auf, wie Sie in Ihrem besonderen Einzelfall eine Haftungsentlassung regeln und herbeiführen können.

Die Bank fordert trotz einer Trennung weiter die Bezahlung der monatlichen Kreditraten. In der Regel haben beide Ehegatten den Hauskredit gemeinsam aufgenommen und unterschrieben. Daher haften auch beide Ehegatten gegenüber der Bank für die vollen Kreditraten bis zu einem Verkauf des Hauses. Wir prüfen und bewerten Ihre Situation und zeigen Lösungswege auf, dies auch in Verbindung mit der Unterhaltsfrage.

Die Bezahlung von Kreditraten wirken sich meist erheblich auf die Höhe von Unterhaltsleistungen aus.

Für den Fall, dass sich die Eheleute nicht einigen können, wird die Bank das Geld von beiden Ehegatten einfordern oder sogar im schlimmsten Fall die Zwangsversteigerung einleiten. Klären Sie diese Frage bereits mit Beginn der Trennung, um schwere finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Es kann einen maßgebenden Unterschied darstellen, ob das Haus im Frühjahr mit blühenden Garten verkauft wird oder bei tristem Novemberwetter. Die Verkaufschancen sind im Frühjahr oft besser. Daher muss auch hier der richtige Zeitpunkt gut geplant werden. Auch anstehende und nicht abgeschlossene Reparaturarbeiten wirken sich auf den Verkauf des Hauses aus.

Auch wenn beide Ehegatten zu gleichen Teilen im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen sind, erfolgt eine Teilung des Verkaufserlöses nicht automatisch. Denn hier ist auch zu beachten und zu berechnen, wie sich der familienrechtliche Zugewinnausgleich auf die Vermögensteilung auswirkt.

Oft besteht Uneinigkeit zwischen den Eheleuten über die Teilung des Verkaufserlöses. Besonders dann, wenn ein Ehegatte von seinen Eltern zum Kauf der Immobilie einen hohen Betrag erhalten hat.

Das Ehevermögen wird so nicht immer 50 : 50 geteilt.

Gerne überprüfen wir für Sie, welche Zuwendungen zu berücksichtigen sind.
Es ist hier auch eine familienrechtliche Berechnung des Zugewinnausgleichs zu erstellen, und bei der Aufteilung des Verkaufserlöses zu berücksichtigen. Es kommt hier somit immer auf den Einzelfall an.

Es ist hier auch eine familienrechtliche Berechnung des Zugewinnausgleichs zu erstellen, und bei der Aufteilung des Verkaufserlöses zu berücksichtigen. Es kommt hier somit immer auf den Einzelfall an.

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Wann fällt Spekulationssteuer an?

Wir prüfen für Sie, in welchen Fällen eine Spekulationssteuer anfällt.

Fazit

Ein Hausverkauf ist nicht unbedingt die beste Lösung. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Hier ist auch das Interesse aller Beteiligten zu berücksichtigen (beide Ehegatten und Kinder), jedoch auch die finanziellen Möglichkeiten.
Bedenken Sie dabei, dass bei einer vorzeitigen Kündigung von Bankkrediten oft hohe Bankgebühren entstehen. Diese müssen ebenfalls von beiden Ehegatten bezahlt werden.

Die Bezahlung von Kreditraten nimmt Einfluss auf die zu zahlende Unterhaltshöhe. Sind weniger Kreditraten zu zahlen, ändert sich hier auch die Unterhaltshöhe.

In unserer Scheidungsberatung bieten wir Ihnen an, die verschiedenen Optionen zu prüfen, auch mit Modellberechnungen in wirtschaftlicher Hinsicht. Somit erhalten Sie Klarheit für die Zukunft.

Unverbindliche Erstberatung

Sie haben noch weitere Fragen zum Thema Hausverkauf und Scheidung in Ihrer speziellen Situation. Wir bieten Ihnen an verschiedenen Standorten hierzu umfangreiche Beratungstermine und eine kostengünstige Erstberatung an. Rufen Sie uns unter der gebührenfreien Telefonnummer  0800 – 81 81 333 oder 0163 – 48 13 868 an.

Modifiziert am 24. Mai 2022Veröffentlicht am 11. Mai 2020

Was passiert mit dem Hauskredit bei einer Scheidung?

Gibt es ein Familieneigenheim, stellen sich bei einer Trennung viele Fragen, besonders wenn das Haus finanziert ist, ein gemeinsamer Hauskredit aufgenommen wurde und das Haus noch nicht abbezahlt ist, also noch eine Restschuld besteht. Hierzu bieten wir Ihnen viele Antworten und Lösungen, auch wenn es sich um ein sehr komplexes Thema handelt. Denn hier sind nicht nur die Ehegatten beteiligt, sondern auch die finanzierende Bank, die auch ihre Interessen in den Vordergrund stellt; der Bank ist es erst einmal egal, ob Sie sich scheiden lassen oder nicht. Die Bank will, dass Sie den Kreditvertrag für die Hausfinanzierung einhalten und die vereinbarten Raten und Tilgung pünktlich abbezahlen. Bei Nicht-Bedienen der Kredite kann bereits nach ca. 8 Wochen eine Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie eingeleitet werden.

Autor: Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht, München

 

Inhaltsverzeichnis:

 

Wer muss nach Trennung oder Scheidung die Hauskredite weiter bedienen?

Übernahme der Immobilie durch einen Ehepartner

Die Ehegatten sind sich einig, dass ein Ehegatte das Haus übernimmt. Nun sind insbesondere die Hauskredite und der Auszahlungsbetrag zu klären.

Hauskredit umschreiben nach der Scheidung

Als erstes ist nun der Wert der Immobilie festzulegen. Oft sind die Eheleute über diesen Wert uneins. Daher empfiehlt es sich häufig, ein Kurzgutachten erstellen zu lassen; im Rahmen unseres Scheidungsnetzwerkes können wir Ihnen einen geeigneten Gutachter vorschlagen. Im Gegensatz zu einem gerichtlich erstellten Gutachten können so erhebliche Kosten eingespart werden, zumal so ein Kurzgutachten in der Regel ausreichend ist, den Wert der Immobilie zu bestimmen. Weiter stellt diese Vorgehensweise eine Zeitersparnis dar, so dass Sie Ihre Belange schneller einvernehmlich regeln können.

Steht der Wert der Immobilie fest, kann der Auszahlungsbetrag ermittelt werden. Hierfür ist zum einen auch die noch offene Kreditschuld bzw. Restschuld maßgebend, wenn das Haus noch nicht abbezahlt ist, zum anderen ist die grundsätzliche Finanzierung des Hauses von Bedeutung. Auch denkbare Zugewinnausgleichsansprüche, die gesondert berechnet werden müssen, sollten beachtet werden, sowie Schenkungen der Eltern oder Erbschaften, die in die Immobilie geflossen sind.

 

 

Wie wirken sich die monatl. Belastungen für den Hauskredit auf den Unterhalt aus?

Für den Fall, dass Sie einen gemeinsamen Hauskredit allein abzahlen und/oder einen neuen Kredit aufnehmen müssen, um den anderen Ehegatten auszuzahlen, stellt sich bei der Bank die Frage der Bonität, also die Frage, ob Sie den Kredit bzw. die Hypothek abbezahlen und die monatlichen Raten leisten können. Hier sind einerseits die Höhe des Einkommens von Bedeutung, andererseits auch die Höhe von Unterhaltsleistungen. Dies führt oft zu einem Spannungsfeld. Um Sie hier zu unterstützen und um eine Versteigerung zu vermeiden, erstellen wir für Sie wirtschaftliche Modellberechnungen, die verschiedene Szenarien zu verschiedenen Unterhaltsleistungen für die Zukunft darstellen. So erhalten Sie einen langfristigen Überblick über Ihre künftige finanzielle Situation, anhand der deutlich wird, welche Hausfinanzierung und Tilgung Sie tragen können. Zu beachten ist stets, dass bereits ab dem ersten Tag der Trennung der Unterhalt mit dem Hauskredit in Verbindung steht und daher möglichst bald diese beiden Punkte zu klären sind. Wichtig ist auch hier, dass Unterhalt nicht für die Vergangenheit gefordert werden kann. Alle aufkommenden Fragen Ihrerseits zu diesem Thema können bei einem Erstberatungsgespräch umfassend geklärt werden. Eine bundesweite Beratung können Sie unter folgender gebührenfreier Servicenummer 0800 – 81 81 333  oder mobil unter 0163 – 48 13 868 vereinbaren.

 

Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie durch Kreditvergleich Ihres Hauskredits bis zu 4-stelligen Summen einsparen können

Im Rahmen unseres Scheidungsnetzwerkes haben wir spezialisierte Fachleute, die einen neutralen Bankenvergleich zu Zinskonditionen und Kreditvertrag durchführen. So können Sie den für Sie günstigsten Zinssatz erfahren und festlegen. Auf diese Weise halten Sie zum einen Ihre Belastung geringer und zum anderen können Sie über die lange Laufzeit von Hypothekendarlehen gesehen oft bis zu vierstellige Summen sparen.

 

Wann gibt die Bank eine verbindliche Zusage?

Die Bank prüft erstmal Ihre Bonität. Hier sind für die Bank insbesondere die Höhe der Hypothek und auch Ihre zukünftigen Unterhaltsleistungen maßgebend. Anschließend fordert die Bank eine klare Entscheidung zu Immobilienübernahme, Hausfinanzierung und Vermögensaufteilung. Diese kann nachgewiesen werden durch

  • eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung

oder

  • ein gerichtliches Urteil.

Danach ist bei positiver Entscheidung der Bank die Hausübernahme rechtssicher möglich.

 

 

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Wer haftet nach der Scheidung für den Hauskredit, und was ist bei Altverträgen zu beachten?

Meist haben die Ehegatten den ursprünglichen Kreditvertrag gemeinsam unterschrieben, also einen gemeinsamen Kredit / Hypothek aufgenommen, und beide haften für diese Immobilienschulden. Übernimmt in dieser Situation einer der Ehepartner die Immobilie, will der andere Ehegatte zu Recht diese Schulden nicht mehr abbezahlen und hierfür nicht mehr haften, wenn das Haus noch nicht vollständig abbezahlt ist.

Im Rahmen eine Scheidungsfolgenvereinbarung regeln wir dieses Thema für Sie. Unser Ziel ist es, dass zum einen Ihr Ehegatte alle Schulden und die Tilgung übernimmt sowie Sie von der Haftung freistellt. Zudem soll auch die Bank verbindlich bestätigen, dass Sie für die bisherigen Hausschulden künftig nicht mehr haften.

Falls Sie Fragen zu Ihrer persönlichen Situation haben, können wir diese bei einer Erstberatung bereits beantworten und klären.

 

Die Ehegatten sind sich einig, die Immobilie gemeinsam zu verkaufen. Was ist hier zu beachten?

Die Ehegatten wollen das Haus gemeinsam verkaufen. Hier unterstützen wir Sie bei der Ermittlung des Verkaufspreises, damit Sie einerseits einen möglichst hohen Gewinn erzielen, aber auch damit Sie wissen, welchen Preis Sie mindestens erzielen müssen, damit Sie alle Schulden, die auf der Immobilie lasten, bezahlen können. Dies ist besonders bei neuen Immobilien von Bedeutung, da oft in den ersten Jahren nach dem Kauf die Restschuld noch sehr hoch ist, da nur wenig der Schulden getilgt sind und oft nur Zinsen gezahlt wurden.

Haben die Ehepartner einen Käufer gemeinsam für ihre Immobilie gefunden, muss mit ihrer Bank die vorzeitige Beendigung des Kreditvertrages geklärt werden. Die Bank wird dann ausrechnen, welche Restschuld besteht und welche Kosten durch die Kündigung des Kreditvertrages entstehen. Auch in diesem Fall unterstützen wir Sie.

Wir haben oft erfahren, dass die hier geforderten Bankgebühren und Vorfälligkeitsentschädigungen unzutreffend berechnet sind und zu hoch angesetzt werden.

Deshalb prüfen wir für Sie die oft intransparente Berechnung dieser Kosten für einen Preis von 99,00 € und setzten uns für Sie ein, falls hier zu hohe Beträge von Ihnen gefordert werden. Hier konnten wir Mandanten oft zu bis zu vierstelligen Reduzierungen dieser Kosten und Einsparungen verhelfen.

 

Widerruf von Kreditverträgen

Wie lässt sich die Vorfälligkeitsgebühr der Bank bei vorzeitiger Kündigung vermeiden?

Unabhängig davon, ob Sie ein Haus verkaufen wollen oder neu finanzieren wollen, kann ein Widerruf Ihres bisherigen Kreditvertrages äußerst positive Folgen und hohe Ersparnisse für Sie bedeuten:

Denn der Europäische Gerichtshof hat eine aktuelle Entscheidung zu dem Widerruf von Kreditverträgen, die nach Juni 2010 bis März 2016 geschlossen wurden, verkündet. Danach besteht häufig die Möglichkeit zur Widerrufung solcher Kreditverträge.

Dies kann für Sie bedeuten, dass Sie Ihren alten Kreditvertrag widerrufen und so vorzeitig aus Ihrem teuren Baukredit mit hohen Zinsen auszusteigen können. Dann ist hier gar keine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Haben Sie z. B. im Jahr 2012 eine Finanzierung mit einem Zinssatz von vier Prozent vorgenommen, können Sie nun einen neuen Vertrag mit einem Zinssatz von aktuell ca. einem Prozent abschließen. So können Sie u. U. mehr als 10.000 Euro sparen.

Im Rahmen Ihrer Scheidung begleiten wir Sie auch bzgl. dieser Angelegenheit und können mit Hilfe unserer Fachleute in unserem Scheidungsnetzwerk Ihre Ansprüche prüfen und gegebenenfalls umsetzen.

 

Kann ich mir das Haus langfristig mit dem neuen Hauskredit leisten?

Die Antwort hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, z. B.

  • Höhe der Unterhaltsleistungen
  • Dauer der Unterhaltsleistungen
  • Zeitraum der Hausfinanzierung
  • Höhe der monatlichen Tilgung
  • Restschuld
  • Bonität
  • Einkommenssituation
  • Alter der Kinder
  • usw.

Wir bieten Ihnen computergestützte Modellberechnungen, die zukünftige Veränderungen und Unterhaltsleistungen bereits heute berücksichtigen und erfassen. So erhalten Sie bereits jetzt einen Überblick über Ihre mögliche künftige Finanzsituation, wenn das Haus finanziert ist, und damit eine besondere Entscheidungshilfe zu der Frage, ob Sie das Haus langfristig halten können und wollen.

 

Wann droht die Zwangsversteigerung?

Die Bank wird bereits nach einigen Wochen die Zwangsvollstreckung einleiten, wenn aufgrund der Trennung z. B. aufgrund von Unterhaltszahlungen die Hauskreditraten nicht mehr bezahlt werden können.  Ebenso kann ein Ehegatte die Versteigerung beantragen, wenn sich die Eheleute über den Verkauf des Hauses nicht einigen können oder ein Ehegatte einen Hausverkauf blockiert. Es empfiehlt sich, sich bereits möglichst frühzeitig mit den Wechselwirkungen der Zahlung der Kreditraten und Unterhaltsleistungen auseinanderzusetzen, um eine Versteigerung und Zwangsvollstreckung zu vermeiden.

 

Ab wann ist die Kreditzusage der Bank bei Trennung möglich?

Der Partner, der den anderen Partner auszahlen möchte, benötigt die Kreditzusage für die Hausfinanzierung der Bank. In der Regel gibt die Bank erst dann eine verbindliche Zusage, wenn eine Scheidungsbeschluss (Urteil) oder eine Scheidungsvereinbarung vorliegt. Bei dem Wunsch einer schnellen Regelung, können wir Sie gerne bei einer außergerichtlichen Lösung unterstützen. In einer Scheidungsvereinbarung können wir die Entlassung aus der Kredithaftung berücksichtigen.

 

Prozesskostenhilfe – wann zahlt der Staat Kosten von Streitigkeiten bei der Scheidung

Für den Fall, dass Uneinigkeit über den Hausverkauf oder die Aufteilung von Krediten besteht und man sich keinen Rechtsanwalt leisten kann, besteht auch die Möglichkeit, für einen gerichtlichen Streit Prozesskostenhilfe zu beantragen.

 

Wann droht die Zwangsversteigerung?

Diese droht, wenn aufgrund der Trennung z. B. aufgrund von Unterhaltszahlungen die Hauskreditraten nicht mehr bezahlt werden können. Dann wird die Bank bereits nach einigen Wochen die Zwangsvollstreckung einleiten und den Antrag auf Zwangsversteigerung stellen. Ebenso kann ein Ehegatte die Versteigerung beantragen, wenn sich die Eheleute über den Verkauf des Hauses nicht einigen können oder ein Ehegatte einen Hausverkauf blockiert. Es empfiehlt sich, sich bereits möglichst frühzeitig mit den Wechselwirkungen der Zahlung der Kreditraten und Unterhaltsleistungen auseinanderzusetzen, um eine Versteigerung und Zwangsvollstreckung zu vermeiden.

 

Kostengünstige und unverbindliche Erstberatung

Hierbei besprechen wir mit Ihnen Ihre Fragen, wie beispielsweise

  • wie regele ich das Trennungsjahr?
  • wie viel bezahle / erhalte ich an Unterhaltsleistungen ?
  • wie wird das Ehevermögen verteilt?
  • wie regele ich die zukünftige Wohnsituation?
  • wie und wann löse ich gemeinsame Konten auf?
  • wie wirkt sich der Hauskredit auf Unterhaltsleistungen aus?
  • wie kann ich bereits im Trennungsjahr verbindliche Vereinbarungen treffen?

Gerne beantworten wir außerdem Ihre persönlichen Fragen zu Ihrer speziellen Trennungs- und Scheidungssituation.

Kommen Sie bereits bei ersten familiären Konflikten auf uns zu. Wir können bereits mit der Trennung verschiedene Lösungswege bei Ihren Hauskrediten aufzeigen. Sie erhalten so Klarheit und Struktur für Ihr künftiges Leben.

Sie finden uns deutschlandweit in Städten wie z. B. Frankfurt, München, Düsseldorf, oder Hamburg sind wir für Sie da.

Dort stehen wir Ihnen ebenfalls bei Ihren Fragen und Problemen zur Seite. Vereinbaren Sie ein kostengünstiges Erstberatungsgespräch. Sie erreichen mich unter der gebührenfreien Servicenummer 0800 – 81 81 333  oder unter Mobil  0163 – 48 13 868

Schauen Sie in unserer Liste weiter unten, dort haben wir noch weitere Städte aufgelistet.

Modifiziert am 24. Mai 2022Veröffentlicht am 8. Mai 2020