Scheidung mit Schulden – ein lösbares Problem
Das Wichtigste im Überblick
- Sie haben Schulden, können diese alleine nicht mehr bedienen oder haben den Überblick darüber verloren? Hier empfehlen wir Ihnen, zeitnah einen Termin zur Schuldnerberatung wahrzunehmen.
- Der Schuldnerberater erstellt einen Plan für außergerichtliche Lösungen oder reicht für Sie den Privat-Insolvenzantrag bei Gericht ein
- In dringen Fällen bieten wie eine kurzfristige Erstberatung an
Schritt für Schritt für ein schuldenfreies Leben
- Kommen Sie möglichst zeitnah zu uns
- Bringen Sie alle Unterlagen mit – auch ungeordnet
- Wir erarbeiten für Sie außergerichtliche und gerichtliche Lösungen
Themenüberblick
- Wann sollten Sie eine Schuldnerberatung kontaktieren?
- wie hilft eine Schuldnerberatung
- welche Wege führen aus den Schulden
- unverbindliche Erstberatung
Die Ursache der Schulden
Sie haben hohe Schulden und wissen nicht mehr, wie Sie diese bezahlen sollen? Oder haben Sie den Überblick über Ihre Schulden verloren?
Schulden entstehen durch z.B. einen finanzierten Familienurlaub, das neue Auto, die neue Küche oder Sie haben mehrere Kredite aufgenommen. Ihre monatlichen Einkünfte reichen nicht mehr aus, um Ihre finanzielle Situation selbst abzudecken. Mahnschreiben, Post vom Gericht oder Gerichtsvollzieher häufen sich an. Erfahren Sie hier, wie wir Ihnen Lösungswege raus aus den Schulden anbieten können:
Wann sollten Sie Schuldnerberatung kontaktieren?
Warten Sie nicht länger und resignieren Sie auf keinen Fall. Je eher Sie sich von unserem erfahrenen Schuldnerberater unterstützen lassen, desto schneller sind Ihre Schulden geregelt.
Gerade für Menschen in Ihrer Situation hat der Gesetzgeber das Instrument der Verbraucherinsolvenz geschaffen. Damit erhalten Sie die Chance, wieder schuldenfrei zu werden.
Nutzen Sie diese Chance!
Wie hilft eine Schuldnerberatung?
In einem unverbindlichen Erstberatungsgespräch wird Ihnen der Ablauf eines Privatinsolvenzverfahrens erklärt. Wir prüfen z. B. im Falle einer Scheidung, ob Sie für Schulden Ihres Ehepartners mithaften. Wir koordinieren für Sie auch Ihre Scheidung und die Privatinsolvenz. Wir prüfen unter anderem, ob Sie für das gerichtliche Scheidungsverfahren Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben. Das bedeutet, Sie müssten dann für die Scheidung nichts bezahlen.
Auch zeigen wir Ihnen Möglichkeiten einer außergerichtlichen Lösung auf und erklären Ihnen auch das Verfahren der Schuldenbereinigung.
Ihre Unterlagen, insbesondere die Mahnschreiben, sortieren wir, um die genaue Schuldenhöhe zu ermitteln, damit wir zuerst versuchen können, mit den Gläubigern einen Vergleich auszuhandeln.
Damit führen wir, soweit erforderlich, das gerichtliche Scheidungsbereinigungsverfahren für Sie durch und füllen alle erforderlichen Formulare aus. Sollte hier es auch erforderlich sein, ein P-Konto (pfändungsgeschütztes Konto) einzurichten, helfen wir Ihnen bei der Einrichtung und stellen Ihnen die für die Bank erforderliche Bescheinigung kostenfrei aus.
Welche Möglichkeiten bieten sich an, um aus den Schulden rauszukommen?
– Außergerichtliche Schuldenregulierung
Wir versuchen, mit den Gläubigern außergerichtliche Lösungen zu erarbeiten. Hier können z. B. entweder monatliche vernünftige Ratenzahlungen über eine bestimmte Zeit vereinbart werden. Denkbar ist es auch, Schulden durch eine ermäßigte Einmalzahlung zu erledigen. Hier prüfen wir stets Ihre finanziellen Möglichkeiten und richten unser Handeln danach aus.
– Privatinsolvenz
Ist eine außergerichtliche Schuldenregulierung nicht möglich oder sinnvoll, bereiten wir den gerichtlichen Antrag auf Privatinsolvenz mit Ihnen vor. Dazu füllen wir alle erforderlichen Formulare aus. Wir erstellen die Bescheinigungen und reichen den Antrag bei Gericht ein. Während des Privatinsolvenzverfahrens und der Wohlverhaltensphase, die derzeit bis zu sechs Jahren dauern kann, stehen wir Ihnen immer zur Seite. Es bestehen Bestrebungen, die Dauer der Wohlverhaltensphase auf drei Jahre zu verkürzen.
Während der Wohlverhaltensphase wird der pfändbare Teil Ihres Einkommens an einen Treuhänder abgeben. Je nach Anzahl Ihrer Familienmitglieder gibt es hohe Freibeträge, die in der sogenannten Pfändungstabelle geregelt sind.
Fazit
Eine Privatinsolvenz ist oft die beste Lösung, um schuldenfrei zu werden und eine positive Lebensperspektive zu gewinnen. Wir regeln hier für Sie alles, füllen alle erforderlichen Formulare aus, kümmern uns um den Schriftverkehr und stellen erforderliche Anträge. So fällt die gesamte unangenehme Post weg, es gibt keine Mahnschreiben mehr, keinen Gerichtsvollzieher und keine Zwangsvollstreckung. Es kehrt wieder Ruhe in Ihr Leben ein und nach einigen Jahren sind alle Ihre Schulden weg. Sie haben durch das Insolvenzverfahren im Grunde keine Nachteile, sondern nur Vorteile.
Es bleibt insbesondere genügend Geld für die Familie zum Leben übrig
Die Kosten, die durch ein solches Insolvenzverfahren entstehen, sind im Verhältnis zu den Schulden, die nicht mehr bezahlt werden müssen, gering und können auch in angemessenen Raten bei uns bezahlt werden.
Unverbindliche Erstberatung
Sie haben noch weitere Fragen zum Thema Privatinsolvenz in Ihrer speziellen Situation. Wir bieten Ihnen hierzu eine umfangreiche (telefonische) kostengünstige Erstberatung an.
Ihre Vorteile:
- kurzfristige Terminvergabe
- fachkundige Schuldnerberatung
- wir füllen für Sie alle notwendigen Formulare aus
- schnelle Antragsbearbeitung
- wir betreuen Sie in allen Bundesländern und reichen den Antrag für Sie ein.
Die Kosten für das Erstberatungsgespräch belaufen sich auf 120,00 €.
Rufen Sie uns heute noch an, damit Sie Ihre Schulden in den Griff bekommen und Zuversicht haben können. Haben Sie noch persönliche Fragen, vereinbaren Sie einen (Telefon-) Termin mit uns unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 – 81 81 333 oder Mobil 0163 – 48 13 868 an.