Die positiven Seiten einer Senioren-Trennung (gleich ob mit oder ohne Scheidung)

Chancen auf persönliches Glück und Selbstverwirklichung

In der heutigen Zeit sehnen sich immer mehr Senioren nach der Erfüllung ihrer Bedürfnisse und Träume. Eine Senioren-Scheidung kann die Gelegenheit sein, diesen Wunsch nach persönlichem Glück und Selbstverwirklichung zu verfolgen. Im Folgenden werden deshalb die positiven Seiten einer Senioren-Scheidung untersucht, besonders in Bezug auf die Eröffnung neuer Wege, der Entwicklung persönlicher Interessen und der Verfolgung individueller Ziele. 

Wir haben uns, auch aufgrund langjähriger Erfahrung, auf die Trennung von Senioren spezialisiert. Wir erörtern mit Ihnen die für Sie beste Optionen, ob Sie sich tatsächlich scheiden lassen oder „nur“ dauerhaft getrennt leben, und zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile dieser Alternativen auf, z. eine dauerhafte Trennung mit Unterhaltsleistungen und eigener Wohnung.

Trennungsbegleitung durch einen Trennungsberater:

Wenn Sie den Entschluss fassen, sich scheiden zu lassen, ist es besonders wichtig, dass Sie Unterstützung an Ihrer Seite haben. Unser Trennungsberater hilft Ihnen dabei, die ersten Schritte Ihres neuen Lebens zu gehen und die Übergangsphase zu erleichtern. Außerdem unterstützen wir Sie dabei, die mentalen Herausforderungen der Trennung zu bewältigen und die Chancen, die sich daraus ergeben, zu ergreifen. 

Aufzeigen verschiedener Lösungen:

Unser Trennungsberater nimmt sich ausreichend Zeit für die Beratung und zeigt Ihnen verschiedene Lösungsansätze auf. Hierbei ist es besonders wichtig zu verstehen, dass eine Scheidung nicht die einzige Option ist. Alternativen, wie beispielsweise eine dauerhafte Trennung mit Unterhaltsleistungen und einer eigenen Wohnung, können ebenfalls in Betracht gezogen werden.

Natürlich richtet sich unser Trennungsberater nach Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen, damit wir gemeinsam die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation finden. Bei dem Wunsch einer Scheidung vertreten wir Sie natürlich auch gerne vor Gericht. 

Klarheit und wirtschaftliche Sicherheit:

Eine Trennung kann oft mit finanziellen Unsicherheiten verbunden sein. Hierbei ist die Erstellung eines Finanzplans sehr wichtig, da er Ihnen Klarheit für Ihre Zukunft und wirtschaftliche Sicherheit bietet. Ein Trennungsberater unseres Scheidungsnetzwerkes hilft Ihnen hierbei, den Finanzplan zu erstellen, damit wir sicherstellen können, dass Sie über die notwendigen Ressourcen für Ihren neuen Lebensabschnitt verfügen. 

Wohnsituation bei Trennung oder Scheidung:

Ab Beginn der Trennung können Unterhaltsleistungen vom Ehepartner zu fordern. Klarheit hierüber führt auch dazu, dass die Wohnsituation geklärt werden kann, z. B. wer in der bisherigen Ehewohnung in Erlangen bleibt und wie teuer die Wohnung des anderen sein darf.

Unverbindliche Erstberatung: 

Wir stehen Ihnen bei jeder Frage zur Seite. Vereinbaren Sie gerne eine unverbindliche Erstberatung, in der wir gemeinsam mit einem unserer Trennungsberater und Rechtsanwälte nach der bestmöglichen Lösung für Ihre individuelle Situation suchen. Im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung helfen wir Ihnen dabei, die ersten Schritte in Ihre neue Zukunft zu erleichtern. 

Kommen Sie bei familiären Problemen auf uns zu. Wir nehmen uns ausreichend Zeit und erklären Ihnen alle Aspekte leicht verständlich. Vereinbaren Sie einen Termin unter 0911 – 99 099 327

Fazit:

Eine Senioren-Scheidung mag auf den ersten Blick als eine schwierige und herausfordernde Situation erscheinen. Allerdings bietet sie die Chance auf persönliches Glück und Selbstverwirklichung. Wir helfen Ihnen dabei, neue Wege zu beschreiten, persönliche Interessen zu entdecken und individuelle Ziele zu verfolgen. Eine Senioren-Scheidung stellt kein Ende dar, sondern den Anfang eines erfüllten und glücklichen Lebens.

Modifiziert am 8. November 2023Veröffentlicht am 4. September 2023

Kostengünstiges erstes Beratungsgespräch

Wie Sie Fehler frühzeitig erkennen

Sie haben das Gefühl, dass Ihre Ehe vielleicht keine Zukunft mehr hat und Sie überlegen, ob eine Trennung möglicherweise besser wäre oder Sie haben sogar schon den Entschluss dazu gefasst.

Dieser Gedanke löst verständlicherweise eine psychische und wirtschaftliche Unsicherheit aus, da der bisherige sichere Rahmen sich in unbekannter Weise verändert. Dies ist eine ganz neue Lage in Ihrem vormals stabilen Leben und es ist klar, dass Sie sich fragen, was an Unwägbarkeiten auf Sie zuströmt und was Sie tun sollten, um Fehler bei eventuell anstehenden Entscheidungen zu vermeiden. Wir nehmen uns gerne Zeit, Ihnen zuzuhören und gehen auf Ihre Fragen ein.

Wir helfen Ihnen bei Scheidung und Trennung

Mit unserem Scheidungsnetzwerk begleiten wir Sie durch alle Stufen Ihrer Trennungsphase. Die Erfahrung aus über zwanzig Jahren Familienrecht sichert Ihnen eine erfolgreiche Durchführung. Wir kümmern uns aber nicht nur um die juristischen Fragen des Familienrechts, sondern genauso um die mit der Scheidung einhergehenden wichtigen Steueraspekte, sowie Vermögens- und Schuldenfragen.

Eine Trennung führt immer zu einer Veränderung der steuerlichen Situation und auch Immobilienbesitz ist eine steuerliche relevante Komponente. Beides muss man berücksichtigen. Bei Bedarf kann unser Trennungsberater für Sie modellhafte wirtschaftliche Berechnungen Ihrer Lage anfertigen, so dass Sie schon vorab mögliche falsche Entscheidungen sehen und gegensteuern können. Wir beraten Sie auf Wunsch auch zur Auswahl einer Scheidungslösung, die für Sie aus allen Lösungsvarianten am passendsten ist.

Uverbindliches Erstberatungsgespräch

Gerne bieten wir Ihnen innerhalb von 48 Stunden einen Termin – auch mit unserem Trennungsberater – für eine erste Besprechung der möglichen Problemstellungen im Rahmen Ihrer Trennung an. Rufen Sie uns bitte einfach an unter Tel. 0911 – 27411511 und erhalten Ihren ausführlichen und preisgünstigen Erstberatungstermin. Kommen Sie auch schon bei familiären Konflikten zu uns. Für den Fall, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sprechen Sie uns gerne an!

Hier vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail mit uns.

Scheidungwirhelfen.com Ihr Scheidungsnetzwerk in der Metropolregion Erlangen Fürth Nürnberg

Modifiziert am 21. Juni 2023Veröffentlicht am 21. Juni 2023

Was passiert bei Trennung mit unserem Familieneigenheim?

Eine gemeinsame Immobilie bedeutet neben dem wirtschaftlichen Wert eine emotionale Bindung. Hierbei handelt es sich um eine sehr komplexe Thematik. Gerade um einen Zwangsverkauf der Immobilie zu vermeiden, ist es wichtig, Unterhalts- und Kreditfragen frühzeitig zu klären. Wir finden mit Ihnen eine einvernehmliche Lösung.

Es gibt viele Fragen:

  • Wer übernimmt die Immobilie?
  • Wer bedient die Raten für die Immobilienfinanzierung?
  • Kann ich einen Notverkauf der eigenen Immobilie vermeiden?
  • Wie viel muss ich dem anderen Ehegatten auszahlen?
  • Bekomme ich eine Kreditzusage der Bank?
  • Welches ist für mich die wirtschaftlich beste Lösung?

Des Weiteren:

  • Was ist die Immobilie heute wert?
  • Kann ich mir das Haus in der Zukunft leisten?
  • Welchen Einfluss haben Unterhaltsleistungen auf die Hauskreditfinanzierung?
  • Wie lassen sich hohe Vorfälligkeitsgebühren der Banken vermeiden?
  • Welche steuerlichen Aspekte muss ich beachten?
  • Kann ich bereits im Trennungsjahr eine verbindliche Regelung zu der Immobilie treffen?

Im Rahmen einer Scheidung in Bezug auf Ihre Immobilie sind wir für Sie da:

Steht eine Trennung an oder Sie sind bereits getrennt, sollten Sie sich umgehend zu den finanziellen Fragen und Unterhaltsleistungen rechtlich beraten lassen. Unser Scheidungsnetzwerk erweitern wir auf Wunsch noch mit weiteren Fachleuten. Wir geben Ihnen rasch Klarheit über die Immobilien- und zukünftige Wohnsituation.

Wir bieten Ihnen Klarheit mit unseren Modellberechnungen:

Mit diversen Modellberechnungen bieten wir Ihnen Entscheidungshilfen, ob das Haus gehalten werden kann oder verkauft werden muss. Durch eine Budgetplanung erhalten Sie rasch einen Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben. In unseren Modellberechnungen werden auch Szenarien wie langfristige Erkrankungen oder fehlende Unterhaltsleistungen berücksichtigt.
Fehlentscheidungen erkennen wir frühzeitig und solche werden dadurch vermieden. Wir beraten Sie zu dem Thema Familieneigenheim und Scheidung und erarbeiten mit Ihnen zusammen ein Konzept für eine schnelle Lösung.

Kostenersparnis durch einen Bankenvergleich

Übernimmt einer der Partner die bestehende Immobilie, ist meist eine neue Finanzierung erforderlich. Im Rahmen unseres Scheidungsnetzwerkes bietet unser Fachmann einen Überblick von Hauskrediten bei über 60 Banken. Durch diesen Vergleich profitieren Sie je nach Finanzierungshöhe und Dauer von einer Kostenersparnis bis zu einem 4-stelligen Bereich. Eine verbindliche Zusage der Bank erhalten Sie in der Regel erst, wenn ein Scheidungsurteil oder eine Scheidungsvereinbarung vorliegt.

Ihre Vorteile bei uns:

Sie erhalten Kompetenz durch unseren Anwalt für Familienrecht in finanziellen, rechtlichen und steuerlichen Fragen.
Um die genauen Konsequenzen für Ihre individuelle Gesamtsituation abschätzen zu können, benötigen Sie eine wirtschaftliche Gesamtberechnung für den Fall einer möglichen zukünftigen Scheidung. Hierauf sind wir spezialisiert.

Beispiel:

  • Familie aus Erlangen mit drei minderjährigen Kindern
  • Hauskauf in Höhe von 350.000 Euro
  • Hauskredit (beide Eheleute sind Kreditnehmer): 290.000 Euro
  • Monatliche Belastung: 1400 Euro Zins und Tilgung
  • Das Paar trennt sich nach 7 Jahren.

Verlauf der Trennung:

  • Ehemann zieht nach Streit aus und die Ehefrau bleibt mit den Kindern im Haus.
  • Durch die hohen Unterhaltszahlungen und die Kosten für die neue Wohnung stellt der Mann die Ratenzahlungen für das Haus ein.
  • Ehefrau ist wirtschaftlich nicht in der Lage, die Raten alleine aufzubringen.
  • Beide können sich nicht einigen, wer die Ratenzahlungen weiter bedient.
  • Die Bank rät zum Verkauf der Immobilie.
  • Für die Ehefrau erweist es sich als schwierig, auf die Schnelle eine adäquate Wohnung zu finden.
  • Während dieser Übergangsphase kommt es bei beiden Partnern zu finanziellen Engpässen.
  • Die Immobilie in Erlangen wird zu einem schlechteren Wert verkauft. Es verbleiben Restschulden.
  • Durch frühzeitige Kündigung des Hauskredites kommt es zu hohen Vorfälligkeitsgebühren seitens der Bank.
  • Ehemann zieht nach Streit aus und die Ehefrau bleibt mit den Kindern im Haus.
  • Durch die hohen Unterhaltszahlungen und die Kosten für die neue Wohnung stellt der Mann die Ratenzahlungen für das Haus ein.
  • Ehefrau ist wirtschaftlich nicht in der Lage, die Raten alleine aufzubringen.
  • Beide können sich nicht einigen, wer die Ratenzahlungen weiter bedient.
  • Die Bank rät zum Verkauf der Immobilie.
  • Für die Ehefrau erweist es sich als schwierig, auf die Schnelle eine adäquate Wohnung zu finden.
  • Während dieser Übergangsphase kommt es bei beiden Partnern zu finanziellen Engpässen.
  • Die Immobilie in Erlangen wird zu einem schlechteren Wert verkauft. Es verbleiben Restschulden.
  • Durch frühzeitige Kündigung des Hauskredites kommt es zu hohen Vorfälligkeitsgebühren seitens der Bank.

Alternative Lösungswege von uns:

Scheidungsberatung AnwaltUnser Rechtsanwalt und Trennungsberater entwickelt gemeinsam mit Ihnen verschiedene Lösungswege. Unter Berücksichtigung von Unterhalts- und Steuerfragen prüfen wir dies anhand von unterschiedlichen Modellberechnungen. Unser Ziel ist es, für Sie die optimale Lösung zu erreichen.

Was wir für Sie tun:

  • Wir geben Ihnen bereits im Trennungsjahr Klarheit über ihre Wohnsituation
  • Wir erstellen verschiedene Modellberechnungen für Ihre zukünftige finanzielle Situation
  • Wir unterstützen Sie bei einem Finanzierungsvergleich für Ihre Immobilie
  • Wir bieten Ihnen Struktur und Klarheit bereits im Trennungsjahr durch außergerichtliche Einigungen
  • Wir beraten Sie zu Scheidungsvereinbarungen

Wollen Sie noch mehr zu dem Thema Scheidung und Familieneigenheim erfahren?

Vereinbaren Sie mit uns ein Gespräch zu einer unverbindlichen Erstberatung. (Unser Honorar beträgt 120,00 €.)

In einem kostengünstigen Erstberatungsgespräch nehmen wir uns ausreichend Zeit für Sie.

Rufen Sie uns an: Tel. 0911 / 27 411 511 oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice über das Kontaktformular.

Modifiziert am 21. Juni 2023Veröffentlicht am

Kann ich die Immobilie behalten oder ist ein Notverkauf erforderlich?

Das Eigenheim stellt in der Regel das größte Ehevermögen dar. Außerdem spielt eine emotionale Bindung und Geborgenheit für die Familie. Im Mittelpunkt der Kinder steht die Schule, der Freundeskreis, die Gewohnheit und der soziale Status. Gemeinsam mit Ihnen können wir verschiedene Lösungswege mit unserer Modellberechnungen aufzeigen. Somit haben Sie Planungssicherheit für die Zukunft.

Inhaltsverzeichnis:

 

Klären Sie Ihre Kredit- und Unterhaltsleistungen rechtzeitig

Damit die Zahlungen in Bezug auf die Immobilie weiterhin gewährleistet sind, sollten zeitnah Vorkehrungen getroffen werden. Für den Fall, dass die Kredite 8 Wochen nicht bedient werden, hat die Bank das Recht, das Haus zu versteigern. Es ist dringend ratsam, dass die Höhe des Unterhalts schon bei Beginn der Trennung geklärt und berechnet wird.

Was ist unser Haus heute wert?

Oft streiten sich die Ehegatten über den Wert von Immobilien.

Hierzu ergeben sich verständlicherweise viele Unsicherheiten und Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem aktuellen Wert der eigenen Immobilie. Bei Klärung vor Gericht entstehen sehr hohe Gerichts- und Sachverständigenkosten, die Sie noch zu Ihren regulären Scheidungskosten hinzu rechnen müssen. Dies Kosten sind oft höher als bei einer außergerichtliche Lösung; auch dauert das gerichtliche Verfahren oft länger, als wenn Sie sich außergerichtlich einigen. Sie können aber auch diese Sachfragen außergerichtlich klären.

Es besteht bereits im Trennungsjahr die Möglichkeit, Fragen rund um die Immobilie und zu deren Wert außergerichtlich mit unserer Hilfe zu klären. Im Rahmen unseres Scheidungsnetzwerks können wir Ihnen gerne Sachverständige empfehlen, die Ihre Immobilie vorab bewerten. Mit dem Ergebnis dieser Bewertung kann im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung die Frage der Immobilie rechtssicher geregelt werden.

Durch eine frühzeitige Beratung – schon zu Beginn Ihrer Trennung – bietet dies für Sie den Vorteil, dass Sie die Scheidungskosten nur auf das Notwendigste reduzieren.

Eine Immobilie kann zur Steuerfalle werden

Sollte sich ein Verkauf aus steuerlichen Gründen als nachteilig herausstellen, kann das Familieneigenheim auch vermietet werden. Ob eine gemeinsame Vermietung durch die getrennt lebenden oder sogar inzwischen geschiedenen Ehegatten praktikable ist, sollte gut überlegt sein. In einem gemeinsamen Gespräch klären wir Ihre Fragen dazu.

Zeitlich befristetes Wohnen

Die Ehepartner entscheiden, dass nach der Scheidung einer von beiden zum Wohle der Kinder weiterhin in der Immobilie wohnen bleibt. Somit kann das Umfeld für die Kinder weiterhin gewährleistet werden, wie z.B. der soziale Status, Schule, Freundeskreis.

Ein Ehepartner kann manchmal jedoch die finanzielle Belastung nicht alleine tragen, weil der andere Ehepartner ausbezahlt werden muss. Im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung kann dies verbindlich geregelt werden.

Teilzwangsversteigerung bei Scheidung

Sind die Eheleute sich uneinig über die Nutzungsentschädigung oder den Wert der Immobilie, hat der Ehepartner die Möglichkeit die Änderung der Eigentumsverhältnisse mit einer Teilungsversteigerung durchzusetzen. Die Vor- und Nachteile besprechen wir gerne mit Ihnen in einem unverbindlichen Erstberatungsgespräch.

Ist eine Kredithaftungsbefreiung nach der Scheidung möglich ?

Haben beide Ehegatten den Kreditvertrag unterschrieben, haften auch beide erst einmal gegenüber er Bank für die Rückzahlung der vollen Kreditsumme, auch eine Scheidung ansteht. Die Bank interessiert es erst einmal nicht, ob Sie sich scheiden lassen oder nicht. Somit haften Sie grundsätzlich auch nach einer Scheidung für die Schulden.

Im Rahmen eines Runden-Tisch-Gesprächs klären wir mit Ihnen (und Ihrem Partner), ob einer von Ihnen beiden das Haus alleine übernimmt oder ob das Haus verkauft werden soll. Solange diese Frage nicht geklärt ist, haften beide weiterhin voll. Da die Lösung dieses Problems lange dauern kann, ist es wichtig, dieses Problem bereits im Trennungsjahr mit unserer Hilfe zu regeln. Will die Bank den Ehepartner nach der Scheidung weiterhin nicht aus der Haftung entlassen, kann zumindest mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung intern festgelegt werden, dass ein Ehepartner die Schulden künftig alleine abzahlt.

Somit kann die Scheidung (insoweit) auf das Notwendigste reduziert werden.

In besonderen Fällen ist es denkbar, dass ein Ehepartner, der sehr wenig Einkommen hat, aus der Kredithaftung entlassen wird, auch wenn die Bank dies nicht akzeptieren will. Im Rahmen einer Erstberatung klären wird dies gerne zusammen mit Ihnen.

Wie kann ich nach der Scheidung meine Immobilie günstiger finanzieren?

Ein Ehepartner möchte nach der Scheidung die eigene Immobilie in Erlangen behalten, somit muss der andere Ehepartner entsprechend ausbezahlt werden.

Im Rahmen unseres Netzwerkes prüfen Fachleute mit Hilfe eines neutralen Bankenvergleichs, inwieweit die monatliche Rate reduziert werden kann.

Über den gesamten Finanzierungszeitraum sparen Sie sich dadurch einen bis zu 4-stelligen Betrag.

Beispiel:

Die Ehefrau übernimmt die Haushälfte des Ehemannes. Sie muss hierzu das bisher bestehende Darlehen ablösen und den Ehemann auszahlen. Sie muss einen neuen Darlehensvertrag über 200.000,00 € abschließen. Unser Beraternetzwerk konnte ihr bei einer Umfinanzierung behilflich sein; hierbei wurden Kosten verglichen und es konnte ein Darlehen mit einem um 0,2 % günstigeren Zinssatz abgeschlossen werden.

Dies bedeutet, dass der Bankkunde über Jahre hinweg gesehen mehrere tausend Euro einspart.

Zusätzlich wurde im Rahmen der Überprüfung des ersten Kreditvertrags festgestellt, dass die Bank zu hohe Gebühren forderte (passiert in vielen Fällen).

Verbraucherzentralen kritisieren zu hohe Gebühren bei vorzeitiger Kündigung von Bankkrediten

Auch Verbraucherzentralen bemängeln häufig, dass intransparente komplexe Berechnungsmethoden zu zu hohen Bankgebühren führen (man sprich hier von Problemen bei zwei Dritteln aller Verträge). Wir überprüfen diese Berechnungen und haben bereits in vielen Fällen erfolgreich interveniert. Mit unserer Hilfe konnten auch in dem Beispiel zu hohe Forderungen reduziert werden, was wiederum zu einer erheblichen Ersparnis der Ehefrau führte (von mehreren tausend Euro).

Möchten Sie mehr hierzu wissen? Gerne können wir im Rahmen einer Erstberatung dieses Thema ausführlich mit Ihnen erörtern.

Was kann ich schon innerhalb der Trennung im Zusammenhang mit der Immobilie verbindlich regeln?

Um zu erkennen, was zu tun ist, benötigen wir die vollständigen Vermögenswerte und Einkommensnachweise beider Parteien schon bei Beginn der Trennung. Gemeinsam am runden Tisch erörtern wir alle relevanten Punkte zur Trennung und Scheidung. Unser Fachanwalt für Familienrecht wird Sie in dieser Angelegenheit beraten.

Was ist unser Haus heute wert?

Sie verfügen über hohes Ehevermögen? Hierzu ergeben sich verständlicherweise viele Unsicherheiten und Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem aktuellen Wert der eigenen Immobilie. Bei Klärung vor Gericht entstehen sehr hohe Gerichts- und Sachverständigenkosten, die Sie noch zu Ihren regulären Scheidungskosten hinzu rechnen müssen. Sie können aber auch diese Sachfragen außergerichtlich klären. Durch eine frühzeitige Beratung – schon zu Beginn Ihrer Trennung – bietet dies für Sie den Vorteil, dass Sie die Scheidungskosten nur auf das Notwendigste reduzieren.

EXPERTENTIPP: Für den Fall, dass ein Ehepartner die Immobilie übernehmen möchte, ist sinnvoll bereits in der Trennungszeit alle Sachfragen zu Unterhaltshöhe und Unterhaltsdauer verbindlich und rechtssicher zu klären.

 

Widerruf der Hausfinanzierung, Privatinsolvenz

Vermeidung von Schadensersatzforderung der Bank bei vorzeitiger Kündigung aufgrund einer Scheidung. So vermeiden Sie hohe Kosten bei vorzeitiger Kündigung Ihres Immobilienkredits? Sollten Sie bei einer Scheidung das Haus günstiger finanzieren wollen oder das Haus verkaufen müssen, entstehen bei der Bank bei vorzeitiger Kündigung des Kredits häufig hohe Kosten bis zu 5stelligen Summen. Bei einer Scheidung ist oft der Wunsch der Parteien, den bestehenden Hauskredit schnell aufzulösen. Grundsätzlich haftet jeder Ehepartner für seine eigenen Schulden. In der Regel unterschreiben beide bei Hauskreditfinanzierungen. Unabhängig davon, ob Sie sich scheiden lassen, besteht ein Haftungsrisiko für beide Partner. In der Vergangenheit wurden von den Banken beim Abfassen der Widerrufsbelehrung in den Darlehensverträgen Fehler gemacht. Diese falsche Widerrufsbelehrung ermöglicht Ihnen den Vertrag ohne Kosten vorzeitig zu beenden.Unterseite ? (Nach unserer Einschätzung sind Darlehensverträge verschiedener Banken betroffen, die zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 20. März 2016 geschlossen wurden. Nur wenn die Widerrufsbelehrung komplett fehlt, können Verbraucher in diesen Fällen noch widerrufen. Kreditverträge, die ab dem 21. März 2016 geschlossen wurden, können dagegen nur bis ein Jahr und 14 Tage nach Abschluss widerrufen werden – selbst wenn die Belehrung fehlt oder fehlerhaft ist.)

Haben Sie noch Fragen zu Ihrer Scheidung und Hausfinanzierung? In unserem Scheidungsnetzwerk überprüft für Sie gerne ein Rechtsanwalt für Bankrecht Ihre Darlehensverträge.

 

Schulden – ein lösbares Problem

Oft ist man durch einen Hausverkauf überschuldet – Welche Lösungen gibt es hierfür? Entweder Sie vermeiden einen Notverkauf oder Sie warten mit dem Hausverkauf die Zinsbindung ab, um hohe Bankgebühren zu vermeiden. Unabhängig davon, ob die Scheidung schon vollzogen ist. Bedingt durch die Scheidung und den daraus resultierenden Notverkauf, kann eine Überschuldung eintreten. Hierfür bietet der Gesetzgeber im Rahmen der Privatinsolvenz eine Lösung für einen Neubeginn an.Im Rahmen unseres Scheidungsnetzwerkes bietet Ihnen unser Rechtsanwalt Beratung und Begleitung für Ihr Privatinsolvenzverfahren an. Lassen Sie sich frühzeitig beraten! Zu Beginn der Trennungsphase analysieren wir mit Hilfe verschiedener Modellberechnungen, ob und wie sich Unterhaltsleistungen, Lebenshaltungskosten und laufende Kredite auf Ihre zukünftige finanzielle Situation auswirken. Für den Fall, dass eine Überschuldung vorliegt, kann schon mit Beginn der Trennung eine Überschuldung vermieden werden. Sind sich die Eheleute abschließend einig, können alle offenen Themen in einer verbindlichen Scheidungsvereinbarung rechtssicher festgelegt werden.

 

Fazit:

Unser Fachanwalt für Familienrecht entwickelt eine Strategie, um Ihre Interessen möglichst erfolgreich durchzusetzen. Mit Hilfe unserer individuellen Modellberechnungen bieten wir Ihnen Klarheit und Struktur für Ihre wirtschaftliche Sicherheit.

Die idealste Lösung ist die einvernehmliche Regelung hinsichtlich des Erhalts/Verkaufs der Immobilie. Idealerweise regeln sie diese Punkte bereits bei Beginn der Trennung mit einer Scheidungsvereinbarung.

Unverbindliche Erstberatung

Sie erhalten kurzfristige Termine. Wir bieten Ihnen Zuverlässigkeit und unkomplizierte Beratung Unser kostengünstiger Erstberatungstermin (120 € Festpreis) hilft Ihnen bei der vertraulichen Klärung Ihrer Fragen. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch mit unserem Rechtsanwalt unter Tel. 0911-27411511

Modifiziert am 3. Juni 2022Veröffentlicht am 25. April 2020

Anwaltskosten – gibt es hier Unterschiede?

Im Rahmen einer Scheidung oder Trennung spielen unterschiedliche Kostenfaktoren eine Rolle. Die Kosten fallen unterschiedlich aus, abhängig ob Sie sich im einvernehmlichen Rahmen oder im Streit scheiden lassen. Neben den Honorarkosten für den Anwalt können noch weitere Kosten entstehen. Für nähere Informationen empfehlen wir Ihnen möglichst frühzeitig einen Erstberatungstermin zu vereinbaren.

 

Gibt es billige oder teure Rechtsanwälte?

Das Honorar für den Rechtsanwalt richtet sich bei der Scheidung nach dem Streitwert und Verfahrenswert.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz hat die hierbei anfallenden Kosten dementsprechend bindend für jeden Rechtsanwalt fixiert. Alle Rechtsanwälte müssen dieses Gesetz gleichermaßen anwenden, um ihre Kosten abzurechnen.

 

Man kann daher nicht zwischen billigen oder teuren Rechtsanwälten unterscheiden, da sie nicht existieren.

 

Die Höhe des Kostenaufwands für die Scheidung richtet sich zu großen Teilen danach, wie viele Punkte juristisch behandelt werden müssen und insbesondere auch danach, ob dies außergerichtlich oder gerichtlich geschehen soll.

 

Finanzierung Ihrer Scheidung in Raten

Gerne bieten wir Ihnen für die Anwaltskosten nach vorheriger Vereinbarung eine Ratenzahlung an. Gerne informieren wir Sie dazu in einem persönlichen Gespräch.

 

Wo sind Kosteneinsparungen möglich?

Bei vorzeitiger Kündigung des Hauskredites berechnen Banken hohe Gebühren. Wir wissen aus Erfahrung, dass die Bankgebühren häufig unrechtmäßig und viel zu hoch sind (vierstellige Beträge!). Hier raten wir Ihnen, zeitnah uns zu kontaktieren, um diese Forderungen zu überprüfen. Damit können wir Ihnen einen tragfähigen Zukunftsplan gewährleisten. Nur so können wir Bankgebühren, die ungerechtfertigt verlangt werden, fristgerecht zurückweisen und vermeiden.

 

Rechtsschutzversicherung und Verfahrenshilfe

In vielen Rechtsschutzversicherungsverträgen ist die Übernahme der Kosten für die Erstberatung inbegriffen. Sprechen Sie uns bitte an, wenn Sie diesbezüglich Fragen haben. Sollte weder die Rechtsschutzversicherung zahlen noch Sie in der Lage sein, die Kosten zu finanzieren, können Sie auch Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungskostenhilfe beantragen. Dies ist eine staatliche Hilfe, d.h. die Staatskasse springt hier ein. Gerne beraten wir Sie in unserem Erstberatungstermin, wer diese Hilfe laut Gesetz wie in Anspruch nehmen kann.

 

Unverbindlicher Erstberatungstermin

In der Regel bieten Ihnen einen Erstberatungstermin innerhalb von 48 Stunden – zusammen mit unserem Anwalt und Trennungsberater – an. Hierzu kontaktieren Sie uns bitte unter Tel. 0911-27411511 oder per E-Mail, damit wir das informative Erstgespräch (120 Euro) mit Ihnen vereinbaren können. Kommen Sie bereits bei Trennungsgedanken zu uns!

Modifiziert am 25. Mai 2022Veröffentlicht am

Familieneigenheim – Klären Sie Ihre Kreditleistungen rechtzeitig

Das Eigenheim stellt in der Regel das größte Ehevermögen dar. Außerdem bedeutet es eine wichtige emotionale Bindung und Geborgenheit für die Familie. Im Mittelpunkt der Kinder stehen die Schule, der Freundeskreis, die Gewohnheit und der soziale Status. Gemeinsam mit Ihnen können wir verschiedene Lösungswege mit unseren Modellberechnungen aufzeigen. Somit haben Sie Planungssicherheit für die Zukunft.

Klären Sie Ihre Kredit- und Unterhaltsleistungen rechtzeitig

Damit die Zahlungen in Bezug auf die Immobilie weiterhin gewährleistet sind, sollten zeitnah Vorkehrungen getroffen werden. Für den Fall, dass die Kredite 8 Wochen nicht bedient werden, hat die Bank das Recht, das Haus zu versteigern. Es ist dringend ratsam, dass die Höhe des Unterhalts schon bei Beginn der Trennung geklärt und berechnet wird.

Eine Immobilie kann zur Steuerfalle werden

Sollte sich ein Verkauf aus steuerlichen Gründen als nachteilig herausstellen, kann das Familieneigenheim auch vermietet werden. Ob eine gemeinsame Vermietung durch die getrennt lebenden oder sogar inzwischen geschiedenen Ehegatten praktikabel ist, sollte gut überlegt sein. In einem gemeinsamen Gespräch klären wir Ihre Fragen dazu.

Zeitlich befristetes Wohnen

Die Ehepartner entscheiden, dass nach der Scheidung einer von beiden zum Wohle der Kinder weiterhin in der Immobilie wohnen bleibt. Somit kann das Umfeld für die Kinder weiterhin gewährleistet werden, wie z.B. der soziale Status, Schule, Freundeskreis.

Ein Ehepartner kann jedoch die finanzielle Belastung nicht alleine tragen, weil der andere Ehepartner ausbezahlt werden muss. Im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung kann dies verbindlich geregelt werden.

Teilzwangsversteigerung bei Scheidung

Sind die Eheleute sich uneinig über die Nutzungsentschädigung oder den Wert der Immobilie , hat der Ehepartner die Möglichkeit die Änderung der Eigentumsverhältnisse mit einer Teilungsversteigerung durchzusetzen. Die Vor- und Nachteile besprechen wir gerne mit Ihnen in einem unverbindlichen Erstberatungsgespräch.

Was kann ich schon innerhalb der Trennung im Zusammenhang mit der Immobilie verbindlich regeln?

Bereits im Trennungsjahr können alle Fragen über das Eigenheim, laufende Kredite und Unterhaltsleistungen verbindlich geklärt werden.

Um zu erkennen, was zu tun ist, benötigen wir die vollständigen Vermögenswerte und Einkommensnachweise beider Parteien schon bei Beginn der Trennung. Gemeinsam am runden Tisch erörtern wir alle relevanten Punkte zur Trennung und Scheidung. Unser Fachanwalt für Familienrecht wird Sie in dieser Angelegenheit beraten.

Wie kann ich nach der Scheidung meine Immobilie günstiger finanzieren?

Ein Ehepartner möchte nach der Scheidung die eigene Immobilie behalten, somit muss der andere Ehepartner entsprechend ausbezahlt werden.

Im Rahmen unseres Netzwerkes prüfen Fachleute mit Hilfe eines neutralen Bankenvergleichs, inwieweit die monatliche Rate reduziert werden kann.

Über den gesamten Finanzierungszeitraum sparen Sie sich dadurch einen bis zu 4-stelligen Betrag.

Was ist unser Haus heute wert?

Sie verfügen über hohes Ehevermögen? Hierzu ergeben sich verständlicherweise viele Unsicherheiten und Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem aktuellen Wert der eigenen Immobilie. Bei Klärung vor Gericht entstehen sehr hohe Gerichts- und Sachverständigenkosten, die Sie noch zu Ihren regulären Scheidungskosten hinzu rechnen müssen. Sie können aber auch diese Sachfragen außergerichtlich klären. Durch eine frühzeitige Beratung – schon zu Beginn Ihrer Trennung – bietet dies für Sie den Vorteil, dass Sie die Scheidungskosten nur auf das Notwendigste reduzieren.

EXPERTENTIPP: Für den Fall, dass ein Ehepartner die Immobilie übernehmen möchte, ist sinnvoll bereits in der Trennungszeit alle Sachfragen zu Unterhaltshöhe und Unterhaltsdauer verbindlich und rechtssicher zu klären.

Schulden – ein lösbares Problem

Oft ist man durch einen Hausverkauf überschuldet – Welche Lösungen gibt es hierfür?

Entweder Sie vermeiden einen Notverkauf oder Sie warten mit dem Hausverkauf die Zinsbindung ab, um hohe Bankgebühren zu vermeiden. Unabhängig davon, ob die Scheidung schon vollzogen ist.

Bedingt durch die Scheidung und den daraus resultierenden Notverkauf, kann eine Überschuldung eintreten. Hierfür bietet der Gesetzgeber im Rahmen der Privatinsolvenz eine Lösung für einen Neubeginn an.

Im Rahmen unseres Scheidungsnetzwerkes bietet Ihnen unser Rechtsanwalt Beratung und Begleitung für Ihr Privatinsolvenzverfahren an.

Unser Fachanwalt für Familienrecht entwickelt eine Strategie, um Ihre Interessen möglichst erfolgreich durchzusetzen. Mit Hilfe unserer individuellen Modellberechnungen bieten wir Ihnen Klarheit und Struktur für Ihre wirtschaftliche Sicherheit.

Die idealste Lösung ist die einvernehmliche Regelung hinsichtlich des Erhalts/Verkaufs der Immobilie. Idealerweise regeln sie diese Punkte bereits bei Beginn der Trennung mit einer Scheidungsvereinbarung.

Unverbindliche Erstberatung

Sie erhalten kurzfristige Termine. Wir bieten Ihnen Zuverlässigkeit und unkomplizierte Beratung Unser kostengünstiger Erstberatungstermin (120 € Festpreis) hilft Ihnen bei der vertraulichen Klärung Ihrer Fragen. Rufen Sie uns an!

Modifiziert am 25. Mai 2022Veröffentlicht am 10. März 2020

Häufig gestellte Fragen zu Trennung u. Scheidung

Was ist in der Trennungszeit zu beachten?

Einreichung der Scheidung ist erst nach dem Trennungsjahr möglich.

Wenn Sie sich innerhalb der gemeinsamen Wohnung getrennt haben, gibt es Wichtiges zu beachten, damit auch vom Gericht die Trennung anerkannt wird.

In einem Erstberatungsgespräch – schon während der Trennungszeit – erörtern wir mit Ihnen eine gemeinsame Strategie:

  • Unterhaltsleistungen im Trennungsjahr
  • Besuchs-, Umgangs- und Sorgerecht ihrer Kinder
  • Aufteilung des Ehevermögens
  • zukünftige Wohnsituation
  • staatliche Hilfen bei Trennung
  • Klärung ob Hausverkauf oder „Halten“
  • Außergerichtliche Lösungen
  • Senkung der Scheidungsfolgekosten

Wir unterstützen einvernehmliche Scheidungen. Auch bei Streitigkeiten mit dem anderen Ehepartner stehen wir Ihnen zur Seite.

Für eine bestmögliche Lösung erarbeitet unser Rechtsanwalt und Trennungsberater mit Hilfe von verschiedenen Modellberechnungen, um Fehlentscheidungen zu vermeiden.

Wir begleiten Scheidungsbetroffene aus Erlangen von Anfang an.

Wie läuft eine Scheidung ab?

Einen Scheidungsantrag wird nur von Anwälten gestellt. Sie möchten sich scheiden lassen? Wir wickeln dazu alle Formalitäten für Sie ab.

Voraussetzungen sind:

  • Das Trennungsjahr ist bereits oder beinahe abgelaufen
  • Wir benötigen eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde
  • Wir fertigen dann den Scheidungsantrag mit Ihren persönlichen Daten und reichen diesen bei Gericht ein

Sie werden dann vom Gericht aufgefordert, einen Fragebogen hinsichtlich Ihrer Renten auszufüllen, gerne unterstützen wir Sie auch hierbei. Sobald diese Rentenberechnungen vorliegen (dies dauert jedoch mehrere Monate) gibt es bei Gericht einen Scheidungstermin, zu dem wir gemeinsam gehen. Dort werden Sie gefragt, ob Sie sich scheiden lassen wollen. Soweit sonst keine Probleme bestehen, wird die Scheidung der Ehe vom Gericht ausgesprochen.

Wir begleiten Sie während der Dauer des Scheidungsverfahrens. Eine einvernehmliche Scheidung dauert ca. 6 – 9 Monate. Bereits im Trennungsjahr kann bereits eine Scheidungsvereinbarung getroffen werden, Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich einig sind.

Blitzscheidung

Eine Scheidung kann dann „blitzschnell“ erfolgen, wenn beide Ehegatten sich einig sind und alle Folgesachen geklärt sind. Weiter ist auf die Durchführung der Rententeilung verzichten. Das Familiengericht muss dann keine Probleme mit Ihnen erörtern und juristisch bewerten, es müssen keine Schriftsätze hin- und her gewechselt werden. Das Gericht beraumt innerhalb weniger Wochen einen Termin an und spricht die Scheidung aus.

Was sind die Scheidungsfolgen?

Für einen guten Start in Ihren neuen Lebensabschnitt, sollten die Scheidungsfolgen schon ab Beginn der Trennung geklärt sein. Mit unserer Fachberatung vermeiden Sie Fehlentscheidungen für Ihre Zukunft.

Wichtig:

– Ist nachehelicher Unterhalt zu zahlen?

– Was geschieht mit der gemeinsamen Immobilie?

– Wie sieht der Ausgleich der Vermögenswerte und der Rente aus?

– Werden gemeinsame Schulden aufgeteilt?

– Wie werden die Besuchszeiten der gemeinsamen Kinder geregelt.

Unsere langjährige Erfahrung gibt Interessierte aus Erlangen Klarheit anhand von individuellen Prognoseberechnungen und wie sie sich wirtschaftlich und sozial auf Ihre Zukunft auswirkt. Daraus erstellen wir eine auf Sie zugeschnittene Trennungs- und Scheidungsvereinbarung.

Mit unserem Know-How erhalten Sie mehr Planungssicherheit für Ihre Zukunft. In einem gemeinsamen Informationsgespräch finden wir bestmögliche und kostengünstige Lösungen. Sprechen Sie uns darauf an.

Wonach richten sich die Kosten einer Scheidung?

Für die Kosten einer Scheidung ist der Verfahrenswert ausschlaggebend. Durch die Gebührenordnung der Anwälte sind die Scheidungskosten bei allen Anwälten gleich hoch.

Das Gericht setzt ihn aus folgenden Punkten fest:

  • Das Einkommen beider Eheleute
  • Der Wert der Folgesachen, sofern es bei Gericht behandelt wird. (Versorgungsausgleich, Unterhalt, Umgangs- und Sorgerecht, Zugewinnausgleich)

Ist Ihre Scheidung einvernehmlich, geht es also nur um die reine Scheidung sowie den Ausgleich Ihrer Rentenanwartschaften, dann wird die Berechnungsgrundlage für Anwalts- und Gerichtskosten aus Ihrem gemeinsamen Nettoeinkommen, der Anzahl der Kinder, im Einzelfall einem kleinem Teil Ihres Vermögens und der Anzahl der Rentenrechte vom Gericht festgelegt. Der Betrag richtet sich somit nach Ihren persönlichen finanziellen Verhältnissen. Dies heißt auch, dass kein Anwalt billiger ist als der andere.

Auf Wunsch können wir Ihnen bezgl. der Kosten eine Ratenzahlung anbieten. Weiterhin ist es evtl. möglich, mit Ihrem Ehepartner zu vereinbaren, dass Sie sich alle Scheidungskosten teilen.

Sie sind knapp bei Kasse?

Hier besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe bei Gericht zu beantragen. Nach unseren Erfahrungen haben ca. 70 % aller Scheidungsbetroffenen Anspruch auf Kostenübernahme vom Staat.

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und dem Ausfüllen der Anträge. Bei einem unverbindlichen Erstberatungsgespräch prüfen wir automatisch, ob Sie berechtigt sind, staatliche Hilfe zu erhalten.

Wie kann ich meine Scheidungsfolgekosten reduzieren?

Dazu zählen folgende Punkte:

  • Notverkauf der Immobilie abwenden
  • Vermeidung/Abwehr der Schadensersatzansprüche durch die Bank bei vorzeitiger Kündigung des Hauskredits
  • Steuerliches Absetzen von Unterhaltsleistungen u.v.m.

Planungssicherheit durch unsere Modellberechnungen

Mit unseren Modellberechnungen werden die reinen Ist-Kosten gegenüber dem zukünftigen Einkommen (Unterhaltsleistungen) analysiert. Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam verschiedene Lösungswege, damit erhalten Sie Klarheit und Entscheidungshilfen: z.B.

  • ob Sie das Haus halten können
  • wie teuer darf die Mietwohnung sein
  • Ihr zukünftiger Lebensstandard
  • wie wirken sich Unterhaltsleistungen auf die zukünftige Hausfinanzierung aus.

Für eine Terminvereinbarung

Bitte kontaktieren Sie uns bereits bei dem Gedanken an eine Trennung telefonisch unter 0911-27411511 oder verwenden Sie einfach das untenstehende Kontaktformular, um einen Termin zu vereinbaren. Normalerweise können wir Ihnen innerhalb von 48 Stunden ein Erstberatungsgespräch anbieten.

Modifiziert am 25. Mai 2022Veröffentlicht am 9. März 2020

Familieneigenheim halten oder verkaufen?

Einige Fragen stellen sich sofort, wenn es im Rahmen einer Scheidung um das gemeinsame Familieneigenheim geht. Gerne geben wir Ihnen in unserem Erstberatungsgespräch hierauf die entsprechenden Antworten:

  • Was ist nun am wichtigsten?
  • Muss man sinnvollerweise in jedem Fall die Immobilie verkaufen?
  • Kann ich wirtschaftlich gesehen in der Zukunft meinen Ehepartner wirklich auszahlen?
  • Was passiert mit den noch bestehenden Schulden für die Immobilie? Hafte ich auch?
  • Ist es möglich, dass eine Partei auch zukünftig in der Immobilie wohnen bleibt?
  • Was gibt es außer dem Verkauf der Immobilie sowie dem Behalten der Immobilie an weiteren Möglichkeiten?
  • Wie wirkt sich die Unterhaltsleistung auf die Finanzierung der Immobilie steuerlich aus?

Diese typischen Fragen stellen sich im Rahmen einer Scheidung täglich in unserem Beratungsalltag. Gerne beantworten wir Ihre persönlichen Fragen und zeigen Ihnen weitere Alternativen auf, wenn Sie zu uns zur Beratung kommen.

Leider muss man oft beobachten, dass gerade die wirtschaftlich wichtigen Problemfragen während der Trennungsphase, beispielsweise rund um den Unterhalt oder die Immobilienfinanzierung, nicht rechtzeitig genug abgeklärt werden.

Damit entsteht das weitere Problem, dass Banken meist keine Zusage für eine Finanzierung von Haus oder Wohnung geben, wenn diese Sachverhalte nicht zunächst klar gelöst wurden“

 Ungerechterweise zu hoch geforderte Bankgebühren

Vorzeitige Kündigung bei Hauskrediten

Ein folgenschweres Problem entsteht auch, wenn die Bank im Fall des Immobilienverkaufs unberechtigten Schadenersatz in erheblicher Höhe verlangt. Viele Bankkunden wissen dies nicht und zahlen hier viel zu hohe Summen. Wir überprüfen für Sie, ob der Hauskreditvertrag widerrufen werden kann bzw. ob zu hohe Gebühren verlangt werden. Weiteres erläutern wir Ihnen gerne in unserem Erstberatungsgespräch.

Nicht wenige Scheidungswillige verursachen zusätzliche Folgestreitigkeiten und erhebliche Scheidungskosten, nur weil sie diese Problemgebiete nicht gleich frühzeitig angehen und lösen.

Erfahrungsgemäß ist es günstig, wenn man sich die Trennung so früh wie möglich einmal in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht durch unser Scheidungsnetzwerk durchrechnen lässt. Diese Analyse hilft Ihnen dabei, dass wir Ihnen Planungssicherheit und Sicherheit für das weitere Vorgehen und die Zukunft verschaffen können.

Wie können wir dieses Ziel umsetzen?

  • Eine außergerichtliche und einvernehmliche Scheidungslösung wird schon für das Trennungsjahr angepeilt
  • Die Scheidung wird auf das Minimum begrenzt
  • Ihre jetzige und zukünftige wirtschaftliche Lage wird anhand von modellhafter Berechnung klar analysiert
  • Bei einem Finanzierungsvorhaben erstellen wir intern Vergleichsberechnungen, so dass häufig bis zu vierstellige Summen gespart werden können
  • Die möglichen Lösungen für Ihre Scheidung werden erläutert und Sie suchen gemeinsam mit uns die für Sie geeignetste aus
  • Ihre eigenen Ziele und Wünsche werden von uns mit herangezogen und umgesetzt, wenn diese für Sie wirtschaftlich gangbar sind
  • Wir minimieren die gefürchteten Scheidungsfolgekosten so weit wie möglich und überprüfen zu hoch geforderte Bankgebühren.

Wenn Ihnen Ihre derzeitige oder zukünftige Lage noch unklar ist oder Sie sich in einer familiär schwierigen Situation befinden, sollten Sie frühzeitig Beratung zu Hilfe ziehen. Wir können mit Ihnen hierzu zeitnah eine preiswerte Erstberatung vereinbaren. Auf Wunsch können wir diesen Termin gerne mit Ihrer Rechtschutzversicherung abrechnen. Sie erhalten außerdem von uns nach dem Beratungsgespräch unseren ausführlichen Ratgeber-Leitfaden „Haus und Scheidung“ mit auf den Weg.

Für eine Terminvereinbarung

Bitte kontaktieren Sie uns bereits bei dem Gedanken an eine Trennung telefonisch unter 0911 – 99 099 327 oder verwenden Sie einfach das untenstehende Kontaktformular, um einen Termin zu vereinbaren. Normalerweise können wir Ihnen innerhalb von 48 Stunden ein Erstberatungsgespräch anbieten.

Modifiziert am 14. November 2023Veröffentlicht am 18. Februar 2020

So ändert sich Ihr Leben in steuerlicher und finanzieller Hinsicht nach Ihrer Scheidung

Wer eine Scheidung in Erwägung zieht, steht oft mit existentiellen Ängsten da, die er oder sie selbst mangels Wissen kaum auflösen kann. Besonders die unklaren steuerlichen Änderungen können sich in ungeahnter Weise nachteilig auf den zukünftigen sozialen Status auswirken, wenn es um Ehevermögen und Einkommen geht. Man sollte daher so früh wie möglich bei uns die wichtigsten Informationen zu konkreten steuerlichen Veränderungen im individuellen Fall einholen.

Es können zahlreiche Fragestellungen auftreten, z. B.:

  • Was habe ich im Hinblick auf steuerbedingte Änderungen und wechselseitige Auswirkungenbei einer Scheidung zu erwarten?
  • Was sind die üblichen Fristen, wenn es um steuerliche Fragen bei der Scheidung geht?
  • Ist es möglich, das Wohneigentum trotz Scheidung zu behalten, wenn man
  • Unterhaltszahlungen und steuerliche Veränderungen einrechnet? Oder muss man es definitiv verkaufen?
  • Kann ich den sozialen Status beibehalten oder wie ändert sich der Lebensstandard?
  • Bei welcher Lösung spart man im eigenen Fall die meisten Kosten?
  • Wie kann ich die Scheidungsfolgekosten senken?
  • Welche ist die preiswerteste Scheidungsvariante in meinem Fall?
  • Wann kann man Staatshilfe beziehen, wenn es um die Trennung geht?
  • Gibt es eine schnelle Möglichkeit, Finanzierungswege zu vergleichen?
  • Wie vermeide ich steuerliche Nachzahlungen?

Wir können auch dann vorab modellhafte Berechnungen Ihrer möglichen zukünftigen finanziellen Situation durchführen, wenn Sie noch gar nicht genau wissen, ob Sie sich trennen möchten. Die unterschiedlichen Beispiele werden Ihnen dabei helfen, wirtschaftlich falsche Entscheidungen so früh wie möglich zu sehen und zu unterlassen.

Unserer Erfahrung nach bringt nur eine frühzeitige durchdachte Planung den notwendigen finanziellen Durchblick. Auch wenn sich bei Ihnen bisher nur familiäre Streitigkeiten angebahnt haben, profitieren Sie von unserem Erstberatungstermin, wenn Sie mögliche konstruktive Lösungsmöglichkeiten für den Fall des Falles erkennen können.

Wie Sie sicher wissen, möchte manchmal einer der Partner – vielleicht Sie – das gemeinsame Wohneigentum übernehmen und muss dazu einen Kreditvertrag abschließen, um den Partner auszuzahlen. Hierbei können Sie unsere Berater aus dem Scheidungsnetzwerk so beraten, dass Sie unter Umständen sogar bis zu vierstellige Beträge bei der Bank einsparen. Außerdem analysieren wir die Belastbarkeit von Steuern, Krediten und Unterhalt.

Erstberatungstermin zum günstigen Preis

Gerne bieten wir Ihnen einen Erstberatungstermin binnen 48 Stunden an – auch mit unserem Trennungsberater. Sie können diesen ausführlichen und günstigen Erstberatungstermin einfach telefonisch unter Tel. 0911 – 27411511 mit uns vereinbaren oder eine E-Mail senden. Kommen Sie auch schon beim Gedanken an eine Trennung zu uns!

Modifiziert am 25. Mai 2022Veröffentlicht am 17. Februar 2020

Was sind die Vorteile einer Scheidungsvereinbarung?

Scheidungsvereinbarung bei einer einvernehmlichen ScheidungMit der Scheidung endet nicht die finanzielle Verantwortung füreinander.

Mit einer Scheidungsvereinbarung legen Sie fest, wie Ihr Ehevermögen, der Unterhalt, Ihre Immobilie u.v.m. aufgeteilt werden.

Ist eine Scheidungsvereinbarung sinnvoll?

Das klassische Scheidungsverfahren birgt oft Risiken. Nach dem Scheidungsbeschluss besteht oft die Gefahr, dass nicht geklärte Fragen – wie z. B. Unterhalt, Ehevermögen – neu aufgerollt werden müssen.

Eine Scheidungsvereinbarung bringt folgende Vorteile:

  • sie entlastet das Scheidungsverfahren
  • kann Geld, Zeit und Nerven sparen
  • unterstützt einvernehmliche Scheidungen
  • es wird für den Scheidungsantrag nur ein Anwalt benötigt
  • bietet Planungssicherheit und reduziert Scheidungsfolgekosten

Das Erreichen einer Einigung hängt von Ihrer Beziehung und der Komplexität des Vermögens ab. Um den bestmöglichen Erfolg zu erzielen, ist es wichtig, schon während der Trennungsphase mit uns in Kontakt zu treten. Im Rahmen einer Erstberatung zeigen wir die auf Sie zugeschnittenen Lösungen auf.

Streitige Scheidung

Sollten beide Parteien außergerichtlich keine Einigung erzielen, entscheidet ein Richter endgültig, wie das Vermögen aufgeteilt wird.

Die Entscheidung des Richters ist von vielen Faktoren geprägt:z.B. Dauer der Ehe

  • Höhe des Ehevermögens
  • Einkommensverhältnisse

Bei einer streitigen Scheidung ist es möglich, dass Ihre Erwartungen nicht erfüllt werden. Dies ist abhängig von der Gesetzeslage sowie die Interpretation des Richters.

Daher empfehlen wir, frühzeitig außergerichtliche Lösungen zu treffen. Hierbei unterstützen wir Sie.

Scheidungwirhelfen.com Ihr Scheidungsnetzwerk in der Metropolregion Erlangen Fürth Nürnberg

Modifiziert am 25. Mai 2022Veröffentlicht am 13. Februar 2020