Kündigung Ihres Hauskredits bei Trennung
Wenn ein Ehepaar sich trennt, ist es diesem oft nicht möglich, die bisher gemeinsam finanzierte Immobilie in Nürnberg zu behalten. Hier ist es wichtig, sich bereits während der Trennung im Vorfeld der eigentlichen Scheidung über die wirtschaftlichen Konsequenzen zu informieren und beraten zu lassen. Wird das Haus verkauft oder ein Ehegatte übernimmt es allein, muss der Kreditvertrag vorzeitig gekündigt werden und die Banken fordern hohen Schadensersatz, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Diese hohe Forderung kann in manchen Fällen existenzbedrohend sein. Eine frühzeitige Beratung ist daher wichtig.
Der Bundesgerichtshof hat hier zugunsten der Verbraucher entschieden, dass solche Vorfälligkeitsentschädigungen im Einzelfall nicht verlangt werden dürfen. Denn bei Abschluss des Kreditvertrages muss der Kunde von der Bank oder Sparkasse über das sogenannte Widerrufsrecht vollständig informiert werden.
Ist die Belehrung nicht erfolgt oder fehlerhaft gewesen, gilt der Vertrag u. U. als von Anfang an als nicht geschlossen und es kann evtl. keine Vorfälligkeitsentschädigung gefordert werden.
Der Bundesgerichtshof hat hier zugunsten der Verbraucher entschieden, dass solche Vorfälligkeitsentschädigungen im Einzelfall nicht verlangt werden dürfen. Denn bei Abschluss des Kreditvertrages muss der Kunde von der Bank oder Sparkasse über das sogenannte Widerrufsrecht vollständig informiert werden.
Im Rahmen des Scheidungsnetzwerkes überprüfen wir gegen Bezahlung eines geringen Pauschalbetrages, ob in Ihrem Fall diese Schadensersatzforderung überhaupt begründet ist. Manchmal entfällt diese Forderung dann vollständig, wenn der Kreditvertrag widerrufen werden kann. Teilweise ist es aber auch möglich, zumindest die Forderung durch eine zutreffende richtige Berechnung erheblich zu reduzieren, ein Betrag in bis zu vierstelliger Höhe kann nicht selten eingespart werden.