Familienrecht Erlangen – Trennung, Scheidung und aussergerichtliche Lösungen auf den Punkt gebracht.
Infos rund ums Thema Familienrecht, Unterhalt, und Ehevermögen von Ihren Fachanwälten
Wir sorgen für Struktur, Beistand und Sicherheit
Unser Scheidungsnetzwerk scheidungwirhelfen.com ist darauf spezialisiert, Sie während des gesamten Trennungsablaufs zu begleiten und Sie bei allen Fragen zu unterstützen. Unsere Rechtsanwälte haben über 20 Jahre Erfahrung im Familienrecht und klären für Sie komplexe Finanzangelegenheiten. Unser Rechtsanwalt hält Ihnen den Rücken frei, sodass Sie sich auf die wesentlichen Aspekte in dieser schwierigen Situation konzentrieren können.
Unsere Priorität ist auch der Schutz des Wohlbefindens der Kinder, die auch von der Scheidung der Eltern betroffen sind. Auch auf das emotionale Thema der künftigen Wohnsituation oder der eigenen Immobilie sind wir spezialisiert. Um faire Lösungen zu erzielen, bieten wir runde Tischgespräche an. Dabei vermitteln unser Rechtsanwalt und Trennungsberater zwischen beiden Parteien, sodass harmonische Lösungen bereits vor der Scheidung gefunden werden können. Sie möchten komplexe Fragestellungen außergerichtlich klären?
Die unverbindliche Erstberatung
Sie denken darüber nach, sich scheiden zu lassen? Sie wissen nicht, wie Sie überhaupt vorgehen müssen und welche Schritte erforderlich sind? Sie sind sich unsicher, ob eine Trennung oder Scheidung der richtige Weg für Sie sind? Wir wollen, dass Sie Klarheit und Sicherheit gewinnen.
In einem unverbindlichen Erstberatungsgespräch informiert unser Rechtsanwalt Betroffene aus Erlangen zu Scheidung, Trennung, Unterhalt, Sorgerecht, etc..
Unser erfahrener Rechtsanwalt und spezialisierter Trennungsberater nehmen sich Zeit, um Ihre individuelle Trennungssituation ausführlich zu bewerten und Ihnen die besten Handlungsoptionen aufzuzeigen. Wir gehen auf Ihre Sorgen ein. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir einen Trennungsleitfaden, der Ihnen Schritt für Schritt Orientierung gibt.
Diese Übersicht ermöglicht einen Blick in die Zukunft nach der Scheidung. Einen Termin zu einem kostengünstigen Preis von 120,00 € mit unserem Rechtsanwalt erhalten Sie in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
Warum ist Scheidungsvermögens-schutz wichtig?
Eine Scheidung kann nicht nur emotional, sondern auch finanziell sehr belastend sein. Es gibt jedoch Möglichkeiten, sich vor großen Verlusten zu schützen. Unser Rechtsanwalt erklärt für Betroffene aus Erlangen, welche Maßnahmen Sie ergreifen können, um Ihren Vermögensschutz bei einer Scheidung zu erhöhen.
Im Rahmen einer Erstberatung für Betroffene aus Erlangen zeigt Ihnen unser Rechtsanwalt auf, wie Sie Vermögenswerte schon zu Beginn der Trennung schützen, sodass kein Vermögen verschwindet. Damit eine Scheidung möglichst kostensparend und schnell ablaufen kann, ist es hilfreich, erste Fragen bereits im Trennungsjahr zu klären.
Unser Rechtsanwalt ist Fachanwalt für Familienrecht und spezialisiert auf außergerichtliche Lösungen. Der Schutz des Vermögens kann von Beginn der Trennung an geregelt und überprüft werden. Ob Sie Ihr Vermögen schützen oder Ihre finanzielle Position für die Zukunft sichern möchten, unsere Experten unterstützen Sie dabei.
Sie möchten einen Beratungstermin vereinbaren?
Tel. 0911 / 99 099 327
Erstgespräch für Orientierung nach Trennung. Dauert etwa 1-1,5 Std. und behandelt wesentliche Themenbereiche, besonders bei Scheidung vom Partner.
Montags bis Freitags 8:00 – 19:00 Uhr
Samstag Notdienst 8:00 – 14:00 Uhr
In unserem Familienrechts-Ratgeber erfahren Sie von erfahrenen Fachanwälten für Familienrecht ausführliche Informationen zu diesem Thema. Unsere Experten vermitteln Ihnen wichtige Aspekte des Familienrechts in leicht verständlicher Form und beantworten typische Fragen, die bei Scheidungen in der Praxis häufig auftreten, klar und übersichtlich.
Haus im Falle einer Scheidung: Verkaufen oder behalten?
Eine Scheidung ist oftmals von schwierigen und belastenden Fragen geprägt – besonders wenn es um das gemeinsame Haus geht. Es gibt verschiedene Optionen für die Zukunft des Hauses: Es kann verkauft oder behalten werden. In diesem Bericht werden wir erklären, wie man mit Schulden und Ehevermögen umgeht, wie man den Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt regelt und wie Finanzplanungen helfen können, zu entscheiden, ob das Haus behalten oder verkauft werden sollte.
Außerdem besprechen wir auch außergerichtliche Lösungen, wie beispielsweise vorübergehende Übernahmen und Scheidungsvereinbarungen. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne im Rahmen einer kostengünstigen Erstberatung an uns wenden.
Schulden und Ehevermögen
Es ist entscheidend, ob das Haus gemeinsam oder allein gekauft wurde. Bei einem gemeinsamen Kauf sind beide Ehepartner normalerweise zu gleichen Teilen Eigentümer. Wenn ein Partner das Haus in Erlangen allein gekauft hat, gehört es in der Regel nur diesem Partner. Dies beeinflusst oftmals die Entscheidung, das Haus zu behalten oder zu verkaufen. Auch bezüglich der Schulden muss festgelegt werden, wer die Hypothek tilgt. Bei einem gemeinsamen Kauf tragen beide die Verantwortung. Bei einem Alleinbesitz liegt die Tilgung meist beim alleinigen Eigentümer.
Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt
Sowohl Kindesunterhalt als auch Trennungsunterhalt können ab Tag 1 der Trennung angefordert werden – aus diesem Grund ist es ratsam, sich schon vor…
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der Trennung über dieses Thema zu informieren. Für den Kindesunterhalt muss vereinbart werden, welcher Ehepartner für die finanzielle Versorgung der Kinder aufkommt. In der Regel zahlt der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, Unterhalt für das Kind. Beim Ehegattenunterhalt muss ebenfalls eine Vereinbarung getroffen werden.
Der Ehegattenunterhalt dient der finanziellen Unterstützung nach der Scheidung, damit beide Ehepartner einen angemessenen Lebensstandard aufrechterhalten können. Die Dauer des Ehegattenunterhalts variiert allerdings je nach den Umständen der Scheidung. Von Bedeutung ist, welches Einkommen zur Verfügung steht, müssen hiervon Hausschulden beglichen werden? Dies kann zu einer Verringerung des Unterhalts führen oder nach einem Verkauf des Hauses zu einer Erhöhung von Unterhaltsansprüchen.
Finanzplanung unterstützt die Entscheidung
Um festzulegen, ob das Haus in Erlangen behalten oder verkauft werden sollte, sind Finanzplanungen unglaublich wichtig und hilfreich. Die Finanzplanungen berücksichtigen Faktoren wie Hypotheken- und Unterhaltszahlungen, Instandhaltungskosten und Marktwerte vergleichbarer Immobilien.
Aufgrund dieser Faktoren kann somit entschieden werden, ob es finanziell sinnvoller ist, das Haus zu behalten oder zu verkaufen. Unser Trennungsanwalt und ein Trennungsberater helfen Ihnen dabei, diese schwierige Entscheidung zu treffen. Mithilfe unseres „Was-wäre-wenn“-Pakets helfen wir Ihnen dabei, verschiedene zukünftige Lösungswege zu betrachten und den bestmöglichen für Ihre individuelle Situation auszuwählen.
Außergerichtliche Lösungen
Eine Möglichkeit für eine außergerichtliche Lösung ist, dass ein Partner das Haus vorübergehend auf eine festgelegte Anzahl an Jahren übernimmt und später verkauft. Dies ist vor allem eine gute Lösung, wenn Sie Kinder haben.
Somit können Ihre Kinder in ihrer gewohnten Umgebung heranwachsen und auch Sie können sich die Arbeit und Zeit ersparen, eine neue Wohnung zu finden. Die außergerichtliche Scheidungsvereinbarung bietet zusätzliche Rechtssicherheit, indem sie finanzielle und rechtliche Angelegenheiten zwischen den Ehepartnern regelt.
Unverbindliche Erstberatung
Im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung helfen wir Ihnen gerne dabei, Sie zu Ihrer individuellen Situation ausgiebig zu beraten und die für Sie bestmögliche Lösung zu finden. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Trennungsberater unterstützen Sie bei allen Fragen zum Thema Scheidung und Familienheim und bieten Ihnen Klarheit und Planungssicherheit für Ihre finanzielle Zukunft.
Fazit
Insgesamt gibt es viele Faktoren zu berücksichtigen, wenn es darum geht, ein Haus im Falle einer Scheidung zu behandeln. Die Klärung von Schulden und Ehevermögen, die Regelung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt, Finanzplanungen und außergerichtliche Lösungen sind entscheidende Aspekte.
Mithilfe unseres Rechtsanwalts und Trennungsberaters helfen wir Ihnen dabei, die beste Entscheidung für Ihre individuelle Situation treffen. Wenn Sie mehr wissen möchten über Ihre eigene individuelle Situation, können Sie sich gerne im Rahmen eines unverbindlichen Erstberatungsgesprächs unter der Tel. 0911 – 990 99 327 oder per E-Mail bei uns melden.
Hauskredit und Scheidung
Das gemeinsame Haus stellt in der Trennung oft ein sehr emotionales Problem dar, es besteht die Sorge, dass das das bisherige Familienheim aufgegeben werden muss. Es gibt z. B. keine einfache Lösung für die Finanzierung eines Hauskredits während einer Trennung. Dies hängt von vielen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Einkommen und Vermögen beider Parteien und den Schulden, die sie möglicherweise haben.
Es kann hilfreich sein, einen Trennungsberater und Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Gemeinsam werden die besten Lösungen für Sie erarbeitet und eine wirtschaftliche Berechnung Ihrer finanziellen Situation erstellt. Somit haben Sie einen klaren Blick für die Zukunft.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten:
- Verhandlungen mit dem Ex-Partner
- Festlegung des besten Zeitpunktes, um das Haus zu verkaufen
- Alternativen, um einen Notverkauf zu vermeiden
- Optionen für befristetes Wohnen
- Verkauf des gemeinsamen Eigentums, um die Schulden zu begleichen
- Refinanzierung des Kredits unter nur einem Namen
Ein frühzeitiges Auflösen des Hauskredites ist meist mit unvorteilhaften Kosten verbunden. Unser Ziel ist es, diese zu vermeiden und alternative Wege für Sie zu finden.
Daher empfehlen wir, sich auf professionelle Hilfe von einem Trennungsberater und Rechtsanwalt zu verlassen, um die beste Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.
Podcast: Haus und Scheidung
Wie wirkt sich das Familieneigenheim beim Zugewinnausgleich aus?
Unterhaltsansprüche nach einer Trennung: Was Sie wissen müssen!
Eine Trennung kann für alle Beteiligten eine schwierige Zeit sein. Während man sich auf die emotionale Verarbeitung der Trennung konzentrieren muss, werden oft wichtige rechtliche Fragen vernachlässigt, insbesondere bezüglich des Unterhalts.
Wichtig ist, dass Sie ab dem ersten Tag der Trennung Anspruch auf Unterhalt haben. Die Höhe des Unterhalts richtet sich z. B. nach dem zur Verfügung stehenden Einkommen des unterhaltspflichtigen Ehegatten oder nach dem Bedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten.
Sofortmaßnahme:
Halten Sie unbedingt die Fristen für die Geltendmachung von Unterhalt schon während des Trennungsjahres ein! Mit der Trennung haben Sie Anspruch auf diese Zahlungen. Rückwirkend ist es allerdings schwierig und oftmals nicht möglich, diesen Anspruch einzufordern. Unser Rechtsanwalt unterstützt Sie bei der Antragstellung und stellt sicher, dass alle Fristen eingehalten werden können.
Im Verlauf des Trennungsjahres ist es wichtig, auch den Unterhaltsanspruch zu klären, der für gemeinsame Kinder besteht, damit Sie keine finanziellen Nachteile haben. Die Höhe dieses Unterhalts richtet
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sich nach den Bedürfnissen und dem Alter des Kindes. Außerdem sollten Sie steuerliche Aspekte und Fristen beachten, damit Sie ohne Schwierigkeiten die Zukunft meistern können. Eine erste Anleitung für die nächsten Schritte erhalten Sie in einer kostengünstigen Erstberatung mit unserem erfahrenen Rechtsanwalt und Trennungsberater.Sie erhalten eine Überschlagsrechnung, die alle wichtigen finanziellen Konstanten und Veränderungen beinhaltet, sodass Sie Sicherheit für die Zeit nach der Scheidung erhalten. Ausgehend von dieser Modellberechnung können Sie beispielsweise entscheiden, wie mit dem Familienheim verblieben werden soll oder wie teuer eine Mietwohnung sein darf. Sie haben genaue Angaben zu Ihrem Handlungsspielraum.
Außerdem kann ein Anwalt dabei helfen, faire und realistische Unterhaltsvereinbarungen auszuhandeln, sodass die Scheidung möglichst harmonisch ablaufen kann.
Was ist Ehegattenunterhalt?
Durch das Zahlen von Ehegattenunterhalt soll gewährleistet werden, dass der einkommensschwächere Partner in Erlangen nach der Scheidung abgesichert ist. So können die Lebensverhältnisse während der Ehezeit erhalten werden. Die Höhe der Leistungen ist abhängig von verschiedenen Faktoren und wird durch den Bedarf und Einkommen des Partners beeinflusst.
Unser Rechtsanwalt und Trennungsberater klären die Unterhaltssituation für Betroffene aus Erlangen anhand ausführlicher wirtschaftlicher Berechnungen, sodass Sie Zugriff auf die Auswirkungen verschiedener Szenarien erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie in einem kostengünstigen Erstberatungsgespräch.
Wer hat Anspruch auf Ehegattenunterhalt?
Ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt besteht, wenn ein Partner nach der Trennung nicht genug Einkommen hat, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Hierbei wird z. B. das Alter, die Gesundheit, die Erwerbsfähigkeit und die Dauer der Ehe berücksichtigt.
Auch eine Betreuungspflicht gegenüber gemeinsamen Kindern kann den Anspruch auf Ehegattenunterhalt begründen. Der Partner, der seine
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Versorgungspflicht nicht durch Betreuungszeit erfüllt, muss seinen Anteil durch finanzielle Unterstützung aufwiegen. Diese Zahlungen können allerdings nur erhalten werden, wenn der Anspruch fristgerecht geltend gemacht wird. Rückwirkende Auszahlungen sind in den meisten Fällen sonst nicht möglich.Die Auswirkungen der Unterhaltsleistungen auf Ihren zukünftigen Lebensstandard errechnet unser spezialisierter Rechtsanwalt bereits bei einem Erstgespräch anhand einer Überschlagsrechnung, damit Sie von Anfang an Klarheit haben und beruhigt in die Zukunft blicken können.
Sie haben Sicherheit für kommende Ausgaben, da Sie beispielsweise einschätzen können, wie teuer eine neue Mietwohnung sein dürfte, wie sich die Scheidung auf Ihren Lebensstandard auswirkt und welcher Zusammenhang mit einem Hauskredit besteht.
Sie haben Fragen zu Ehegattenunterhalt bzw. wollen wissen, wie man eine einvernehmliche Scheidung möglichst kostengünstig gestalten kann? Sprechen Sie mich gerne an – telefonisch unter 0911 – 99 099 327
Wie wird die Höhe des Ehegattenunterhalts berechnet?
Nach einer Trennung kann es für den finanziell schwächeren Ehepartner schwer werden, den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Deshalb hat er Anspruch auf Ehegattenunterhalt, um seine persönlichen Lebenshaltungskosten zu decken. Grundsätzlich besteht ab Tag eins der Trennung die Möglichkeit, Unterhalt zu beanspruchen. Allerdings ist
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die Berechnung ein komplexes Thema und erfordert die Unterstützung eines Experten. Dieser holt sich alle erforderlichen umfangreichen Unterlagen von Ihnen und Ihrem Ehegatten ein und erstellt dann die maßgebliche Berechnung. So erhalten Sie Sicherheit darüber– dass Sie den Ihnen zustehenden Unterhalt auch tatsächlich erhalten oder
– falls Sie Unterhalt-Zahlender sind: dass die die geforderte Unterhaltshöhe gerechtfertigt ist
Unser Rechtsanwalt berät Betroffene aus Erlangen zu Ihrer jeweiligen Unterhaltssituation, sodass faire und tragbare Unterhaltsvereinbarungen ausgehandelt werden können. Im Rahmen einer kostengünstigen Erstberatung erhalten Sie ausführliche Informationen zum Thema Unterhalt und was Sie in dieser Hinsicht zu erwarten haben.
Wie verändert nachehelicher Unterhalt meinen Lebensstandard?
Sie sind sich unsicher, wie sich die Scheidung auf Ihre Lebensverhältnisse auswirkt und ob Sie auch nach der Scheidung noch Unterhalt bekommen oder zahlen müssen? Sie wollen Sicherheit bezüglich finanzieller Aspekte? Sie wünschen Klarheit für die kommende Veränderung und welche Auswirkungen die Scheidung mit sich bringt? Diese Fragen können anhand wirtschaftlicher Finanzplan ausführlich
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behandelt werden. Aufbauend auf Ihren bisherigen Ausgaben und Einkünften erfahren Sie, welcher Handlungsspielraum Ihnen nach der Scheidung zur Verfügung steht und wie sich Unterhaltszahlungen und steuerliche Änderungen auf Ihre Möglichkeiten auswirken. Die Modellberechnung ermöglicht es Fragen zu beantworten. Unser erfahrenes Expertenteam unterstützt Betroffene aus Erlangen bei – der Klärung folgender Schwerpunkte:– Wie sieht mein zukünftiger Lebensstandard nach der Scheidung aus?
– Kann ich zukünftig das Haus halten?
– Wie lange haben Sie Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?
– Wie hoch fallen die Zahlungen aus?
– Welche Fristen sind zu beachten?
Im Rahmen einer kostengünstigen Erstberatung kann unser spezialisierter Trennungsberater die Unterhaltssituation bei Ihrer Scheidung errechnen. Einen Termin erhalten Sie in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Trennungsunterhalt?
Eine Trennung ist ein großer Einschnitt im Leben und auch mit finanziellen Fragen verbunden. Hierbei ist der Trennungsunterhalt ein wichtiger Aspekt, der genauer erläutert werden sollte. Generell errechnet sich der Trennungsunterhalt für jede Scheidung individuell nach den Bedürfnissen und den Möglichkeiten der beiden Ehepartner.
Einige Grundpfeiler stellen dabei das Einkommen der Ehegatten dar, sowie die Dauer der Ehe oder die Versorgungspflicht für gemeinsame Kinder. Ein wichtiger Faktor ist der sogenannte Selbstbehalt, der die Höhe des Einkommens bestimmt, das jeder Ehepartner mindestens für seinen eigenen Unterhalt benötigt. Dieser Betrag kann unterschiedlich sein, je nach Alter und Lebenssituation.
Außerdem muss der Bedarf des Unterhaltsverpflichteten gedeckt sein, sodass ein Mindest-Lebensstandard gehalten werden kann. Es muss also eine gewisse Absicherung bestehen, beispielsweise für Kosten der Wohnung, Essen, Kleidung, Krankenversicherung und sonstigen notwendigen Ausgaben. Auch der Unterhalt für Kinder soll deren Lebensstandard während der Ausbildung bzw. Studienzeit sichern.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Scheidung und die Berechnung des Unterhalts eine komplexe Angelegenheit sein kann, bei der Sie unser Rechtsanwalt umfassend berät und unterstützt. Sie werden auf alle Fristen hingewiesen, sodass Sie die Zahlungen ab Tag 1 der Trennung in Anspruch nehmen können.
Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, ist es wichtig, diesen Zeitrahmen einzuhalten, da eine rückwirkende Zahlung meist nicht möglich ist. Unser Spezialisten-Team unterstützt Sie bei der Antragstellung und Durchsetzung, damit Sie Planungssicherheit für die Zukunft haben.
Sie haben Fragen zu Trennungsunterhalt bzw. wollen wissen, wie man eine einvernehmliche Scheidung möglichst kostengünstig gestalten kann? Sprechen Sie uns gerne an – telefonisch unter 0911 – 99 099 327
Wie lange kann Kindesunterhalt verlangt werden?
Im Falle einer Scheidung wird durch das Leisten von Kindesunterhalt des Unterhaltspflichtigen dafür gesorgt, dass das Kind finanziell abgesichert ist. Er erfüllt somit seinen Teil der Kindesversorgung durch finanzielle Leistungen, während der andere Partner seine Pflicht durch zeitliche Betreuung und Versorgung einhält.
Kindesunterhalt muss bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes geleistet werden, sodass der Lebensstandard des Kindes gesichert ist. Wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, aber noch keine Ausbildung / Studium abgeschlossen hat, kann der Unterhalt bis zum Abschluss der Ausbildung fortgeführt werden.
Wenn Sie weitere Fragen zu Ihrer persönlichen Lebenssituation haben, bieten wir umfassende Informationen innerhalb unserer unverbindlichen Erstberatung für Betroffene aus Erlangen, wobei Sie unser Rechtsanwalt ausführlich zu diesem Thema informiert.
Verfahrenskostenhilfe und kostenlose Scheidung: Welche Voraussetzungen gibt es?
Jeder hat das Recht, sich scheiden zu lassen, wenn er dies wünscht. Um zu verhindern, dass eine unglückliche Ehe aus finanziellen Einschränkungen weiterbesteht, gibt es die Möglichkeit, staatliche Hilfen in Anspruch zu nehmen.
Doch was genau ist Verfahrenskostenhilfe und unter welchen Bedingungen ist eine kostenlose Scheidung möglich? Durch die Verfahrenskostenhilfe wird sichergestellt, dass eine Scheidung unabhängig vom Einkommen durchgeführt werden kann. Die Anwalts – und Gerichtskosten werden in diesem Fall vom Staat übernommen.
Bsp: Sarah ist 30 Jahre alt und arbeitet halbtags als Servicekraft in Erlangen. Nachmittags betreut Sie ihre zwei Kinder. Seit Kurzem ist Sie von Ihrem Ehemann geschieden. Dieser kann den geforderten Kindesunterhalt gerade so leisten, aber die finanziellen Mittel reichen nicht aus, um Sarahs nachehelichen Unterhalt zu bezahlen.
Zusätzlich muss Sarah die Kosten eines Umzugs aufbringen, da Sie die gemeinsame Wohnung nach der Scheidung verlassen hat. In diesem Fall hat Sarah Anspruch auf staatliche Hilfen, um Ihren Lebensunterhalt und den ihrer Kinder zu sichern, aber auch um die notwendigen gerichtlichen Verfahren gegen den Ex-Mann führen zu können.
Welche Sofortmaßnahmen muss ich beachten bei Trennung und Scheidung?
Im Falle einer Trennung ist es wichtig, umgehend zu handeln, um Ihre wirtschaftliche und emotionale Sicherheit wieder zu erhalten. Unser Scheidungsnetzwerk bietet ausführliche Hilfe für Betroffene aus Erlangen an. So erhalten Sie die bestmögliche Beratung und können sich auf Experten verlassen. Z. B. ist folgendes zu tun:
Familie informieren Unterhaltsfrage mit Rechtsanwalt klären Persönliches Eigentum und wichtige Dokumente sichern. Ein Budget erstellen und mithilfe eines Trennungsberater finanzielle Auswirkungen berechnen Regelungen für Kinder vereinbaren, falls zutreffend. Wohnsituation und Eigentumsteilung klären
Um individuelle Fragen zu klären, bieten wir ein unverbindliches Erstberatungsgespräch mit unserem erfahrenen Rechtsanwalt und Trennungsberater, sodass Sie eine klare Übersicht erhalten. Nach unserer Erfahrung haben ca. 2/3 aller Scheidungsbetroffenen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe, denn mitunter kann diese Hilfe auch bei höheren Einkommen, z. B. auch bis zu 3000 € netto, bewilligt werden, wenn Verbindlichkeiten bestehen und andere Voraussetzungen erfüllt sind.
Unser Rechtsanwalt überprüft während einer kostengünstigen Erstberatung automatisch, ob Betroffene aus Erlangen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben und unterstützt Sie bei der Antragstellung, sodass neue Perspektiven für die Zukunft entstehen. Sollte Ihr Antrag bei Gericht abgelehnt werden, bieten wir nach Absprache die Möglichkeit, unser Honorar in Raten zu bezahlen.
Wie lange dauert eine Scheidung?
Die Durchschnittliche Verfahrensdauer bei dem Familiengericht lässt sich somit wie folgt
benennen:
- Normalfall mit Versorgungsausgleich ist von 6 bis 9 Monaten.
- Normalfall ohne Versorgungsausgleich ist von 1 bis 3 Monaten.
Scheidungen mit verzögerten Verfahrensablauf oder vielen Streitigkeiten können dagegen weit über 1 Jahr und länger dauern.
Wie hoch sind die Anwaltskosten im Familienrecht?
Die Honorare für Familienrechtsanwälte werden immer gemäß dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt. Im Rahmen einer kostengünstigen Erstberatung helfen wir Ihnen dabei, eine Vorstellung der möglichen anfallenden Kosten zu erhalten und somit Klarheit zu gewinnen.
Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?
Eine einvernehmliche Scheidung kann vergleichsweise schnell ablaufen, besonders wenn sich das Verfahren nur auf die Scheidung selbst konzentriert. Somit kann die Dauer deutlich verkürzt werden, da das Familiengericht keine zusätzlichen Entscheidungen bezüglich des Unterhalts, Zugewinnes, Sorgerechts treffen muss.
Mithilfe unserer professionellen anwaltlichen Unterstützung und bei wirksamen Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs, z. B. bei Kurzzeitehen kann Ihre einvernehmliche Scheidung schon in etwa 6 bis 12 Wochen abgeschlossen sein.
Sollte man im Rahmen einer einvernehmlichen eine Scheidungsfolgenvereinbarung treffen, wenn man sich in allen Scheidungsangelegenheiten einig ist?
Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist ratsam, wenn Sie sich nicht nur über die Scheidung an sich, sondern auch in allen damit verbundenen Angelegenheiten einig sind, was zum Beispiel Unterhalt, Wohnrecht, Sorgerecht, Zugewinn- und Versorgungsausgleich sein können.
In der Vereinbarung werden somit alle rechtlichen und finanziellen Aspekte der Scheidung rechtsverbindlich festgehalten, was den Partnern nicht nur Sicherheit und Klarheit gibt, sondern auch lange gerichtliche Entscheidungen erspart. Mit Unterzeichnung der Scheidungsfolgenvereinbarung haben Sie bereits bald nach der Trennung Rechts- und Planungssicherheit. Somit kann das Gericht die Scheidung schneller durchführen, was auch zu erheblichen Einsparungen der Scheidungskosten führt.
Ist ein Trennungsjahr Pflicht?
Ja, denn das Trennungsjahr ist gesetzlich vorgeschrieben. Den Ehepartnern wird somit Zeit gegeben, über die Scheidung und ihre Folgen nachzudenken. Das Trennungsjahr beginnt, wenn beide beschließen, die Ehe nicht fortzusetzen, und es kann nicht verkürzt werden, selbst bei kurzen Ehen. Es gibt hierbei nur sehr wenige Ausnahmen, zum Beispiel eine schwere Straftat gegen den anderen Ehepartner.
Insgesamt soll das Trennungsjahr sicherstellen, dass die Entscheidung zur Scheidung gut durchdacht ist und nicht überstürzt getroffen wird. Es bietet somit genügend Raum für Überlegungen und Klärungen, bevor der Scheidungsprozess eingeleitet wird. Obwohl es eine gesetzliche Anforderung ist, dient es vor allem den Beteiligten, denn diese sollen sicherstellen, dass sie eine endgültige Entscheidung treffen, die für sie richtig ist.
Was tun, wenn der Ehepartner die Scheidung nicht will?
In manchen Fällen kommt es vor, dass die Scheidung nur von einem der beiden Partner gewünscht ist oder ein Partner von einer Scheidungsabsicht überrascht und überfordert ist. Wenn der Ehepartner die Scheidung nicht will, gibt es einige Schritte, die Sie unternehmen können:
Verhandlungen: Proaktive Verhandlungen mit dem Noch-Ehepartner und einem erfahrenen Rechtsanwalt können zu einvernehmlichen Einigungen führen. So sparen Sie Zeit und Kosten.
Unverbindliche Erstberatung: Innerhalb unseres Scheidungsnetzwerks bieten wir ein kostengünstiges Informationsgespräch, sodass Sie einen Überblick über Ihre Trennungssituation und Ihre Rechte erhalten.
„Runder Tisch“- Gespräch: Oftmals kann eine zielführende Vermittlung und Kommunikation viele komplexe Themen entschärfen, sodass faire Lösungen gefunden werden können.
Gerichtlicher Scheidungsantrag: Dies ist der stets erforderliche Weg, um eine Scheidung durchzusetzen, zumal eine Scheidung der Ehe immer bei Gericht erfolgen muss. Auch wenn Ihr Ehegatte der Scheidung nicht zustimmt, geht das Gericht in der Regel davon aus, dass eine Ehe nach einem Jahr der Trennung „zerrüttet“ ist und spricht auch gegen den Willen des anderen Ehegatten die Scheidung aus.
Soweit keine Einigung der weitere Streitpunkte erzielt wird, müssen alle Belange durch das Gericht entscheiden werden. Daher ist rechtlicher Rat umso wichtiger, um die konkrete Situation zu verstehen und die besten Entscheidungen zu treffen. Generell kann nach einer Trennungszeit von einem Jahr die Scheidung beantragt werden.
Erhalte ich Trennungsunterhalt? Wie lange?
Mit Beginn der Trennung haben Sie Anspruch auf Trennungsunterhalt, umlaufende Lebenshaltungskosten, wie eine neue Wohnung, das Aufbauen eines neuen Haushalts, einer Umfinanzierung bestehender Kredite, etc., zu finanzieren. Dies trifft auch zu, wenn Sie und Ihr Partner noch gemeinsam in einer Wohnung leben.
Der Trennungsunterhalt wird in der Regel bis zu zur Rechtskraft der Scheidung bezahlt, jedoch kann die Dauer, aber auch die Höhe, variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sie haben Anspruch auf Trennungsunterhalt, bis Sie tatsächlich geschieden sind.
Es lohnt sich, die Höhe des Trennungsunterhalts von einem erfahrenen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, da die Berechnung komplex und spezifisch für jeden Fall sein kann. Außerdem prüft unser Rechtsanwalt für Betroffene aus Erlangen, ob Unterhaltsforderungen oder -leistungen fair und rechtmäßig sind.
Falls Sie eine einvernehmliche Scheidung wünschen, ist es auch möglich, das Thema Unterhalt (auch nachehelicher Unterhalt) bereits vor der eigentlichen Scheidung im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung festzulegen und sich mit dem Partner einig zu werden. So erhalten Sie bereits im Trennungsjahr Rechts- und Planungssicherheit, sodass beispielsweise eine Hausfinanzierung schon frühzeitig geregelt werden kann.
In einer kostengünstigen Erstberatung für Betroffene aus Erlangen erstellen unser Rechtsanwalt und Trennungsberater gemeinsam mit Ihnen einen Trennungsleitfaden für Ihre individuelle Trennungssituation, damit Sie eine detaillierte Anleitung für die nächsten Schritte haben.
Wie können Senioren neue Wege nach einer Trennung oder Scheidung beschreiten?
In der heutigen Zeit sehnen sich immer mehr Senioren nach der Erfüllung ihrer Bedürfnisse und Träume. Eine Senioren-Scheidung kann die Gelegenheit sein, diesen Wunsch nach persönlichem Glück und Selbstverwirklichung zu verfolgen. Im Folgenden werden deshalb die positiven Seiten einer Senioren-Scheidung untersucht, besonders in Bezug auf die Eröffnung neuer Wege, der Entwicklung persönlicher Interessen… +++ weiter lesen +++
Können die Anwälte bundesweit für ihre Mandanten tätig werden?
Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht und Scheidung vertreten Sie in ganz Erlangen, bundesweit und im Umland, beispielsweise aus Eckental, Heroldsberg, Forchheim, Herzogenaurach oder Baiersdorf.
Scheidung und Hausbesitz: Wer ist für die Schulden verantwortlich?
Die Regelung zum Verbleib der Immobilie ist häufig ein sehr komplexes Thema, vor allem wenn noch ein Kredit bedient noch ein Kredit bedient werden muss. Es ist daher wichtig, dass bei einer Scheidung die geltenden gesetzlichen Bestimmungen gründlich geprüft werden, um zu verstehen, wer für die Schulden verantwortlich ist.
Da hohe Bankgebühren durch eine Vorfälligkeitsentschädigung beim frühzeitigen Auflösen eines Hauskredites entstehen, suchen Betroffene aus Erlangen häufig nach Alternativen. Unser Rechtsanwalt zeigt Ihnen Lösungswege auf, wie beispielsweise die Gestaltung einer internen Scheidungsvereinbarung, die das Haftungsrisiko für den umziehenden Partner minimiert.
In einer unverbindlichen Erstberatung erklärt Ihnen unser Rechtsanwalt die geltenden Gesetze und zeigt Ihnen Ihre Rechte und Pflichten auf, sodass Lösungen für Ihren individuellen Fall gefunden werden können.
Wann trägt der Staat die Kosten Ihrer Scheidung? Nutzen Sie die staatlichen Hilfen!
Sie erhalten Prozesskostenhilfe schon bei einem niedrigen und mittleren Gehalt (auch mehrere Tausend Euro netto, wenn….
….Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Ihren Kindern oder Ehegatten bestehen oder
….Sie hohe Verbindlichkeiten (z.B. Kreditraten) zu bedienen haben.
Verfahrenskostenhilfe erhält jeder, der trotz seines (hohen) Einkommens die Kosten einer Scheidung nicht selbst tragen kann und für z. B. folgende Themen
- Beratung und gerichtliche Verfahren benötigt:
- Klärung der Wohnsituation
- Unterhaltshöhe ab dem Zeitpunkt der Trennung
- Umgangsrecht mit den eigenen Kindern
- Scheidung
Gerichtliche sowie außergerichtliche Vertretung in Erlangen, Fürth, Nürnberg etc.
Wir prüfen in einem unverbindlichen Erstberatungsgespräch, ob in Ihrer persönlichen Situation, die staatliche Kostenübernahme bewilligt wird.
Nach unserer Erfahrung haben ca. 2/3 der Scheidungsbetroffenen einen Anspruch auf staatliche Hilfen. Eine Prüfung lohnt sich auf jeden Fall. Bei einer Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe durch das Gericht, bieten wir Ihnen nachvorheriger Absprache auch Ratenzahlung an.
Sollte wider Erwarten die Bewilligung von Beratungshilfe / Verfahrenskostenhilfe vom Gericht abgelehnt werden und Sie wenig Geld zur Verfügung haben, sind wir trotzdem für Sie da. Gerne bieten wir Ihnen an, nach vorheriger Absprache, die bei uns entstehenden Kosten in Raten zu bezahlen.
Folgende Beispiele:
Beispiel 1: Harald und Claudia aus Erlangen wollen sich scheiden lassen. Harald ist ausgezogen, sein Einkommen ist 2000 Euro netto, Miete 600 Euro, Autokredit 350 Euro, Konsumentenkredit 400 Euro. Claudias Einkommen beträgt 1.100 Euro netto, Halbtagskraft. +++weiter lesen ++++
Nach Abzug der Schulden und Miete verbleibt Harald so wenig Einkommen, dass er die Verfahrenskostenhilfe für das Scheidungsverfahren in Erlangen bewilligt bekommt.Harald erhält auch dann Verfahrenskostenhilfe, wenn er ähnliche Ausgaben wie z.B. Raten für einen Hauskredit oder Unterhaltszahlungen an Claudia zu leisten hätte.
Claudia kann ebenfalls Verfahrenskostenhilfe in Erlangen beantragen. Voraussetzung ist, dass Ihr nach Abzug von Mietzahlungen oder Schulden weniger als 700 Euro verbleiben. (derzeitige Freibetrag bei Arbeitnehmer). Reichen Ihre finanziellen Mittel nicht aus, um ihren Lebensstandard zu bestreiten, können Siefür
eine außergerichtliche Beratung „Beratungshilfe“ beantragen. Wir stellen Ihnen keine Rechnung. In diesem besonderen Fall erhalten Sie die Beratung kostenlos. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Selbstbeteiligung von derzeit 15 Euro fallen dann weg.
Gewinnen wir in Ihrem Fall, trägt meist die Gegenseite alle Kosten, allerdings wird in Familiensachen auch oft entscheiden, dass jeder seine Kosten selbst tragen muss.
Beispiel 2: Udo, 32 Jahre, Elektriker, Nettoeinkommen 1850 Euro ist mit Sabine, Altenpflegerin in Teilzeit, Nettoeinkommen 750 Euro verheiratet. Ein Kind, 4 Jahre alt, Eigenheim. Hauskreditrate 1050 Euro und Kredit für einen Wohnzimmerschrank 130 Euro. +++ weiter lesen +++
Sabine möchte sich von Udo trennen, fordert Unterhaltszahlungen und den Auszug von Udo.
Udo benötigt eine Beratung und kann dafür Beratungshilfe durch das Amtsgericht Erlangen erhalten. Für ihn fallen keine Kosten an, wir verzichten hier auf die 15 Euro.
Beispiel 3: Susanne, 25 J., Goldschmiedin, Nettoeinkommen 1.550 Euro. Susanne zahlt 820 Euro Miete und einen Ratenkredit von 125 Euro.
Sie bekommt bald ein Baby. Sie möchte sich von dem Vater des Kindes trennen. Es stellt sich die Unterhaltsfrage für sie und das Kind. Die Voraussetzung für Beratungshilfe ist hier gegeben. Sie erhält ein kostenloses Beratungsgespräch, die Selbstbeteiligung von 15 Euro entfällt ebenfalls.
Weitere Beispiele
Beispiel 4: Richard, 45 Jahre, Verwaltungsangestellter, Nettoeinkommen 3.100 Euro. Ehefrau Kerstin, Hausfrau, 3 gemeinsame Kinder. Für die gemeinsame Eigentumswohnung zahlt Richard 1200 Euro monatlich und für Kindergarten und Hort monatlich 280 Euro.
Richard möchte die Trennung/Scheidung. Zusammen mit den hohen Zahlungsverpflichtungen und die Kosten für den 4 Personenhaushalt, bleibt ihn nicht mehr viel übrig. Er kann Beratungshilfe beantragen. Die Rechtsberatung ist für Richard kostenlos und auch die Selbstbeteiligung von 15 Euro entfallen für ihn.
Beispiel 5: Karin, 52 Jahre, Bankangestellte, Nettoeinkommen 2450 Euro. Ehemann Frank, Frührentner, Rente 700 Euro. Der Kredit für die gemeinsame Eigentumswohnung kostet 950 Euro. Weitere Verbindlichkeiten 900 Euro. Die Beispiele sollen Sie dazu bestärken, dass sich eine Prüfung auf staatliche Hilfen auf jeden Fall lohnt. Nach unserer Erfahrung erhalten 2/3 aller Scheidungsbetroffenen die Beratungskosten und späteren Kosten des gerichtlichen Verfahrens aus der Staatskasse bezahlt. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin, schon im ersten Beratungstermin prüfen wir, ob für Sie der Anspruch auf staatliche Hilfen besteht.
Die Beispiele sollen Sie dazu bestärken, dass sich eine Prüfung auf staatliche Hilfen auf jeden Fall lohnt. Nach unserer Erfahrung erhalten 2/3 aller Scheidungsbetroffenen die Beratungskosten und späteren Kosten des gerichtlichen Verfahrens aus der Staatskasse bezahlt. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin, schon im ersten Beratungstermin prüfen wir, ob für Sie der Anspruch auf staatliche Hilfen besteht.
Wirtschaftliche Finanzplanungen für den Blick in die Zukunft
Eine Scheidung kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, die oft unterschätzt werden. Die Ungewissheit über Ihre finanzielle Situation bereitet Ihnen Sorgen. Eine wirtschaftliche Analyse kann helfen, die finanziellen Auswirkungen zu verstehen und sich darauf vorzubereiten.
Unser Trennungsberater erstellt mit Ihnen gemeinsam Finanzplanungen, somit haben Sie Klarheit für Ihre finanzielle Zukunft. Wichtige Faktoren bei der Berechnung sind Einkommen, Ausgaben, Schulden, Hauskredite, Vermögenswerte und andere finanzielle Verpflichtungen.
Somit können Fragen geklärt bereits im Vorfeld geklärt werden. Wie kann ich das Haus halten? Wie teuer darf die Mietwohnung sein? Wie sieht meine finanzielle Zukunft aus? Sie erhalten Entscheidungshilfen.
Unverbindlicher Erstberatungstermin
Sie befinden sich gerade in einer Trennungssituation? Sie brauchen Klarheit und einen Überblick?
Mit Ihnen zusammen suchen wir eine kostengünstige Lösung.
- Wir beraten Sie umfassend – durch Rechtsanwalt und Trennungsberater
- Unsere Scheidungsfolgekostenberechnung klärt für Sie, wo Sie Kosten einsparen können
- Unser kostengünstiger Erstberatungstermin hilft Ihnen bei der vertraulichen Klärung Ihrer Fragen
- Mit unserem Trennungsleitfaden sowie der Berechnung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse können Sie genau planen
- Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie aus finanziellen Gründen staatliche Hilfe in Anspruch nehmen möchten
In der Regel bieten Ihnen einen Erstberatungstermin innerhalb von 48 Stunden – zusammen mit unserem Anwalt und Trennungsberater – an. Hierzu kontaktieren Sie uns bitte unter
Tel. 0911 – 990 99 327 oder per E-Mail, damit wir das informative Erstgespräch (120 Euro) mit Ihnen vereinbaren können. Kommen Sie bereits bei Trennungsgedanken zu uns.