Hausfinanzierung bei Trennung – Was ist zu tun?
Bei Rechtsanwalt Wolfgang Pasch in Nürnberg erfahren Sie in einem unverbindlichen Informationsgespräch mehr über das Thema Trennung und Hausfinanzierung:
Meist trennt man sich, bevor der Hauskredit abbezahlt ist. Bei der Bank sind beide Partner für die Rückzahlung der Schulden haftbar, auch bei einer Trennung oder Scheidung. Hier stellt sich die Frage, inwieweit das in Trennung lebende Paar Möglichkeiten hat, die monatlichen Raten untereinander auszugleichen. Eine frühzeitige Beratung ist hier erforderlich. Eine Menge Fragen tauchen hier auf:
- Inwieweit kann ich mir zukünftig den Hauskredit noch leisten?
- Wie wirkt sich die Scheidung auf den Immobilienkredit aus?
- Wie hoch ist der aktuelle Marktwert unserer gemeinsamen Immobilie?
- Wie hoch sind die Schadensersatzansprüche bei vorzeitiger Kündigung unseres Hauskredits?
- Gibt es Alternativen, um hohe Forderungen der Bank im Falle eines Hausverkaufs zu vermeiden?
- Gibt es eine Möglichkeit – und wenn ja – wie nach der Scheidung aus der Haftung für den Kredit befreit zu werden?
- Kann ich mir das Haus/die Hausfinanzierung nach der Scheidung finanziell leisten?
So unterstützen wir Sie bei all diesen Fragen:
- wir überprüfen die Schadensersatzansprüche bei vorzeitiger Kündigung Ihrer Hausfinanzierung
- wir berechnen die Unterhaltsleistungen bei Berücksichtigung Ihres Hauskredits
- wir geben Ihnen Entscheidungshilfen zusammen mit Modellberechnungen, ob es sich lohnt Ihre Immobilie zu halten oder zu verkaufen
- wir regeln verbindlich neben der Hauskreditfinanzierung Ihre Wohnsituation und eventuelle Unterhaltsleistungen für die Zukunft
Modifiziert am 25. Mai 2022Veröffentlicht am 27. Januar 2020