Familieneigenheim nach der Scheidung – Wir beantworten Ihre Fragen
Rechtsanwalt Pasch aus Nürnberg, Fachanwalt für Familienrecht gibt Tipps zum Thema Familieneigenheim und Scheidung:
Mit Beginn der Trennung stellt sich der Betroffene oft die Frage, ob das Familieneigenheim nach der Scheidung „gehalten“ werden kann oder verkauft werden soll.
Es kommt oft zu vielen Unsicherheitsfaktoren, wie Unterhaltsrecht, Steuerrecht, Zugewinn oder Erbschaft, die als belastend empfunden werden und zu Unsicherheiten führen. Wegen der Komplexität dieser Fragen fühlt sich der Betroffene oft überfordert. Konflikte mit dem Ehepartner erschweren dies noch zusätzlich. Oft wünscht sich der Betroffene bereits bei Beginn der Trennung Klarheit und Rechtssicherheit zu seiner künftigen Wohnsituation. Unter Betrachtung des deutschen Familienrechts ist zu bedenken, dass diese Probleme bereits im Trennungsjahr verbindlich geregelt werden können.Überblick vor der Scheidung gewinnen
Bei Beginn einer Trennung können Fragen geklärt werden, wie z. B. zu Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, steuerlichen Änderungen oder Wohnwert. Diese Punkte haben starke Wechselwirkungen, die oft auch unterschätzt werden. Häufig übersieht der Laie die entsprechende Problematik, mit einem Blick in die Düsseldorfer Tabelle ist es meist nicht getan. In der Praxis kommt es immer auf den besonderen Einzelfall an.
Kreditkündigung – Unser Rechtsanwalt in Nürnberg prüft überhöhte Bankgebühren
Im Falle, dass nicht genügend Liquidität vorhanden ist, steht ein Verkauf oder gar ein Notverkauf der Immobilie im Raum mit der Konsequenz, dass der Hauskreditvertrag vorzeitig gekündigt werden muss; in diesem Fall wird die finanzierende Bank Regressforderungen stellen und Schadensersatz fordern. Leider mussten wir aufgrund unserer Erfahrung bereits oft feststellen, dass aufgrund undurchsichtiger Gebührenstrukturen überhöhte Bankgebühren gefordert werden.
Durch unsere Überprüfungen konnten bis zu vierstelligen Summen zugunsten unserer Mandanten eingespart werden. Es gibt auch verbraucherfreundliche Urteile, die auch bestehende Hauskreditverträge wegen fehlerhafter Verbraucheraufklärung leichter und ohne Kosten auflösen lassen. Im Rahmen des Scheidungsnetzwerkes können wir auch auf diese Problematik eingehen.
Im Rahmen einer preisgünstigen und umfangreichen Erstberatung (und einer späteren Scheidungsbegleitung) zeigen wir Ihnen die ersten Schritte auf und geben Ihnen viele Tipps. Bei einer Mandatserteilung erstellen wir Ihnen durch unseren Trennungsberater unterschiedliche Modellberechnungen, die Ihnen wertvolle Entscheidungshilfen geben. Somit gewinnen Sie mehr Klarheit und Sicherheit.
Die Frage, ob das Haus behalten werden kann oder verkauft werden muss, hängt von vielen Faktoren Ihres besonderen Einzelfalles ab. Wir entwickeln hier gemeinsam mit Ihnen eine Strategie für Ihre Zukunft. Bereits im Trennungsjahr klären wir viele offene Fragen im Bereich des Familienrechts.