Unsere Rechtsanwälte für Unterhaltsrecht in Erlangen
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Unterhaltsrecht sind in Erlangen tätig und stehen Ihnen in rechtlichen Angelegenheiten zur Seite. Wir beraten Sie unter anderem zu folgenden Themen:
- Unterhaltsansprüche bei Scheidung: Im Falle einer Scheidung in Erlangen können Unterhaltsansprüche zwischen den geschiedenen Ehepartnern entstehen. Unsere Anwälte in Erlangen unterstützen Sie dabei, die Höhe und Dauer dieser Ansprüche festzulegen.
- Unterhaltsansprüche für Kinder: Die gemeinsamen Kinder haben meist höchste Priorität. Aus diesem Grund ist eine gerechte Regelung des Kindesunterhalts von großer Wichtigkeit. Wir helfen Ihnen dabei, die finanzielle Unterstützung für Ihre Kinder in Erlangen angemessen festzulegen.
- Verhandlungen und Streitbeilegung: In vielen Fällen ist es möglich, Unterhaltsfragen außergerichtlich zu klären. Unsere Anwälte unterstützen Sie bei Verhandlungen und der außergerichtlichen Streitbeilegung in Erlangen, um eine faire Einigung zu erzielen.
- Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen: Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, vertreten unsere Rechtsanwälte Ihre Interessen vor Gericht in Erlangen, um die Durchsetzung Ihrer Unterhaltsansprüche sicherzustellen.
Ehegatten und direkte Verwandte, insbesondere Eltern und Kinder, sind gesetzlich zur gegenseitigen Unterhaltsleistung verpflichtet, wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt ist. Besonders bei Scheidungen ergeben sich deshalb wichtige Fragen im Zusammenhang mit Unterhaltsrechten, die wir im Folgenden so gut wie möglich beantworten wollen. Außerdem steht Ihnen unser erfahrener Rechtsanwalt in Erlangen zur Verfügung, der Sie in allen Fragen und Zweifeln unterstützt.
Trennungsunterhalt in Erlangen: Was Sie wissen sollten
Wenn Ehepaare sich dazu entscheiden, sich scheiden zu lassen, kann es zu finanziellen Unterstützungsleistungen kommen, die als Trennungsunterhalt bezeichnet werden.
Der Trennungsunterhalt kann ab Tag 1 der Trennung angefordert werden
und wird in Betracht gezogen, wenn ein Partner der Hauptverdiener ist oder ein signifikant höheres Einkommen hat als der andere. Im Folgenden möchten wir Ihnen verständlich erklären, was genau Trennungsunterhalt ist und wie er funktioniert.
Warum gibt es Trennungsunterhalt?
Trennungsunterhalt ist wichtig, weil während der Phase der Trennung noch bestimmte eheliche Verpflichtungen fortbestehen. Das bedeutet, dass beide Partner nach wie vor finanziell füreinander sorgen und sich um die Absicherung des anderen kümmern müssen. Somit kann der Trennungsunterhalt vom finanziell wohlhabenderen Partner eingefordert werden, um den Lebensstandard beider Ehepartner aufrechtzuerhalten.
Dauer des Trennungsunterhalts
Der Anspruch auf Trennungsunterhalt erstreckt sich von dem Zeitpunkt der Trennung bis zur endgültigen Scheidung. Das bedeutet, dass die finanzielle Unterstützung oftmals notwendig ist, um den weniger verdienenden Partner während der Trennungsphase abzusichern.
Wie wird die Höhe des Trennungsunterhalts berechnet?
Die Höhe des Trennungsunterhalts hängt von den finanziellen Verhältnissen während der Ehe ab. Zur Berechnung werden hierfür bestimmte Leitlinien der oberen Gerichte herangezogen.
Diese Leitlinien helfen dabei, ein gerechtes Maß für die Unterhaltszahlungen zu finden, das den Umständen entspricht und beiden Ehepartnern entgegenkommt. Allerdings gibt es eine Obergrenze für den zu zahlenden Betrag, die als „Selbstbehalt“ bezeichnet wird.
Derzeit liegt der Selbstbehalt bei 1.370 Euro pro Monat. Dies bedeutet, dass der zahlungspflichtige Partner nicht gezwungen wird, weniger als diesen Betrag monatlich zur Verfügung zu haben.
Fazit
Der Trennungsunterhalt ist eine sehr wichtige finanzielle Unterstützung für den Partner, der während der Trennungsphase möglicherweise nicht in der Lage ist, finanziell unabhängig zu sein. Der Trennungsunterhalt stellt sicher, dass die ehelichen Pflichten in finanzieller Hinsicht auch während der Trennung erfüllt werden. Die genaue Berechnung der Höhe des Trennungsunterhalts basiert auf dem Einkommen der beiden Ehepartner und wird mithilfe bestimmter Leitlinien berechnet.
Erstberatung
Unser Rechtsanwalt prüft gerne, ob Sie Anspruch auf Trennungsunterhalt haben. Außerdem ermitteln wir auch die Höhe des Unterhaltsanspruchs. Im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung bei unserem Rechtsanwalt für die Region Erlangen – Nürnberg – Fürth helfen wir Ihnen gerne dabei, all Ihre Fragen zu klären und zu prüfen, ob Sie den Trennungsunterhalt geltend machen können. Melden Sie sich gerne unter der Telefonnummer 0911 – 99 099 327.
Wer zahlt wie viel? Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle
Während einer Ehe werden Kinder im gemeinsamen Haushalt durch den sogenannten Naturalunterhalt versorgt – sie erhalten grundlegende Bedürfnisse wie Unterkunft, Nahrung oder Kleidung von ihren Eltern. Im Falle einer Scheidung ändert sich diese Situation oftmals. In den meisten Fällen leben die Kinder dann hauptsächlich bei einem Elternteil, und der andere Elternteil wird zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet.
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Die Höhe des Kindesunterhalts wird in Deutschland nach der Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Diese Tabelle gilt für alle unterhaltspflichtigen Eltern mit gängigen monatlichen Nettoeinkommen. Wenn das Einkommen in Ausnahmefällen höher ist, muss der Unterhalt individuell berechnet werden. Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf entwickelt und regelmäßig aktualisiert wird. In anderen Regionen Deutschlands können allerdings auch leicht abweichende Leitlinien gelten.
Wie funktioniert die Düsseldorfer Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt zwei Hauptfaktoren: das Einkommen der Eltern oder des unterhaltspflichtigen Elternteils und das Alter der Kinder. Die Tabelle teilt die Kinder in verschiedene Altersgruppen ein. Wichtig zu wissen ist auch, dass es verschiedene Unterhaltssätze gibt, die für die Kinder gelten; er ist meist auch von Bedeutung, ob ein Elternteil nur für ein Kind oder mehrere Kinder Unterhalt zahlen muss.
Besonderheiten und Sonderbedarf
Manchmal gibt es im Alltag der Kinder zusätzliche Kosten, die über die pauschalen Tabellensätze hinausgehen, wie beispielsweise medizinische Behandlungen oder Privatschulkosten. Hierbei müssen die Eltern diese Kosten anteilig basierend auf ihren Einkommen tragen, anstatt dass der unterhaltspflichtige Elternteil alleine dafür aufkommen muss.
Einkommensermittlung
Unser erfahrener Rechtsanwalt in Erlangen steht Ihnen zur Seite und hilft Ihnen dabei, alle Fragen zum Thema Kindesunterhalt zu beantworten. Wir legen besonders viel Wert auf die genaue Prüfung der verschiedenen Faktoren, die den Unterhalt beeinflussen und helfen Ihnen dabei, einen gerechten Kindesunterhalt für Ihre Kinder auszuhandeln. Das Wohl Ihrer Kinder hat bei uns in Erlangen die höchste Priorität.
Ein häufiger Streitpunkt in Unterhaltsfragen ist das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Natürlich ist nicht jeder Fall gleich, da man verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie beispielsweise Einkommen, Ausgaben oder Schulden.
Insgesamt dient die Düsseldorfer Tabelle deshalb nur als Leitfaden, um faire und angemessene Kindesunterhaltszahlungen sicherzustellen. Sie ermöglicht es, die Bedürfnisse der Kinder und die finanzielle Situation der Eltern zu berücksichtigen, um die bestmögliche Unterstützung für die Kinder sicherzustellen. Somit ist die Priorität, dass der Kindesunterhalt gerecht und nachvollziehbar berechnet
Bericht über Unterhaltszahlungen für eine alleinerziehende Mutter mit drei Kindern (Düsseldorfer Tabelle)
Das Leben steckt oftmals voller Überraschungen…- sowohl guten als auch bösen. Ich selbst hätte nie gedacht, dass ich eines Tages mit drei Kindern allein gelassen werden würde. Doch auch in dieser schwierigen Zeit sehe ich die Chance für einen Neuanfang, denn ich war 13 Jahre lang Ehefrau und Mutter und als mein erster Sohn geboren wurde, habe ich
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als Arzthelferin in Teilzeit gearbeitet.
In den ersten Jahren lief alles gut zwischen meinem Ehemann und mir. Vor sieben Jahren kam unsere Tochter zur Welt und ich entschied mich dafür, meinen Job aufzugeben, um mich voll und ganz um die Kinder und meinen Mann zu kümmern. Besonders mein ältester Sohn brauchte viel Fürsorge, da er sehr oft krank war. Die Geburt meines jüngsten Sohnes war nicht geplant, und er war erst fünf Jahre alt, als sein Vater auszog.
Damals sagten wir unseren Kindern, dass es nur vorübergehend sei, aber nun wird die Scheidung bald rechtskräftig. Ich habe lange Zeit damit gekämpft und konnte mich zuerst nicht damit abfinden, aber jetzt bin ich bereit für mein neues Kapitel. Ich möchte für mich und meine Kinder selbst sorgen. Aus diesem Grund muss ich schnellstmöglich klären, welcher Unterhalt meinen Kindern und mir zusteht. Mein Mann verdient monatlich 2.600 Euro netto.
Ich habe herausgefunden, dass der Unterhaltsanspruch von vielen verschiedenen Faktoren abhängt, wie beispielsweise des Einkommens des Unterhaltspflichtigen. Anhand der Düsseldorfer Tabelle kann ich somit sicherstellen, dass meine Kinder und ich die finanzielle Unterstützung erhalten, die wir benötigen.
Die Situation ist eine Herausforderung, aber ich möchte mich über meine Rechte informieren und somit das Beste für meine Familie tun. Ich möchte allen alleinerziehenden Elternteilen Mut machen: Wir sind stark, und wir können für unsere Kinder eine bessere Zukunft aufbauen.
Unterhaltsberechnung leicht erklärt
In dem Gespräch mit unserer Mandantin haben wir zuallererst die wichtigsten Informationen gesammelt, um den Unterhaltsbedarf genau festzulegen. Unsere Priorität sind vor allem die gemeinsamen Kinder, weshalb wir uns diesen Unterhalt zuerst ansehen.
Das monatliche Nettoeinkommen ihres Mannes beträgt 2.600 Euro. Dieses Einkommen fällt in die dritte Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle. Normalerweise berücksichtigt man zwei Unterhaltsberechtigte, entweder ein Kind und ein Ehegatte oder zwei Kinder. In Ihrem Fall gibt es jedoch drei Kinder und eine Ehefrau, daher wird das Einkommen in die nächst niedrigere Gruppe, die zweite Einkommensgruppe, eingeordnet.
Dieses Verfahren hilft uns dabei, den Unterhalt fair und gerecht zu berechnen.
Wie viel Unterhalt ihre Kinder erhalten
Die junge Frau war gespannt und fragte uns, wie viel Unterhalt es denn nun sei.
Um den Unterhalt zu berechnen, müssen wir uns nicht nur das Einkommen ansehen, sondern auch das Alter der Kinder. Für den 12-jährigen Sohn beträgt der Unterhaltsanspruch 618 Euro. Wenn die Mutter Kindergeld erhält, reduziert sich dieser Betrag auf 493 Euro, da die Hälfte des Kindergeldes abgezogen wird. Die 7-jährige Tochter hat Anspruch auf 403 Euro, wovon bereits die Hälfte des Kindergeldes abgezogen worden sind. Der 5-jährige Sohn in der jüngsten Altersstufe erhält insgesamt 334 Euro.
Insgesamt sollten die Kinder monatlich 1.230 Euro erhalten. Diese Berechnungen basieren auf der Düsseldorfer Tabelle, Stand 2023, und helfen dabei, Klarheit und Planungssicherheit für den neuen Start in die Zukunft zu erhalten.
Eine weitere Frage war, was denn für die Ehefrau übrig bleiben würde.
Leider mussten wir unserer Mandantin erklären, dass der Unterhalt für ihre drei Kinder vom Einkommen ihres Mannes abgezogen wird.
Berechnung des Unterhalts für die Ehefrau
Das Nettoeinkommen des Ehemannes: 2600 Euro, abzüglich Unterhalt der 3 Kinder, was 1230 Euro sind.
Das verbleibende Nettoeinkommen des Ehemannes beträgt somit 1.370 Euro.
Ihr ehemaliger Partner muss nach Abzug des Kindesunterhalts und des Ehegattenunterhalts ein Mindestbetrag von derzeit 1.370,00 Euro (den sogenannten „Selbstbehalt“) belassen werden. Wie man den Berechnungen entnehmen kann, kann er deshalb keinen Ehegattenunterhalt mehr leisten.
Ein Neuanfang mit Entschlossenheit
Obwohl unsere Mandantin anfangs enttäuscht war, fand sie in dieser Situation Klarheit und Entschlossenheit. In unserer Beratung sprachen wir über verschiedene Möglichkeiten für ihre finanzielle Zukunft, und somit entschloss sie sich dazu, nach einem Teilzeitjob Ausschau zu halten. Unsere Empfehlung war zudem, nach Fördermöglichkeiten für eine Weiterbildung in ihrem alten Beruf zu suchen. Mit drei minderjährigen Kindern wollte sie verständlicherweise keine Vollzeitarbeit, also kam sie auf die Idee, von zuhause aus Arztbriefe und Befunde zu schreiben – eine Tätigkeit, die eine ehemalige Kollegin ebenfalls ausübte.
„Ich hatte schon vor Jahren darüber nachgedacht. Nun bleibt mir aber nichts anderes übrig, als diese Idee zu verfolgen. Es scheint wohl ein Schritt in die richtige Richtung zu sein“, sagte sie aufgeregt. Wir freuten uns, dass wir Ihr weiterhelfen und eine Zukunftsperspektive schenken konnten. Auch bei weiteren Herausforderungen werden wir sie immer unterstützen.
Wenn Sie mehr wissen möchten über Ihre eigene individuelle Situation, können Sie sich gerne im Rahmen eines unverbindlichen Erstberatungsgesprächs unter der Telefonnummer 0911 – 99 099 327 bei uns melden.
Nachehelicher Unterhalt: Wichtige Informationen
Einführung
Nachehelicher Unterhalt ist eine finanzielle Unterstützung, die erst nach der rechtskräftigen Scheidung in Betracht gezogen werden kann. Im Folgenden werden die verschiedenen Gründe und Bedingungen für nachehelichen Unterhalt erläutern und somit hoffentlich all Ihre Fragen zu diesem Thema beantworten.
Unterschied zum Trennungsunterhalt
Es ist wichtig zu verstehen, dass nachehelicher Unterhalt sich vom Trennungsunterhalt unterscheidet. Nach einer Scheidung ist jeder Partner für sich selbst verantwortlich und kann deshalb nicht automatisch Unterhalt fordern, nur weil sein Einkommen niedriger ist als das des Ex-Partners. Ein Unterhaltsanspruch besteht nur, wenn die Bedingungen erfüllt sind und der unterstützende Ex-Partner die finanziellen Mittel hat.
Bedingungen für nachehelichen Unterhalt
Das Gesetz legt bestimmte Bedingungen fest, die zum Zeitpunkt der Scheidung erfüllt sein müssen, um Anspruch auf nachehelichen Unterhalt zu haben. Diese Bedingungen sind:
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- Betreuungsunterhalt: Dieser Unterhalt kann von einem Elternteil gefordert werden, der aufgrund der Betreuung kleiner Kinder nicht in der Lage ist, Vollzeit zu arbeiten. Der Anspruch besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt des Kindes, meist jedoch länger.
- Unterhalt wegen des Alters: Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht, wenn aufgrund des Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann.
- Unterhalt wegen Krankheit: Personen, die aufgrund von Krankheit nicht arbeiten können, haben Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.
- Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit: Ein Geschiedener, der trotz intensiver Arbeitssuche keine Anstellung findet, kann ebenfalls Unterhalt vom Ex-Partner fordern.
- Aufstockungsunterhalt: Dieser Unterhalt gilt nur in besonderen Fällen. Hierbei wird sichergestellt, dass Ehepartner, die trotz Erwerbstätigkeit ein niedriges Einkommen haben, vor einem sozialen Abstieg geschützt werden.
- Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungsunterhalt: Wenn ein Ehepartner aufgrund der Ehe keine Ausbildung begonnen oder eine solche abgebrochen hat, kann er Unterhalt beanspruchen, um seine Ausbildung fortzusetzen. Dieser Anspruch besteht somit nur während der Dauer der Ausbildung.
Unterhalt aus Billigkeitsgründen: Dieser Unterhalt wird nur in schwerwiegenden Fällen in Betracht gezogen, in denen eine Erwerbstätigkeit vom Ex-Partner nicht erwartet werden kann. Darüber hinaus muss die Verweigerung von Unterhaltszahlungen unter Berücksichtigung der Gesamtumstände als extrem ungerecht erscheinen
Fazit
Nachehelicher Unterhalt ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für geschiedene Partner, die aber nur unter bestimmten Bedingungen ermöglicht werden kann. Die Berechnung des nachehelichen Unterhalts beruht auf den individuellen Umständen und bestimmten gesetzlichen Bestimmungen.
Berechnung des nachehelichen Unterhalts
Die Berechnung des nachehelichen Unterhalts ist ähnlich wie beim Trennungsunterhalt. Sie basiert auf den finanziellen Verhältnissen während der Ehe zum Zeitpunkt der Scheidung. Derjenige, der Unterhalt beansprucht, muss jedoch nachweisen, dass er finanzielle Unterstützung benötigt. Hierbei werden das eigene Einkommen, sowie andere Einkünfte berücksichtigt. Außerdem gilt, ähnlich wie beim Trennungsunterhalt, ein Mindestbetrag, den der zahlungspflichtige Partner behalten darf. Dieser Betrag beträgt 1.370 Euro.
Einschränkungen und Ausschlüsse
Es gibt Situationen, in denen der nacheheliche Unterhalt ungerecht sein kann und deshalb eingeschränkt oder ausgeschlossen wird. Ein Beispiel hierfür ist, wenn der Unterhaltsberechtigte nachweislich seine eigene Abhängigkeit absichtlich herbeigeführt hat oder in einer neuen verfestigten Partnerschaft lebt. In solchen Fällen kann der Unterhaltsanspruch eingeschränkt oder sogar aufgehoben werden.
Verzicht auf nachehelichen Unterhalt
Wichtig zu wissen ist, dass im Gegensatz zum Trennungsunterhalt auf den nachehelichen Unterhalt verzichtet werden kann. Dies kann durch einen Ehevertrag oder eine Vereinbarung im Scheidungsverfahren geschehen. Solche Vereinbarungen können die Zahlung von nachehelichem Unterhalt ausschließen oder einschränken.
Rechtliche Unterstützung in Erlangen
Unser Rechtsanwalt in Erlangen steht Ihnen bei jeglichen Fragen zu diesem Thema zur Unterstützung. Er hilft Ihnen dabei, den Unterhalt geltend zu machen und Sie in allen weiteren aufkommenden Fragen zu unterstützen, damit Sie Klarheit und Planungssicherheit für Ihre Zukunft erhalten. Im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung helfen wir Ihnen gerne weiter, melden Sie sich einfach unter der Telefonnummer 0911 – 99 099 327.