Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann viele Streitereien vermeiden.
Lesen Sie hier, was für Sie von großer Bedeutung ist, wenn Sie mit Ihrem Ehegatten eine einvernehmliche Trennung und somit den Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung planen. Sie finden hier alles, was für Sie wichtig beim Erstellen einer Scheidungsfolgenvereinbarung ist. Sie sollten Ihre Trennungsprobleme und zu klärende Streit- sowie Diskussionspunkte schnell angehen und aktiv handeln.
Durch eine umfassende Erstberatung erfahren Sie sofort, wie sich Ihre wirtschaftliche und juristische Situation darstellt, so dass Sie auch unter Abwägung Ihrer persönlichen und finanziellen Wünsche eine klare und positive Regelung zu Ihrem Vorteil und Vorteil aller Beteiligten finden.
Informationen zu Möglichkeiten rund um eine Scheidungsfolgenvereinbarung von Rechtsanwalt Wolfgang Pasch Scheidungsanwalt in Nürnberg.
Inhaltsverzeichnis:
- Die Trennungssituation – eine meist unbekannte Erfahrung
- Inhalt der Scheidungsfolgenvereinbarung
- Wann ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu erstellen?
- Für wen ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll?
- Fallbeispiel aus der Praxis
- In welcher Form ist die Scheidungsfolgenvereinbarung zu schließen?
- Kosten
- Zusammenfassung
1. Die Trennungssituation – eine meist unbekannte Erfahrung
Am Anfang jeder Scheidung steht die Trennung der Eheleute. Oft tragen sich die Ehegatten seit langem mit dem Gedanken einer Trennung. Irgendwann wird diese gewiss und wird dem anderen Ehepartner gegenüber ausgesprochen. Das deutsche Scheidungsrecht schreibt vor, dass die Ehegatten ein Jahr getrennt leben müssen, bevor die Scheidung der Ehe bei Gericht eingereicht werden kann. Die Trennung kann sowohl in der Ehewohnung durchgeführt werden („Trennung von Tisch und Bett“) oder dadurch, dass ein Ehegatte auszieht. Mit der Trennung stehen vielfältige Fragen zu der Trennung selbst, zu dem gerichtlichen Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht,
- Unterhalt für Ehegatten
- Unterhalt für Kinder
- Rente (Versorgungsausgleich)
- Vermögensteilung (Zugewinnausgleich)
- Sorge- und Besuchsrecht für Kinder
- Steuer etc. an.
Meist befindet sich ein Ehegatte das erste Mal in einer Trennungs- oder Scheidungssituation, so dass die vorgenannten Fragen alleine nicht zu bewältigen sind. Daher ist es unbedingt erforderlich, bereits zu Beginn der Trennung anwaltlichen Rat zu suchen. So kann frühzeitig Klarheit geschaffen werden. Mit der Unterstützung des fachkundigen Rechtsanwaltes können auch gemeinsam mit dem anderen Ehegatten nach Lösungen gesucht und solche erarbeitet werden. Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung können die Lösungen rechtssicher festgehalten werden und es können sehr teure Streitigkeiten bei Gericht vermieden werden.
2. Inhalt der Scheidungsfolgenvereinbarung
Das deutsche Familienrecht enthält kaum zwingende Vorschriften, die bei einer Trennung/Scheidung eingehalten werden müssen. Nur der Ausspruch der Scheidung muss durch das zuständige Familiengericht erfolgen; hierzu muss der Antragsteller/Antragstellerin einen entsprechenden Scheidungsantrag bei Gericht stellen. Das Gericht überprüft sodann nur das Trennungsjahr und – soweit nichts anderes vereinbart – den Rentenausgleich.
Da es somit keine Regelungen gibt, die das Ehepaar unbedingt einhalten muss, hat das Ehepaar das Recht und die Freiheit, alle Belange des Paares und der Familie so zu klären, wie es für alle Beteiligten, auch die Kinder am besten ist. In einer Scheidungsfolgenvereinbarung, die für immer gültig und wirksam sein kann, können alle Probleme wirksam geklärt werden wie z.B. diejenigen des Ehegattenunterhaltes, Kindesunterhaltes, Versorgungsausgleiches (z.B. Verzicht), der Zugewinngemeinschaft, der Gütertrennung, von Schenkungen, bezüglich Haus, Hausrat, Immobilie, Lebensversicherungen etc.
3. Wann ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu erstellen?
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine besondere Form eines Ehevertrages. Solch ein Ehevertrag kann jederzeit geschlossen werden. In der Regel wird ein Ehevertrag zu Beginn der Ehe vereinbart. Das Ehepaar trifft hier dann Regelungen z.B. zu dem Zugewinn, Gütertrennung, Versorgungsausgleich (Verzicht), Unterhalt, Immobilien. Dieser Ehevertrag „ruht“ sodann und liegt „still“ bei den Unterlagen des Ehepaares; nur im Fall der Scheidung wird dieser „herausgeholt“, so dass eine spätere Scheidung leichter durchgeführt werden kann, da viele Streitpunkte bereits verbindlich geklärt sind.
Allerdings schließen nur die wenigsten Ehepaare zu Beginn der Ehe einen Ehevertrag. Meist soll das junge Glück nicht mit den negativen Gedanken einer Scheidung belastet werden.
Daher sind mit der Trennung die anstehenden Belange einvernehmlich zu klären und zu regeln. Bereits mit Beginn der Trennung können zusammen mit dem Rechtsanwalt und einem Trennungsberater erforderliche Gespräche geführt werden.
Alle Belange der Familie wie Zugewinn, Unterhalt, Haus, Kinder, Steuern, Lohnsteuerklassenwechsel etc. können schon verbindlich festgelegt werden. So kann relativ rasch Klarheit geschaffen werden.“
Der große Vorteil liegt bei Abschluss der Scheidungsfolgenvereinbarung darin, dass so die Ehegatten wieder die Ruhe finden, die für das weitere Leben wichtig ist. Es werden teure, aber auch nervenaufreibende und zermürbende Auseinandersetzungen mit dem anderen Partner und dem Familiengericht vermieden. Das Ehepaar kann seine Belange selbst nach eigenen Wünschen und Vorstellungen klären und muss keine Entscheidungen eines Gerichtes hinnehmen.
4. Für wen ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll?
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist stets sinnvoll. Denn so finden und erarbeiten die Ehegatten meist relativ schnell eigene Lösungen, die die beiderseitigen Belange berücksichtigen. Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist für alle Ehegatten geeignet, die eine einvernehmliche Lösung ihrer Probleme und Ziele wünschen und die z.B. folgende Belange übereinstimmend lösen wollen:
Rentenausgleich (Verzicht), Zugewinnausgleich, Gütertrennung, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Sorgerecht, Besuchsrecht, Immobilienübertragung, Ehewohnung, Hausrat etc.
Wichtig ist, dass Sie sich hierbei durch einen Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen. So kennen Sie Ihre Rechtsposition und wissen, wann es sinnvoll ist, auf einem Recht zu bestehen oder nachzugeben. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung besteht häufig aus einem gewissen Entgegenkommen, da sich oft zwei (Rechts-) Positionen gegenüber stehen, die auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen sind. Einem erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht und einem Trennungsberater gelingt es oft, in meist mehreren Gesprächen einen Konsens zu finden. Diese Übereinstimmung hilft nicht nur rechtliche und finanzielle Probleme zu lösen, sondern auch die sozialen und emotionalen Aspekte einer Scheidung zu beruhigen und zu vereinfachen.
5. Fallbeispiel aus der Praxis
Beispiel 1:
Thomas, 44 Jahre, und Michaela, 41 Jahre, sind seit 12 Jahren verheiratet und haben 2 Kinder, 16 und 14 Jahre alt, und gemeinsam ein Haus, das noch mit einer Hypothek belastet ist. Der Wunsch von Michaela ist es, mit den Kinder noch einige Jahre in dem Haus zu leben. Aus finanziellen Gründen ist sie nicht in der Lage, Thomas auszuzahlen. Thomas will den Kindern auch die Möglichkeit geben, weiter in dem Haus und in dem gewohnten sozialen Haus zu leben.
Beispiel 2:
Martin, 38 Jahre, und Susanne, 34 Jahre, ein Kind mit 8 Jahren. Susanne ist berufstätig und kann es sich leisten, das Haus zu halten und Martin auszuzahlen. Beide wünschen eine schnelle und kostengünstige Scheidung.
Mit unserer fachkundigen Unterstützung konnte beiden paaren schnell geholfen werden. Es wurde deren wirtschaftliche Lage überprüft und dann gemeinsam eine schnelle Lösung entwickelt, die für alle Familienangehörige gut geeignet war. Der Verkehrswert des Hauses konnte durch ein kostengünstiges Kurzgutachten schnell festgestellt werden und damit konnten alle vermögensrechtlichen Fragen bereits im Trennungsjahr rechtssicher und verbindlich geklärt werden. Es wurde sodann ein Scheidungsfolgenvereinbarung entworfen, besprochen und notariell beurkundet. So waren schnelle alle Belange geregelt und das spätere Scheidungsverfahren konnte schnell und problemlos durchgeführt werden.
6. In welcher Form ist die Scheidungsfolgenvereinbarung zu schließen?
Manche Ehepaare wollen allein ohne Unterstützung eines Rechtsanwaltes eine Scheidungsfolgenvereinbarung erstellen. Sie gehen davon aus, dass dies privatschriftlich möglich und so kostenlos ist. Von solch einer privaten Scheidungsfolgenvereinbarung ist unbedingt abzuraten. Es mag sein, dass das Ehepaar so vordergründig Kosten einspart. Aber oft werden so Fehler gemacht, die sich anderweitig teuer rächen. Es ist sinnvoll, solch eine Vereinbarung mit Hilfe eines Fachanwaltes für Familienrecht und eines Trennungsberaters zu erstellen, damit so alle tatsächlichen und rechtlich relevanten Belange, die für Ihre individuelle Situation von Bedeutung sind, ausreichend berücksichtigt werden können.
Fragen zu Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Rentenausgleich, Verzicht, Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Kindesunterhalt, Hausrat, Auto, Immobilie, Ehewohnung etc. beinhalten viele Probleme und eventuelle Fallstricke, die es juristisch wirksam und rechtssicher zu lösen gilt.
Auch sind gesetzliche Formvorschriften zu beachten. Soweit der Zugewinnausgleich geregelt und ausgeschlossen, Gütertrennung vereinbart werden, auf nachehelichen Unterhalt oder auf die Durchführung des Versorgungsausgleiches verzichtet werden soll, sei es auch nur teilweise, ist eine notarielle Beurkundung erforderlich, ebenso z.B. wenn eine Haushälfte auf den anderen Ehegatten übertragen werden soll.
Denkbar ist es auch, eine Scheidungsfolgenvereinbarung in dem Gerichtstermin zur Scheidung zu protokollieren. Hierzu muss die Vereinbarung aber auch am besten mit einem Rechtsanwalt vorab vollständig ausgearbeitet und mit dem anderen Ehegatten besprochen und geklärt sein. Das Gericht wird in der Regel im Scheidungstermin keine umfassende Vereinbarung ausarbeiten; auch wird das Gericht in der Regel keine Immobilienübertragung protokollieren.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist daher sinnvoll vor der Scheidung in Ruhe und mit einem Fachanwalt für Familienrecht sowie Trennungsberater auszuarbeiten und mit dem anderen Ehegatten abzustimmen und anschließend rechtssicher (notariell) in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu fixieren. Über den Ablauf und den möglichen für Sie relevanten Inhalt einer Scheidungsfolgenvereinbarung sprechen wir gerne vorab in einem kostengünstigen Erstberatungsgespräch.
7. Kosten
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kostet Geld. Sowohl bei den beteiligten Rechtsanwälten, bei dem Notar und gegebenenfalls bei dem Grundbuchamt fallen Kosten an. Diese kann man nicht umgehen. Aber diese Kosten sind sinnvoll investiert, um alle Belange der Trennung rasch und klar zu regeln sowie erforderliche Klarheit und Sicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Zudem kommt eine Scheidungsfolgenvereinbarung meist wesentlich günstiger, als wenn Sie und Ihr Ehegatte lange vor Gericht über alle Probleme streiten. Die Kosten bei Gericht, zweier Rechtsanwälte und evtl. eines Sachverständigen liegen weit über den Kosten einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Zudem kommen Sie so wesentlich schneller zu Ihrem Ziel und sparen sich viel Nervenkrieg, Zeit und Ärger.
Im Übrigen richten sich die Kosten der Scheidungsfolgenvereinbarung nach dem sogenannten Gegenstandswert. Dieser setzt sich im Wesentlichen aus dem Einkommen der Ehegatten und dem Vermögen zusammen. Zudem kommt es darauf an, ob alle denkbaren Probleme wie Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Rentenausgleich, Zugewinnausgleich, Hausübertragung etc. zu regeln sind oder nur Teile hiervon.
Steuern fallen im Rahmen solch einer Scheidungsfolgenvereinbarung in der Regel nicht an. Denkbar sind hier Schenkungssteuer (hier wird der Freibetrag meist nicht erreicht), Grunderwerbsteuer (diese fällt bei einer Übertragung von Immobilien unter Ehegatten im Rahmen der Scheidung in der Regel nicht an) oder Spekulationssteuer (bei einer selbst bewohnten Immobilie fällt diese ebenfalls in der Regel nicht an).
8. Zusammenfassung
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung lohnt sich auf jeden Fall.
So können schnell bereits bei Beginn der Trennung alle anstehenden Probleme rechtsverbindlich vereinbart werden. Jeder Ehegatte erhält Klarheit und Planungssicherheit für sein künftiges weiteres Leben.
Auch wenn Sie bereits einen Ehevertrag geschlossen haben, kann dieser entsprechend den Vorgaben der Rechtsprechung überprüft werden oder gegebenenfalls zusammen mit Ihrem Ehegatten an die jetzt bestehenden Verhältnisse angepasst werden. Der gerichtliche spätere Scheidungstermin wird dann nur zur erforderlichen Formsache, die in wenigen Minuten absolviert ist.
Suchen Sie rasch eine anwaltliche kostengünstige Erstberatung bei uns auf. Wir unterstützen Sie bei Ihrer Scheidung und hier allen anstehenden Fragen. Hier stehen wir Ihnen in nachfolgenden Städten gerne zur Verfügung.