Familieneigenheim – Klären Sie Ihre Kreditleistungen rechtzeitig
Das Eigenheim stellt in der Regel das größte Ehevermögen dar. Außerdem bedeutet es eine wichtige emotionale Bindung und Geborgenheit für die Familie. Im Mittelpunkt der Kinder stehen die Schule, der Freundeskreis, die Gewohnheit und der soziale Status. Gemeinsam mit Ihnen können wir verschiedene Lösungswege mit unseren Modellberechnungen aufzeigen. Somit haben Sie Planungssicherheit für die Zukunft.
Klären Sie Ihre Kredit- und Unterhaltsleistungen rechtzeitig
Damit die Zahlungen in Bezug auf die Immobilie weiterhin gewährleistet sind, sollten zeitnah Vorkehrungen getroffen werden. Für den Fall, dass die Kredite 8 Wochen nicht bedient werden, hat die Bank das Recht, das Haus zu versteigern. Es ist dringend ratsam, dass die Höhe des Unterhalts schon bei Beginn der Trennung geklärt und berechnet wird.
Eine Immobilie kann zur Steuerfalle werden
Sollte sich ein Verkauf aus steuerlichen Gründen als nachteilig herausstellen, kann das Familieneigenheim auch vermietet werden. Ob eine gemeinsame Vermietung durch die getrennt lebenden oder sogar inzwischen geschiedenen Ehegatten praktikabel ist, sollte gut überlegt sein. In einem gemeinsamen Gespräch klären wir Ihre Fragen dazu.
Zeitlich befristetes Wohnen
Die Ehepartner entscheiden, dass nach der Scheidung einer von beiden zum Wohle der Kinder weiterhin in der Immobilie wohnen bleibt. Somit kann das Umfeld für die Kinder weiterhin gewährleistet werden, wie z.B. der soziale Status, Schule, Freundeskreis.
Ein Ehepartner kann jedoch die finanzielle Belastung nicht alleine tragen, weil der andere Ehepartner ausbezahlt werden muss. Im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung kann dies verbindlich geregelt werden.
Teilzwangsversteigerung bei Scheidung
Sind die Eheleute sich uneinig über die Nutzungsentschädigung oder den Wert der Immobilie , hat der Ehepartner die Möglichkeit die Änderung der Eigentumsverhältnisse mit einer Teilungsversteigerung durchzusetzen. Die Vor- und Nachteile besprechen wir gerne mit Ihnen in einem unverbindlichen Erstberatungsgespräch.
Was kann ich schon innerhalb der Trennung im Zusammenhang mit der Immobilie verbindlich regeln?
Bereits im Trennungsjahr können alle Fragen über das Eigenheim, laufende Kredite und Unterhaltsleistungen verbindlich geklärt werden.
Um zu erkennen, was zu tun ist, benötigen wir die vollständigen Vermögenswerte und Einkommensnachweise beider Parteien schon bei Beginn der Trennung. Gemeinsam am runden Tisch erörtern wir alle relevanten Punkte zur Trennung und Scheidung. Unser Fachanwalt für Familienrecht wird Sie in dieser Angelegenheit beraten.
Wie kann ich nach der Scheidung meine Immobilie günstiger finanzieren?
Ein Ehepartner möchte nach der Scheidung die eigene Immobilie behalten, somit muss der andere Ehepartner entsprechend ausbezahlt werden.
Im Rahmen unseres Netzwerkes prüfen Fachleute mit Hilfe eines neutralen Bankenvergleichs, inwieweit die monatliche Rate reduziert werden kann.
Über den gesamten Finanzierungszeitraum sparen Sie sich dadurch einen bis zu 4-stelligen Betrag.
Was ist unser Haus heute wert?
Sie verfügen über hohes Ehevermögen? Hierzu ergeben sich verständlicherweise viele Unsicherheiten und Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem aktuellen Wert der eigenen Immobilie. Bei Klärung vor Gericht entstehen sehr hohe Gerichts- und Sachverständigenkosten, die Sie noch zu Ihren regulären Scheidungskosten hinzu rechnen müssen. Sie können aber auch diese Sachfragen außergerichtlich klären. Durch eine frühzeitige Beratung – schon zu Beginn Ihrer Trennung – bietet dies für Sie den Vorteil, dass Sie die Scheidungskosten nur auf das Notwendigste reduzieren.
EXPERTENTIPP: Für den Fall, dass ein Ehepartner die Immobilie übernehmen möchte, ist sinnvoll bereits in der Trennungszeit alle Sachfragen zu Unterhaltshöhe und Unterhaltsdauer verbindlich und rechtssicher zu klären.
Schulden – ein lösbares Problem
Oft ist man durch einen Hausverkauf überschuldet – Welche Lösungen gibt es hierfür?
Entweder Sie vermeiden einen Notverkauf oder Sie warten mit dem Hausverkauf die Zinsbindung ab, um hohe Bankgebühren zu vermeiden. Unabhängig davon, ob die Scheidung schon vollzogen ist.
Bedingt durch die Scheidung und den daraus resultierenden Notverkauf, kann eine Überschuldung eintreten. Hierfür bietet der Gesetzgeber im Rahmen der Privatinsolvenz eine Lösung für einen Neubeginn an.
Im Rahmen unseres Scheidungsnetzwerkes bietet Ihnen unser Rechtsanwalt Beratung und Begleitung für Ihr Privatinsolvenzverfahren an.
Unser Fachanwalt für Familienrecht entwickelt eine Strategie, um Ihre Interessen möglichst erfolgreich durchzusetzen. Mit Hilfe unserer individuellen Modellberechnungen bieten wir Ihnen Klarheit und Struktur für Ihre wirtschaftliche Sicherheit.
Die idealste Lösung ist die einvernehmliche Regelung hinsichtlich des Erhalts/Verkaufs der Immobilie. Idealerweise regeln sie diese Punkte bereits bei Beginn der Trennung mit einer Scheidungsvereinbarung.
Unverbindliche Erstberatung
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