Häufig gestellte Fragen zu Trennung u. Scheidung

Was ist in der Trennungszeit zu beachten?

Einreichung der Scheidung ist erst nach dem Trennungsjahr möglich.

Wenn Sie sich innerhalb der gemeinsamen Wohnung getrennt haben, gibt es Wichtiges zu beachten, damit auch vom Gericht die Trennung anerkannt wird.

In einem Erstberatungsgespräch – schon während der Trennungszeit – erörtern wir mit Ihnen eine gemeinsame Strategie:

  • Unterhaltsleistungen im Trennungsjahr
  • Besuchs-, Umgangs- und Sorgerecht ihrer Kinder
  • Aufteilung des Ehevermögens
  • zukünftige Wohnsituation
  • staatliche Hilfen bei Trennung
  • Klärung ob Hausverkauf oder „Halten“
  • Außergerichtliche Lösungen
  • Senkung der Scheidungsfolgekosten

Wir unterstützen einvernehmliche Scheidungen. Auch bei Streitigkeiten mit dem anderen Ehepartner stehen wir Ihnen zur Seite.

Für eine bestmögliche Lösung erarbeitet unser Rechtsanwalt und Trennungsberater mit Hilfe von verschiedenen Modellberechnungen, um Fehlentscheidungen zu vermeiden.

Wir begleiten Scheidungsbetroffene aus Erlangen von Anfang an.

Wie läuft eine Scheidung ab?

Einen Scheidungsantrag wird nur von Anwälten gestellt. Sie möchten sich scheiden lassen? Wir wickeln dazu alle Formalitäten für Sie ab.

Voraussetzungen sind:

  • Das Trennungsjahr ist bereits oder beinahe abgelaufen
  • Wir benötigen eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde
  • Wir fertigen dann den Scheidungsantrag mit Ihren persönlichen Daten und reichen diesen bei Gericht ein

Sie werden dann vom Gericht aufgefordert, einen Fragebogen hinsichtlich Ihrer Renten auszufüllen, gerne unterstützen wir Sie auch hierbei. Sobald diese Rentenberechnungen vorliegen (dies dauert jedoch mehrere Monate) gibt es bei Gericht einen Scheidungstermin, zu dem wir gemeinsam gehen. Dort werden Sie gefragt, ob Sie sich scheiden lassen wollen. Soweit sonst keine Probleme bestehen, wird die Scheidung der Ehe vom Gericht ausgesprochen.

Wir begleiten Sie während der Dauer des Scheidungsverfahrens. Eine einvernehmliche Scheidung dauert ca. 6 – 9 Monate. Bereits im Trennungsjahr kann bereits eine Scheidungsvereinbarung getroffen werden, Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich einig sind.

Blitzscheidung

Eine Scheidung kann dann „blitzschnell“ erfolgen, wenn beide Ehegatten sich einig sind und alle Folgesachen geklärt sind. Weiter ist auf die Durchführung der Rententeilung verzichten. Das Familiengericht muss dann keine Probleme mit Ihnen erörtern und juristisch bewerten, es müssen keine Schriftsätze hin- und her gewechselt werden. Das Gericht beraumt innerhalb weniger Wochen einen Termin an und spricht die Scheidung aus.

Was sind die Scheidungsfolgen?

Für einen guten Start in Ihren neuen Lebensabschnitt, sollten die Scheidungsfolgen schon ab Beginn der Trennung geklärt sein. Mit unserer Fachberatung vermeiden Sie Fehlentscheidungen für Ihre Zukunft.

Wichtig:

– Ist nachehelicher Unterhalt zu zahlen?

– Was geschieht mit der gemeinsamen Immobilie?

– Wie sieht der Ausgleich der Vermögenswerte und der Rente aus?

– Werden gemeinsame Schulden aufgeteilt?

– Wie werden die Besuchszeiten der gemeinsamen Kinder geregelt.

Unsere langjährige Erfahrung gibt Interessierte aus Erlangen Klarheit anhand von individuellen Prognoseberechnungen und wie sie sich wirtschaftlich und sozial auf Ihre Zukunft auswirkt. Daraus erstellen wir eine auf Sie zugeschnittene Trennungs- und Scheidungsvereinbarung.

Mit unserem Know-How erhalten Sie mehr Planungssicherheit für Ihre Zukunft. In einem gemeinsamen Informationsgespräch finden wir bestmögliche und kostengünstige Lösungen. Sprechen Sie uns darauf an.

Wonach richten sich die Kosten einer Scheidung?

Für die Kosten einer Scheidung ist der Verfahrenswert ausschlaggebend. Durch die Gebührenordnung der Anwälte sind die Scheidungskosten bei allen Anwälten gleich hoch.

Das Gericht setzt ihn aus folgenden Punkten fest:

  • Das Einkommen beider Eheleute
  • Der Wert der Folgesachen, sofern es bei Gericht behandelt wird. (Versorgungsausgleich, Unterhalt, Umgangs- und Sorgerecht, Zugewinnausgleich)

Ist Ihre Scheidung einvernehmlich, geht es also nur um die reine Scheidung sowie den Ausgleich Ihrer Rentenanwartschaften, dann wird die Berechnungsgrundlage für Anwalts- und Gerichtskosten aus Ihrem gemeinsamen Nettoeinkommen, der Anzahl der Kinder, im Einzelfall einem kleinem Teil Ihres Vermögens und der Anzahl der Rentenrechte vom Gericht festgelegt. Der Betrag richtet sich somit nach Ihren persönlichen finanziellen Verhältnissen. Dies heißt auch, dass kein Anwalt billiger ist als der andere.

Auf Wunsch können wir Ihnen bezgl. der Kosten eine Ratenzahlung anbieten. Weiterhin ist es evtl. möglich, mit Ihrem Ehepartner zu vereinbaren, dass Sie sich alle Scheidungskosten teilen.

Sie sind knapp bei Kasse?

Hier besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe bei Gericht zu beantragen. Nach unseren Erfahrungen haben ca. 70 % aller Scheidungsbetroffenen Anspruch auf Kostenübernahme vom Staat.

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und dem Ausfüllen der Anträge. Bei einem unverbindlichen Erstberatungsgespräch prüfen wir automatisch, ob Sie berechtigt sind, staatliche Hilfe zu erhalten.

Wie kann ich meine Scheidungsfolgekosten reduzieren?

Dazu zählen folgende Punkte:

  • Notverkauf der Immobilie abwenden
  • Vermeidung/Abwehr der Schadensersatzansprüche durch die Bank bei vorzeitiger Kündigung des Hauskredits
  • Steuerliches Absetzen von Unterhaltsleistungen u.v.m.

Planungssicherheit durch unsere Modellberechnungen

Mit unseren Modellberechnungen werden die reinen Ist-Kosten gegenüber dem zukünftigen Einkommen (Unterhaltsleistungen) analysiert. Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam verschiedene Lösungswege, damit erhalten Sie Klarheit und Entscheidungshilfen: z.B.

  • ob Sie das Haus halten können
  • wie teuer darf die Mietwohnung sein
  • Ihr zukünftiger Lebensstandard
  • wie wirken sich Unterhaltsleistungen auf die zukünftige Hausfinanzierung aus.

Für eine Terminvereinbarung

Bitte kontaktieren Sie uns bereits bei dem Gedanken an eine Trennung telefonisch unter 0911-27411511 oder verwenden Sie einfach das untenstehende Kontaktformular, um einen Termin zu vereinbaren. Normalerweise können wir Ihnen innerhalb von 48 Stunden ein Erstberatungsgespräch anbieten.

Modifiziert am 25. Mai 2022Veröffentlicht am 9. März 2020

Gibt es eine schnelle Scheidung?

Sie und Ihr Ehepartner haben Beziehungsprobleme, es gibt Streit und Krisen in der Familie. Bei solchen familiären Konflikten und Problemen empfiehlt es sich, frühzeitig eine Beratung aufzusuchen, ein Berater kann Entscheidungshilfen geben und mit Ihnen gemeinsam einen Trennungsleitfaden entwickeln. So erfahren Sie rechtzeitig, welche Probleme in der nächsten Zeit gelöst werden müssen.

Auch Fragen zu Unterhaltsleistungen in der Trennung können wir rasch beantworten. Um den Trennungsprozess zu vereinfachen, ist auch zu klären, ob eine außergerichtliche Lösung für das Paar und die Familie von Vorteil ist und das Paar möglichst schnell und bereits zu Beginn der Trennung gemeinsam eine Scheidungsvereinbarung trifft, in der die Fragen zu Unterhalt, Wohnsituation, Hausschulden, Umgang mit den Kindern, etc. schnell und verbindlich festgelegt werden können.

Viele Eheleute suchen, um den Konflikt schnell zu lösen, eine schnelle Scheidung. Hierzu ist zu beachten, dass juristisch ein Trennungsjahr einzuhalten ist. Erfahrungsgemäß handeln viele Betroffene in dieser Zeit nicht, dies führt oft zu verschärften Konflikten. Es empfiehlt sich, wenn beide Ehegatten eine einvernehmliche Scheidung wollen, dass das Paar vieles im Vorfeld des gerichtlichen Scheidungsverfahrens regelt. Dies schafft Ihnen frühzeitig Planungs- und Rechtssicherheit.

Im Rahmen der Scheidungsberatung erstellen wir den Ehepaaren diverse Modellberechnungen und können so im Vorfeld Fehlentscheidungen rechtzeitig erkennen. Mit unserer Beratung können wir so verschiedene Lösungswege mit Ihnen besprechen, so dass die für Sie passende Lösung gefunden und festgelegt werden kann. Wenn Sie eine Trennungs- und Scheidungsvereinbarung getroffen haben, muss sich das Familiengericht nur noch um wenige Formalien kümmern und die Scheidung kann dort auf das Notwendigste kostengünstig beschränkt und schnell durchgeführt werden. Sie sind an einer schnellen und einvernehmlichen Scheidung interessiert? Holen Sie sich  juristischen Rat für Ihre Trennung oder Scheidung bei uns. Wir beantworten alle Ihre Fragen zu Hausschulden, Umgang mit den Kindern… etc.

Wir informieren Sie auch über:

  • Unterstützung mit  Entscheidungshilfen
  • Scheidungsvereinbarung schon bei Trennung
  • diverse Modellberechnungen geben Ihnen Klarheit für die Zukunft
  • wir entwickeln mit Ihnen einen Trennungsleitfaden
  • Ihre zukünftige Wohnsituation

Gerne unterstützen und informieren wir Sie darüber in einem unverbindlichen und kostengünstigen Erstberatungsgespräch. Sie erreichen mich unter der gebührenfreien
Servicenummer 0800 – 81 81 333
oder unter Mobil 0163 – 48 13 868. Gerne beraten wir Sie auch in den Städten wie z. B. Berlin, Frankfurt, Düsseldorf, Nürnberg. Schauen sie weiter unten in unsere Liste nach weiteren Städten.

Modifiziert am 25. Mai 2022Veröffentlicht am 19. Februar 2020

Familieneigenheim halten oder verkaufen?

Einige Fragen stellen sich sofort, wenn es im Rahmen einer Scheidung um das gemeinsame Familieneigenheim geht. Gerne geben wir Ihnen in unserem Erstberatungsgespräch hierauf die entsprechenden Antworten:

  • Was ist nun am wichtigsten?
  • Muss man sinnvollerweise in jedem Fall die Immobilie verkaufen?
  • Kann ich wirtschaftlich gesehen in der Zukunft meinen Ehepartner wirklich auszahlen?
  • Was passiert mit den noch bestehenden Schulden für die Immobilie? Hafte ich auch?
  • Ist es möglich, dass eine Partei auch zukünftig in der Immobilie wohnen bleibt?
  • Was gibt es außer dem Verkauf der Immobilie sowie dem Behalten der Immobilie an weiteren Möglichkeiten?
  • Wie wirkt sich die Unterhaltsleistung auf die Finanzierung der Immobilie steuerlich aus?

Diese typischen Fragen stellen sich im Rahmen einer Scheidung täglich in unserem Beratungsalltag. Gerne beantworten wir Ihre persönlichen Fragen und zeigen Ihnen weitere Alternativen auf, wenn Sie zu uns zur Beratung kommen.

Leider muss man oft beobachten, dass gerade die wirtschaftlich wichtigen Problemfragen während der Trennungsphase, beispielsweise rund um den Unterhalt oder die Immobilienfinanzierung, nicht rechtzeitig genug abgeklärt werden.

Damit entsteht das weitere Problem, dass Banken meist keine Zusage für eine Finanzierung von Haus oder Wohnung geben, wenn diese Sachverhalte nicht zunächst klar gelöst wurden“

 Ungerechterweise zu hoch geforderte Bankgebühren

Vorzeitige Kündigung bei Hauskrediten

Ein folgenschweres Problem entsteht auch, wenn die Bank im Fall des Immobilienverkaufs unberechtigten Schadenersatz in erheblicher Höhe verlangt. Viele Bankkunden wissen dies nicht und zahlen hier viel zu hohe Summen. Wir überprüfen für Sie, ob der Hauskreditvertrag widerrufen werden kann bzw. ob zu hohe Gebühren verlangt werden. Weiteres erläutern wir Ihnen gerne in unserem Erstberatungsgespräch.

Nicht wenige Scheidungswillige verursachen zusätzliche Folgestreitigkeiten und erhebliche Scheidungskosten, nur weil sie diese Problemgebiete nicht gleich frühzeitig angehen und lösen.

Erfahrungsgemäß ist es günstig, wenn man sich die Trennung so früh wie möglich einmal in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht durch unser Scheidungsnetzwerk durchrechnen lässt. Diese Analyse hilft Ihnen dabei, dass wir Ihnen Planungssicherheit und Sicherheit für das weitere Vorgehen und die Zukunft verschaffen können.

Wie können wir dieses Ziel umsetzen?

  • Eine außergerichtliche und einvernehmliche Scheidungslösung wird schon für das Trennungsjahr angepeilt
  • Die Scheidung wird auf das Minimum begrenzt
  • Ihre jetzige und zukünftige wirtschaftliche Lage wird anhand von modellhafter Berechnung klar analysiert
  • Bei einem Finanzierungsvorhaben erstellen wir intern Vergleichsberechnungen, so dass häufig bis zu vierstellige Summen gespart werden können
  • Die möglichen Lösungen für Ihre Scheidung werden erläutert und Sie suchen gemeinsam mit uns die für Sie geeignetste aus
  • Ihre eigenen Ziele und Wünsche werden von uns mit herangezogen und umgesetzt, wenn diese für Sie wirtschaftlich gangbar sind
  • Wir minimieren die gefürchteten Scheidungsfolgekosten so weit wie möglich und überprüfen zu hoch geforderte Bankgebühren.

Wenn Ihnen Ihre derzeitige oder zukünftige Lage noch unklar ist oder Sie sich in einer familiär schwierigen Situation befinden, sollten Sie frühzeitig Beratung zu Hilfe ziehen. Wir können mit Ihnen hierzu zeitnah eine preiswerte Erstberatung vereinbaren. Auf Wunsch können wir diesen Termin gerne mit Ihrer Rechtschutzversicherung abrechnen. Sie erhalten außerdem von uns nach dem Beratungsgespräch unseren ausführlichen Ratgeber-Leitfaden „Haus und Scheidung“ mit auf den Weg.

Für eine Terminvereinbarung

Bitte kontaktieren Sie uns bereits bei dem Gedanken an eine Trennung telefonisch unter 0911 – 99 099 327 oder verwenden Sie einfach das untenstehende Kontaktformular, um einen Termin zu vereinbaren. Normalerweise können wir Ihnen innerhalb von 48 Stunden ein Erstberatungsgespräch anbieten.

Modifiziert am 14. November 2023Veröffentlicht am 18. Februar 2020

So ändert sich Ihr Leben in steuerlicher und finanzieller Hinsicht nach Ihrer Scheidung

Wer eine Scheidung in Erwägung zieht, steht oft mit existentiellen Ängsten da, die er oder sie selbst mangels Wissen kaum auflösen kann. Besonders die unklaren steuerlichen Änderungen können sich in ungeahnter Weise nachteilig auf den zukünftigen sozialen Status auswirken, wenn es um Ehevermögen und Einkommen geht. Man sollte daher so früh wie möglich bei uns die wichtigsten Informationen zu konkreten steuerlichen Veränderungen im individuellen Fall einholen.

Es können zahlreiche Fragestellungen auftreten, z. B.:

  • Was habe ich im Hinblick auf steuerbedingte Änderungen und wechselseitige Auswirkungenbei einer Scheidung zu erwarten?
  • Was sind die üblichen Fristen, wenn es um steuerliche Fragen bei der Scheidung geht?
  • Ist es möglich, das Wohneigentum trotz Scheidung zu behalten, wenn man
  • Unterhaltszahlungen und steuerliche Veränderungen einrechnet? Oder muss man es definitiv verkaufen?
  • Kann ich den sozialen Status beibehalten oder wie ändert sich der Lebensstandard?
  • Bei welcher Lösung spart man im eigenen Fall die meisten Kosten?
  • Wie kann ich die Scheidungsfolgekosten senken?
  • Welche ist die preiswerteste Scheidungsvariante in meinem Fall?
  • Wann kann man Staatshilfe beziehen, wenn es um die Trennung geht?
  • Gibt es eine schnelle Möglichkeit, Finanzierungswege zu vergleichen?
  • Wie vermeide ich steuerliche Nachzahlungen?

Wir können auch dann vorab modellhafte Berechnungen Ihrer möglichen zukünftigen finanziellen Situation durchführen, wenn Sie noch gar nicht genau wissen, ob Sie sich trennen möchten. Die unterschiedlichen Beispiele werden Ihnen dabei helfen, wirtschaftlich falsche Entscheidungen so früh wie möglich zu sehen und zu unterlassen.

Unserer Erfahrung nach bringt nur eine frühzeitige durchdachte Planung den notwendigen finanziellen Durchblick. Auch wenn sich bei Ihnen bisher nur familiäre Streitigkeiten angebahnt haben, profitieren Sie von unserem Erstberatungstermin, wenn Sie mögliche konstruktive Lösungsmöglichkeiten für den Fall des Falles erkennen können.

Wie Sie sicher wissen, möchte manchmal einer der Partner – vielleicht Sie – das gemeinsame Wohneigentum übernehmen und muss dazu einen Kreditvertrag abschließen, um den Partner auszuzahlen. Hierbei können Sie unsere Berater aus dem Scheidungsnetzwerk so beraten, dass Sie unter Umständen sogar bis zu vierstellige Beträge bei der Bank einsparen. Außerdem analysieren wir die Belastbarkeit von Steuern, Krediten und Unterhalt.

Erstberatungstermin zum günstigen Preis

Gerne bieten wir Ihnen einen Erstberatungstermin binnen 48 Stunden an – auch mit unserem Trennungsberater. Sie können diesen ausführlichen und günstigen Erstberatungstermin einfach telefonisch unter Tel. 0911 – 27411511 mit uns vereinbaren oder eine E-Mail senden. Kommen Sie auch schon beim Gedanken an eine Trennung zu uns!

Modifiziert am 25. Mai 2022Veröffentlicht am 17. Februar 2020

Was sind die Vorteile einer Scheidungsvereinbarung?

Scheidungsvereinbarung bei einer einvernehmlichen ScheidungMit der Scheidung endet nicht die finanzielle Verantwortung füreinander.

Mit einer Scheidungsvereinbarung legen Sie fest, wie Ihr Ehevermögen, der Unterhalt, Ihre Immobilie u.v.m. aufgeteilt werden.

Ist eine Scheidungsvereinbarung sinnvoll?

Das klassische Scheidungsverfahren birgt oft Risiken. Nach dem Scheidungsbeschluss besteht oft die Gefahr, dass nicht geklärte Fragen – wie z. B. Unterhalt, Ehevermögen – neu aufgerollt werden müssen.

Eine Scheidungsvereinbarung bringt folgende Vorteile:

  • sie entlastet das Scheidungsverfahren
  • kann Geld, Zeit und Nerven sparen
  • unterstützt einvernehmliche Scheidungen
  • es wird für den Scheidungsantrag nur ein Anwalt benötigt
  • bietet Planungssicherheit und reduziert Scheidungsfolgekosten

Das Erreichen einer Einigung hängt von Ihrer Beziehung und der Komplexität des Vermögens ab. Um den bestmöglichen Erfolg zu erzielen, ist es wichtig, schon während der Trennungsphase mit uns in Kontakt zu treten. Im Rahmen einer Erstberatung zeigen wir die auf Sie zugeschnittenen Lösungen auf.

Streitige Scheidung

Sollten beide Parteien außergerichtlich keine Einigung erzielen, entscheidet ein Richter endgültig, wie das Vermögen aufgeteilt wird.

Die Entscheidung des Richters ist von vielen Faktoren geprägt:z.B. Dauer der Ehe

  • Höhe des Ehevermögens
  • Einkommensverhältnisse

Bei einer streitigen Scheidung ist es möglich, dass Ihre Erwartungen nicht erfüllt werden. Dies ist abhängig von der Gesetzeslage sowie die Interpretation des Richters.

Daher empfehlen wir, frühzeitig außergerichtliche Lösungen zu treffen. Hierbei unterstützen wir Sie.

Scheidungwirhelfen.com Ihr Scheidungsnetzwerk in der Metropolregion Erlangen Fürth Nürnberg

Modifiziert am 25. Mai 2022Veröffentlicht am 13. Februar 2020

Prozesskostenhilfe in Nürnberg

Ihr Geld reicht nicht für die Scheidung – wir zeigen Ihnen Wege auf

Inhaltsverzeichnis:
  • Sie sind knapp bei Kasse für eine evtl. Scheidung?
  • Prozesskostenhilfe – Was wir für Sie tun können
  • Terminanfrage für eine unverbindliche Erstberatung
  • FAQ – Häufig gestellte Fragen

Sie sind knapp bei Kasse für eine evtl. Scheidung?

Manchmal ist der Wunsch da, sich scheiden zu lassen, aber Sie glauben, sich eine Scheidung derzeit finanziell nicht leisten zu können. Hierfür gibt es jedoch oft staatliche Hilfen bereits am Anfang der Trennung und das spätere Scheidungsverfahren. Wir klären für Sie bereits unverbindlich bei einem ersten Beratungsgespräch, in wie weit Sie die Voraussetzungen für eine staatliche Kostenübernahme erfüllen. Diese Gewährung von staatlicher Hilfe ist oft möglich, da unserer Erfahrung nach ca. zwei Drittel der Personen, die eine Scheidung durchführen, solche staatlichen Hilfen beanspruchen können.

Unsere Praxis hat uns gezeigt, dass bei geringen und häufig oft auch bei mittleren Einkommen bis zu 3.000,00 € netto im Monat ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe denkbar, auch für Probleme oder gerichtliche Verfahren ab Beginn der Trennung, wenn Sie hohe Ausgaben zu zahlen haben.

Auf Ihren Wunsch hin können wir bei einer unverbindlichen Erstberatung z. B. folgende Fragen klären:

  • Was ist Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe)?
  • Wie erhalte ich Verfahrenskostenhilfe?
  • Wo erhalte ich Verfahrenskostenhilfe?
  • Kann ich Verfahrenskostenhilfe bereits bei einer Trennungssituation erhalten?
  • Sind neben der Verfahrenskostenhilfe noch weitere staatliche Hilfen in Aussicht?

Die beispielhaft aufgezählten Fragen sind nicht abschließend, sondern können nach Ihren individuellen Wünschen erweitert werden.

Der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe kann somit von jedem mit großen Chancen gestellt werden, der auch bei höherem Einkommens aus guten Gründen knapp bei Kasse ist, und deshalb die Gebühren für ein Scheidungsverfahren oder eines anderen familienrechtlichen Streits nicht selbst zahlen kann. Dies ist selbst bei Gutverdienern mit großen Ausgaben denkbar.

Eine Prüfung lohnt sich sehr oft.

Uns ist es ein großes Anliegen, dass Sie Ihr Recht bekommen. Deshalb helfen wir Ihnen bei der Vertretung Ihrer Rechte und beantragen mit Ihnen zusammen diese staatlichen Hilfen. Nehmen Sie unsere Hilfe bereits bei familiären Problemen in Anspruch.

Wichtig: Verfahrenskostenhilfe kann schon ab Beginn der Trennung, z. B. bei einem Streit um Unterhalts- oder Sorgerechtsfragen, gewährt werden“

Prozesskostenhilfe – Was wir für Sie tun können

  • Wir prüfen bereits im Rahmen der Erstberatung, wie Ihre Chancen auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen sind
  • Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen der Antrage auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe und sagen Ihnen, welche Unterlagen Sie beifügen müssen
  • Wir vertreten Sie vor Gericht

Sie wollen mehr über Prozesskostenhilfe erfahren?

Kommen Sie auch bereits bei familiären Konflikten auf uns zu. Wir beraten Sie im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs unverbindlich. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns 0911-27 411 511.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Welche Hilfen gibt es für Geringverdiener und HartzIV-Bezieher in Nürnberg

Häufig keine Kosten für Geringverdiener und HartzIV-Bezieher in Nürnberg und Umgebung
Wir bearbeiten Ihren Fall auch dann, wenn Sie einen Beratungshilfeschein für uns haben.
Wir raten Ihnen, dass Sie sich bereits am Anfang familiärer Konflikte über die rechtlichen Folgen einer Trennung oder Scheidung von uns beraten lassen. Bei einer Erstberatung unterrichten wir Sie z. B. über folgende Punkte:

  • Gerichtliche und außergerichtliche Interessenwahrnehmung
  • Klärung Ihrer Unterhaltsfragen ab Beginn der Trennung
  • Prüfung der Wohnsituation oder Ablauf eines Scheidungsverfahrens
  • Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht mit den eigenen Kindern
  • Dies sind nur wenige Bespiele Ihrer Probleme, die wir mit Ihnen lösen.

Rechtsberatung in Familienrechtsangelegenheiten
von Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg

Kein Geld für einen Anwalt? Bestehen hier staatliche Hilfen? Prozesskostenhilfe (PKH) / Verfahrenskostenhilfe (VKH) in Nürnberg.

Ja, es existieren oft staatliche Hilfen und zwar sogar bereits bei Trennungsbeginn und das anschließende gerichtliche Scheidungsverfahren. Wir informieren Sie unverbindlich bei einem ersten Beratungstermin, ob bei Ihnen die Bedingungen für eine staatliche Kostengewährung gegeben sind. Diese staatliche Unterstützung gibt es oft, da entsprechende unserer Kenntnis ca. zwei Drittel der Scheidungsbetroffenen, staatliche Hilfen für ihr Trennungs- und Scheidungsverfahren bekommen können.

Unsere Erfahrung hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass bei kleinen und sogar bei mittleren Einkommen bis zu 3.000,00 € netto monatlich die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe erreichbar ist, auch für Streitigkeiten und Lösungen ab Anfang der Trennung, wenn hohe Ausgaben nachvollziehbar zu zahlen sind.

Die Gesetzgebung sieht vor, dass sich jeder Bürger bei Gericht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen kann. Wer sich keinen Anwalt leisten kann, dem kann Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Die Prozeßkostenhilfe (PKH), in Familiensachen bezeichnet man diese als Verfahrenskostenhilfe (VKH), soll auch den Personen eine Scheidung ihrer Ehe ermöglichen,wenn sie über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügen. Der Staat übernimmt bei Menschen mit geringen Einkommen die Kosten.

Wem steht Prozeßkostenhilfe (PKH) zu?“

Diese Frage beantwortet die Zivilprozeßordnung: „Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.“ Unterstützung für gerichtliche Verfahren (oder eine außergerichtliche rechtliche Tätigkeit) erhalten die Personen, die nach dieser Zivilprozeßordnung arm sind.

Welche Kosten werden im Rahmen der Prozeßkostenhilfe getragen – Sind dann keine Anwaltskosten zu zahlen?“

Dies interessiert viele in Nürnberg Scheidungsbetroffene. Gewährt das Familiengericht Prozeßkostenhilfe (PKH), übernimmt das Gericht die entstehenden Gerichtskosten und die Gebühren des eigenen Rechtsanwaltes. Soweit Sie etwas zu viel verdienen, als das Gesetz erlaubt, kann es sein, dass sie Raten an das Gericht zahlen müssen. Bedeutsam ist, dass die Gebühren des Rechtsanwaltes der Gegenseite nicht im Rahmen der Prozeßkostenhilfe übernommen werden, wenn man einen Prozess, z. B. ein Unterhaltsverfahren, verliert. Dann muss man diese Gebühren des anderen Rechtsanwaltes selbst bezahlen.

Wie beantrage ich Prozeßkostenhilfe?“

Dafür stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei dem zuständigen Familiengericht. Hierbei unterstütze ich Sie gerne. Wir füllen gemeinsam das hierfür erforderliche Formular aus und ich sage Ihnen genau, welche Unterlagen (z. B. Einkommensnachweis, Kontoauszüge, Mietvertrag) Sie mir geben müssen. Anschließend regle ich alles Weitere mit dem Gericht. Sie müssen in der Regel nichts weiter mehr machen.

Was ist, wenn die staatliche Kostenübernahme nicht bewilligt wird?

Auch in diesem Fall unterstütze ich Sie gerne und nehme Ihre Interessen bei Gericht wahr. Ich will, dass Sie Ihr Recht bekommen. Meine Kosten können Sie dann in bequemen monatlichen Raten bezahlen. Kommen Sie zu einem unverbindlichen Erstgespräch zu mir, wir können dann all Ihre (Scheidungs-) Belange gemeinsam besprechen und Sie erhalten schnell Klarheit über Ihre Situation. Rufen Sie bitte unter der Telefonnummer 0911 / 27411511 an. Ich bin für Sie auch per Email erreichbar. Sollten Sie mich mit der Bearbeitung Ihres Scheidungsverfahrens beauftragen, erhalten Sie von mir bei weiteren Kosten die Erstberatungsgebühr anrechnet. Auch prüfe ich für Sie, ob die Bedingungen für die Gewährung von Prozeßkostenhilfe bei Ihnen vorliegen

Modifiziert am 25. Mai 2022Veröffentlicht am 28. Januar 2020

Hausfinanzierung bei Trennung – Was ist zu tun?

Bei Rechtsanwalt Wolfgang Pasch in Nürnberg erfahren Sie in einem unverbindlichen Informationsgespräch mehr über das Thema Trennung und Hausfinanzierung:

Meist trennt man sich, bevor der Hauskredit abbezahlt ist. Bei der Bank sind beide Partner für die Rückzahlung der Schulden haftbar, auch bei einer Trennung oder Scheidung. Hier stellt sich die Frage, inwieweit das in Trennung lebende Paar Möglichkeiten hat, die monatlichen Raten untereinander auszugleichen. Eine frühzeitige Beratung ist hier erforderlich. Eine Menge Fragen tauchen hier auf:

Was passiert mit unserem Eigenheim?

  • Inwieweit kann ich mir zukünftig den Hauskredit noch leisten?
  • Wie wirkt sich die Scheidung auf den Immobilienkredit aus?
  • Wie hoch ist der aktuelle Marktwert unserer gemeinsamen Immobilie?
  • Wie hoch sind die Schadensersatzansprüche bei vorzeitiger Kündigung unseres Hauskredits?
  • Gibt es Alternativen, um hohe Forderungen der Bank im Falle eines Hausverkaufs zu vermeiden?
  • Gibt es eine Möglichkeit – und wenn ja – wie nach der Scheidung aus der Haftung für den Kredit befreit zu werden?
  • Kann ich mir das Haus/die Hausfinanzierung nach der Scheidung finanziell leisten?

So unterstützen wir Sie bei all diesen Fragen:

  • wir überprüfen die Schadensersatzansprüche bei vorzeitiger Kündigung Ihrer Hausfinanzierung
  • wir berechnen die Unterhaltsleistungen bei Berücksichtigung Ihres Hauskredits
  • wir geben Ihnen Entscheidungshilfen zusammen mit Modellberechnungen, ob es sich lohnt Ihre Immobilie zu halten oder zu verkaufen
  • wir regeln verbindlich neben der Hauskreditfinanzierung Ihre Wohnsituation und eventuelle Unterhaltsleistungen für die Zukunft

Zusammenfassung

Mit der Scheidung ändert sich an der Haftungssituation für den Immobilienkredit zunächst nichts. Sie haben infolge Ihrer Trennung und Scheidung keinen Anspruch darauf, dass die Bank Sie aus der Haftung für den Hauskredit entlässt. Dabei spielt auch keine Rolle, ob Sie eigenes Geld verdienen oder nicht. Entscheidend ist allein, dass Sie den Hauskreditvertrag unterzeichnet haben.

Wir erklären, was mit dem Haus passiert und welche Alternativen es zum Verkauf gibt.

Wir sind Ihnen dabei behilflich, selbst Lösungen zu erarbeiten und nicht das Gericht entscheiden zu lassen. Wir helfen Ihnen, die Kosten zu kontrollieren, den Konflikt einzudämmen und die Kontrolle zu behalten. Nutzungsentschädigung, Wohnvorteil und Darlehnsraten können ganz erheblichen Einfluss auf die Höhe des Ehegatten- und Kindesunterhalts haben.

Unverbindliche Erstberatung in Nürnberg

Vereinbaren einen Termin bei uns für eine kostengünstige Informationsgespräch. Dann erhalten Sie Antworten auf Ihre Fragen und wir entwickeln gemeinsam an einem Tisch einen Plan, wie es weitergeht.

In der Regel erhalten Sie hierzu schnell einen Termin bei uns. Sie erreichen uns unter 0911- 27411511 oder senden Sie uns eine Nachricht.

Modifiziert am 25. Mai 2022Veröffentlicht am 27. Januar 2020

Familieneigenheim nach der Scheidung – Wir beantworten Ihre Fragen

Rechtsanwalt Pasch aus Nürnberg, Fachanwalt für Familienrecht gibt Tipps zum Thema Familieneigenheim und Scheidung:

Mit Beginn der Trennung stellt sich der Betroffene oft die Frage, ob das Familieneigenheim nach der Scheidung „gehalten“ werden kann oder verkauft werden soll.

Es kommt oft zu vielen Unsicherheitsfaktoren, wie Unterhaltsrecht, Steuerrecht, Zugewinn oder Erbschaft, die als belastend empfunden werden und zu Unsicherheiten führen. Wegen der Komplexität dieser Fragen fühlt sich der Betroffene oft überfordert. Konflikte mit dem Ehepartner erschweren dies noch zusätzlich. Oft wünscht sich der Betroffene bereits bei Beginn der Trennung Klarheit und Rechtssicherheit zu seiner künftigen Wohnsituation. Unter Betrachtung des deutschen Familienrechts ist zu bedenken, dass diese Probleme bereits im Trennungsjahr verbindlich geregelt werden können.Überblick vor der Scheidung gewinnen

Bei Beginn einer Trennung können Fragen geklärt werden, wie z. B. zu Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, steuerlichen Änderungen oder Wohnwert. Diese Punkte haben starke Wechselwirkungen, die oft auch unterschätzt werden. Häufig übersieht der Laie die entsprechende Problematik, mit einem Blick in die Düsseldorfer Tabelle ist es meist nicht getan. In der Praxis kommt es immer auf den besonderen Einzelfall an.

Kreditkündigung – Unser Rechtsanwalt in Nürnberg prüft überhöhte Bankgebühren

Im Falle, dass nicht genügend Liquidität vorhanden ist, steht ein Verkauf oder gar ein Notverkauf der Immobilie im Raum mit der Konsequenz, dass der Hauskreditvertrag vorzeitig gekündigt werden muss; in diesem Fall wird die finanzierende Bank Regressforderungen stellen und Schadensersatz fordern. Leider mussten wir aufgrund unserer Erfahrung bereits oft feststellen, dass aufgrund undurchsichtiger Gebührenstrukturen überhöhte Bankgebühren gefordert werden.

Durch unsere Überprüfungen konnten bis zu vierstelligen Summen zugunsten unserer Mandanten eingespart werden. Es gibt auch verbraucherfreundliche Urteile, die auch bestehende Hauskreditverträge wegen fehlerhafter Verbraucheraufklärung leichter und ohne Kosten auflösen lassen. Im Rahmen des Scheidungsnetzwerkes können wir auch auf diese Problematik eingehen.

Unverbindliche Erstberatung in Nürnberg

Im Rahmen einer preisgünstigen und umfangreichen Erstberatung (und einer späteren Scheidungsbegleitung) zeigen wir Ihnen die ersten Schritte auf und geben Ihnen viele Tipps. Bei einer Mandatserteilung erstellen wir Ihnen durch unseren Trennungsberater unterschiedliche Modellberechnungen, die Ihnen wertvolle Entscheidungshilfen geben. Somit gewinnen Sie mehr Klarheit und Sicherheit.

Die Frage, ob das Haus behalten werden kann oder verkauft werden muss, hängt von vielen Faktoren Ihres besonderen Einzelfalles ab. Wir entwickeln hier gemeinsam mit Ihnen eine Strategie für Ihre Zukunft. Bereits im Trennungsjahr klären wir viele offene Fragen im Bereich des Familienrechts.

Modifiziert am 25. Mai 2022Veröffentlicht am

Kündigung Ihres Hauskredits bei Trennung

Schuldenberatung Nürnberg AnwaltWenn ein Ehepaar sich trennt, ist es diesem oft nicht möglich, die bisher gemeinsam finanzierte Immobilie in Nürnberg zu behalten. Hier ist es wichtig, sich bereits während der Trennung im Vorfeld der eigentlichen Scheidung über die wirtschaftlichen Konsequenzen zu informieren und beraten zu lassen. Wird das Haus verkauft oder ein Ehegatte übernimmt es allein, muss der Kreditvertrag vorzeitig gekündigt werden und die Banken fordern hohen Schadensersatz, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Diese hohe Forderung kann in manchen Fällen existenzbedrohend sein. Eine frühzeitige Beratung ist daher wichtig.

Der Bundesgerichtshof hat hier zugunsten der Verbraucher entschieden, dass solche Vorfälligkeitsentschädigungen im Einzelfall nicht verlangt werden dürfen. Denn bei Abschluss des Kreditvertrages muss der Kunde von der Bank oder Sparkasse über das sogenannte Widerrufsrecht vollständig informiert werden.

Ist die Belehrung nicht erfolgt oder fehlerhaft gewesen, gilt der Vertrag u. U. als von Anfang an als nicht geschlossen und es kann evtl. keine Vorfälligkeitsentschädigung gefordert werden.

Der Bundesgerichtshof hat hier zugunsten der Verbraucher entschieden, dass solche Vorfälligkeitsentschädigungen im Einzelfall nicht verlangt werden dürfen. Denn bei Abschluss des Kreditvertrages muss der Kunde von der Bank oder Sparkasse über das sogenannte Widerrufsrecht vollständig informiert werden.

Im Rahmen des Scheidungsnetzwerkes überprüfen wir gegen Bezahlung eines geringen Pauschalbetrages, ob in Ihrem Fall diese Schadensersatzforderung überhaupt begründet ist. Manchmal entfällt diese Forderung dann vollständig, wenn der Kreditvertrag widerrufen werden kann. Teilweise ist es aber auch möglich, zumindest die Forderung durch eine zutreffende richtige Berechnung erheblich zu reduzieren, ein Betrag in bis zu vierstelliger Höhe kann nicht selten eingespart werden.

Modifiziert am 25. Mai 2022Veröffentlicht am

Strategische Planung

Wie Sie bei Ihrer Scheidungsplanung richtig vorgehen

Bei einer Trennung oder Scheidung gilt es, verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Gleichzeitig kommt es zu einem entscheidenden Umbruch im Leben der Betroffenen. Plötzlich stellen sich einem zahlreiche Fragen aus unterschiedlichen Lebensbereichen, die man für sich beantworten muss. Und auch deren Auswirkungen muss man in die eigene Planung mit einbeziehen, so zum Beispiel im Hinblick auf Wohnen, Finanzierung oder Steuern.

Nur allzu oft kommt es vor, dass die Scheidung einen oder beide der Ex-Ehepartner in ein finanzielles Fiasko bringt, das zu einem echten Notfall werden kann. Da wir über viel Erfahrung bei Scheidungen verfügen, können wir Sie zu den entscheidenden Weichenstellungen rund um Ihre Scheidung so beraten, dass Sie häufige frühe Fehler für sich ausschließen können. Die meisten Betroffenen erleben die Trennung als psychische Belastung.

Wenn die Ehepartner sich dauerhaft streiten, kann die Scheidung sogar über Jahre hinweg andauern. Man sollte daher mit der strategischen Planung früh beginnen, damit man keine Fehler macht und die Scheidung an sich so klein wie möglich hält. Zudem kann man dann die vor einem liegenden Streitfragen schnellstmöglich klären.

Denn entgegen der Meinung vieler Betroffener kann man schon während des Jahres der vorgeschriebenen Trennung das meiste verbindlich regeln. Sie überlegen nun, was als erstes zu tun ist, um die Trennung optimal zu planen? Sie finden in uns Partner zum Entwickeln folgender Handlungsschritte:

  • Gemeinsames Planen eines Trennungsleitfadens
  • Aufzeigen der zukünftigen Wohnmöglichkeit
  • Überprüfen einiger, sogar in finanzieller Hinsicht guter Lösungsvarianten
  • Erörtern der gegenseitigen Abhängigkeit von Unterhalt und Wohnkredit
  • Überprüfen der Frage, wo das Wohneigentum verbleibt oder ob es künftig entfällt
  • Zusammenhang zwischen Unterhaltshöhe und künftigem sozialen Status
  • Klären, ob laufende Kredite in Zukunft in jeder Lebenslage noch bedient werden können
  • Erstellen des Trennungsleitfadens
  • Optional: Ausarbeiten einer außergerichtlichen Abwicklung der Scheidungsfragen

Fazit: Wer strategisch vorgeht, kann seine Scheidung auf ein Minimum reduzieren. Sie können zügig und mit guten Ergebnissen voranschreiten. Gleichzeitig minimieren Sie so die Scheidungsfolgekosten erheblich. Sofern Sie sich noch in der Entscheidungsphase befinden, in der Sie erst klären möchten, ob eine Scheidung für Sie finanziell überhaupt tragbar ist, helfen wir Ihnen bei der Überprüfung: Durch finanzielle modellhafte Berechnung zeigen wir Ihnen, welche Lösungen in Ihrem Fall denkbar sind und welche der Lösungen sich wie genau auf Ihren künftigen Lebensstandard auswirken würde. So verschaffen Sie sich Klarheit und können selbst entscheiden. Fehlkalkulationen können Sie so sicher vermeiden.

Sie können dann in Ruhe für sich einen Entschluss treffen, ob eine Trennung oder Scheidung für Sie eine Option ist und wenn ja, wie Ihr Lebensalltag danach aussehen wird. Wenn Sie zu uns zum Erstberatungsgespräch kommen, können wir gerne mit Ihnen die denkbaren ersten Schritte auf dem Weg zu einer effektiven Strategieplanung für eine Scheidung durchsprechen. Diese Informationseinholung lohnt sich unserer Erfahrung nach auch, wenn es zunächst nur zu einigen familiären Problemen gekommen ist und man sich noch im Unklaren darüber ist, was nun eigentlich zu tun ist. Auf alle Sie möglicherweise erwartenden Eventualitäten können wir Sie gut vorbereiten, denn unsere Strategieplanung beschäftigt sich genau mit diesen Aspekten einer Trennung.

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Modifiziert am 25. Mai 2022Veröffentlicht am 13. Januar 2020