Häufig gestellte Fragen zu Trennung u. Scheidung

Was ist in der Trennungszeit zu beachten?

Einreichung der Scheidung ist erst nach dem Trennungsjahr möglich.

Wenn Sie sich innerhalb der gemeinsamen Wohnung getrennt haben, gibt es Wichtiges zu beachten, damit auch vom Gericht die Trennung anerkannt wird.

In einem Erstberatungsgespräch – schon während der Trennungszeit – erörtern wir mit Ihnen eine gemeinsame Strategie:

  • Unterhaltsleistungen im Trennungsjahr
  • Besuchs-, Umgangs- und Sorgerecht ihrer Kinder
  • Aufteilung des Ehevermögens
  • zukünftige Wohnsituation
  • staatliche Hilfen bei Trennung
  • Klärung ob Hausverkauf oder „Halten“
  • Außergerichtliche Lösungen
  • Senkung der Scheidungsfolgekosten

Wir unterstützen einvernehmliche Scheidungen. Auch bei Streitigkeiten mit dem anderen Ehepartner stehen wir Ihnen zur Seite.

Für eine bestmögliche Lösung erarbeitet unser Rechtsanwalt und Trennungsberater mit Hilfe von verschiedenen Modellberechnungen, um Fehlentscheidungen zu vermeiden.

Wir begleiten Scheidungsbetroffene aus Erlangen von Anfang an.

Wie läuft eine Scheidung ab?

Einen Scheidungsantrag wird nur von Anwälten gestellt. Sie möchten sich scheiden lassen? Wir wickeln dazu alle Formalitäten für Sie ab.

Voraussetzungen sind:

  • Das Trennungsjahr ist bereits oder beinahe abgelaufen
  • Wir benötigen eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde
  • Wir fertigen dann den Scheidungsantrag mit Ihren persönlichen Daten und reichen diesen bei Gericht ein

Sie werden dann vom Gericht aufgefordert, einen Fragebogen hinsichtlich Ihrer Renten auszufüllen, gerne unterstützen wir Sie auch hierbei. Sobald diese Rentenberechnungen vorliegen (dies dauert jedoch mehrere Monate) gibt es bei Gericht einen Scheidungstermin, zu dem wir gemeinsam gehen. Dort werden Sie gefragt, ob Sie sich scheiden lassen wollen. Soweit sonst keine Probleme bestehen, wird die Scheidung der Ehe vom Gericht ausgesprochen.

Wir begleiten Sie während der Dauer des Scheidungsverfahrens. Eine einvernehmliche Scheidung dauert ca. 6 – 9 Monate. Bereits im Trennungsjahr kann bereits eine Scheidungsvereinbarung getroffen werden, Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich einig sind.

Blitzscheidung

Eine Scheidung kann dann „blitzschnell“ erfolgen, wenn beide Ehegatten sich einig sind und alle Folgesachen geklärt sind. Weiter ist auf die Durchführung der Rententeilung verzichten. Das Familiengericht muss dann keine Probleme mit Ihnen erörtern und juristisch bewerten, es müssen keine Schriftsätze hin- und her gewechselt werden. Das Gericht beraumt innerhalb weniger Wochen einen Termin an und spricht die Scheidung aus.

Was sind die Scheidungsfolgen?

Für einen guten Start in Ihren neuen Lebensabschnitt, sollten die Scheidungsfolgen schon ab Beginn der Trennung geklärt sein. Mit unserer Fachberatung vermeiden Sie Fehlentscheidungen für Ihre Zukunft.

Wichtig:

– Ist nachehelicher Unterhalt zu zahlen?

– Was geschieht mit der gemeinsamen Immobilie?

– Wie sieht der Ausgleich der Vermögenswerte und der Rente aus?

– Werden gemeinsame Schulden aufgeteilt?

– Wie werden die Besuchszeiten der gemeinsamen Kinder geregelt.

Unsere langjährige Erfahrung gibt Interessierte aus Erlangen Klarheit anhand von individuellen Prognoseberechnungen und wie sie sich wirtschaftlich und sozial auf Ihre Zukunft auswirkt. Daraus erstellen wir eine auf Sie zugeschnittene Trennungs- und Scheidungsvereinbarung.

Mit unserem Know-How erhalten Sie mehr Planungssicherheit für Ihre Zukunft. In einem gemeinsamen Informationsgespräch finden wir bestmögliche und kostengünstige Lösungen. Sprechen Sie uns darauf an.

Wonach richten sich die Kosten einer Scheidung?

Für die Kosten einer Scheidung ist der Verfahrenswert ausschlaggebend. Durch die Gebührenordnung der Anwälte sind die Scheidungskosten bei allen Anwälten gleich hoch.

Das Gericht setzt ihn aus folgenden Punkten fest:

  • Das Einkommen beider Eheleute
  • Der Wert der Folgesachen, sofern es bei Gericht behandelt wird. (Versorgungsausgleich, Unterhalt, Umgangs- und Sorgerecht, Zugewinnausgleich)

Ist Ihre Scheidung einvernehmlich, geht es also nur um die reine Scheidung sowie den Ausgleich Ihrer Rentenanwartschaften, dann wird die Berechnungsgrundlage für Anwalts- und Gerichtskosten aus Ihrem gemeinsamen Nettoeinkommen, der Anzahl der Kinder, im Einzelfall einem kleinem Teil Ihres Vermögens und der Anzahl der Rentenrechte vom Gericht festgelegt. Der Betrag richtet sich somit nach Ihren persönlichen finanziellen Verhältnissen. Dies heißt auch, dass kein Anwalt billiger ist als der andere.

Auf Wunsch können wir Ihnen bezgl. der Kosten eine Ratenzahlung anbieten. Weiterhin ist es evtl. möglich, mit Ihrem Ehepartner zu vereinbaren, dass Sie sich alle Scheidungskosten teilen.

Sie sind knapp bei Kasse?

Hier besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe bei Gericht zu beantragen. Nach unseren Erfahrungen haben ca. 70 % aller Scheidungsbetroffenen Anspruch auf Kostenübernahme vom Staat.

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und dem Ausfüllen der Anträge. Bei einem unverbindlichen Erstberatungsgespräch prüfen wir automatisch, ob Sie berechtigt sind, staatliche Hilfe zu erhalten.

Wie kann ich meine Scheidungsfolgekosten reduzieren?

Dazu zählen folgende Punkte:

  • Notverkauf der Immobilie abwenden
  • Vermeidung/Abwehr der Schadensersatzansprüche durch die Bank bei vorzeitiger Kündigung des Hauskredits
  • Steuerliches Absetzen von Unterhaltsleistungen u.v.m.

Planungssicherheit durch unsere Modellberechnungen

Mit unseren Modellberechnungen werden die reinen Ist-Kosten gegenüber dem zukünftigen Einkommen (Unterhaltsleistungen) analysiert. Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam verschiedene Lösungswege, damit erhalten Sie Klarheit und Entscheidungshilfen: z.B.

  • ob Sie das Haus halten können
  • wie teuer darf die Mietwohnung sein
  • Ihr zukünftiger Lebensstandard
  • wie wirken sich Unterhaltsleistungen auf die zukünftige Hausfinanzierung aus.

Für eine Terminvereinbarung

Bitte kontaktieren Sie uns bereits bei dem Gedanken an eine Trennung telefonisch unter 0911-27411511 oder verwenden Sie einfach das untenstehende Kontaktformular, um einen Termin zu vereinbaren. Normalerweise können wir Ihnen innerhalb von 48 Stunden ein Erstberatungsgespräch anbieten.

Modifiziert am 25. Mai 2022Veröffentlicht am 9. März 2020